Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7158
LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04 (https://dejure.org/2005,7158)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2005 - 8 Sa 509/04 (https://dejure.org/2005,7158)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2005 - 8 Sa 509/04 (https://dejure.org/2005,7158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses im Wege des Betriebsübergangs; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    BGB § 306 a. F.; ; BGB § ... 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; BGB § 613 a Abs. 1 S. 1; ; BGB § 613 a Abs. 4; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 23 Abs. 1; ; SGB IX § 85; ; BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und nachfolgendem Wechsel der Trägerschaft eines Frauenhauses unter Fortführung mit neuer inhaltlicher Ausrichtung - unzumutbare Weiterbeschäftigung bei unzureichender Qualifikation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 421/02

    Betriebsübergang - Übergabe einer militärisch genutzten Liegenschaft

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Es muss sich bereits dort um eine organisatorische Untergliederung gehandelt haben, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde, auch wenn es sich nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelte (BAG vom 25.09.2003 - 8 AZR 421/02, AP Nr. 261 § 613 a BGB unter II 1 b der Gründe).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Auftragnehmer (Funktionsnachfolger) keinen Betriebsübergang dar (vgl. zu alledem BAG vom 25.09.2003 - 8 AZR 421/02, AP Nr. 261 zu § 613 a BGB).

    Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist es schließlich erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt (BAG vom 25.09.2003 a. a. O. unter II 1 b der Gründe m. w. N.).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Der Antrag ist der Sache nach auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines auf den 1.1.2004 rückwirkenden Arbeitsvertrages gerichtet und somit als Leistungsantrag zulässig (BAG v. 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

    Ähnlich hat der 7. Senat das Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruchs nur bei einer nach Ablauf der Kündigungsfrist eintretenden "Veränderung der tatsächlichen Umstände" ausdrücklich verneint (sofern der Arbeitgeber nicht einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, vgl. BAG vom 06.08.1997, 7 AZR 557/96, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

    Einen Anspruch auf unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nur, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen schutzwerten Interessen das Interesse des Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt; ist das nicht der Fall, verbleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Der Antrag ist der Sache nach auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines auf den 1.1.2004 rückwirkenden Arbeitsvertrages gerichtet und somit als Leistungsantrag zulässig (BAG v. 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

    Ähnlich hat der 7. Senat das Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruchs nur bei einer nach Ablauf der Kündigungsfrist eintretenden "Veränderung der tatsächlichen Umstände" ausdrücklich verneint (sofern der Arbeitgeber nicht einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, vgl. BAG vom 06.08.1997, 7 AZR 557/96, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

    Einen Anspruch auf unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nur, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen schutzwerten Interessen das Interesse des Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt; ist das nicht der Fall, verbleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Dabei kann dahinstehen, ob ein solcher Anspruch bereits mit der ständigen Rechtssprechung des BAG insoweit (da auf eine unmögliche Leistung zielend) abzulehnen ist, wie sich die Willenserklärung auf den Abschluss eines rückwirkenden Arbeitsvertrages für Zeiträume vor Rechtskraft des Urteils richtet (§ 894 ZPO; hier ab 01.01.2004) (vgl. zuletzt BAG vom 13.05.2004 - 8 AZR 198/03, AP Nr. 264 zu § 613 a BGB unter II. 2. a der Gründe).

    Ein Wiedereinstellungsanspruch der Klägerin gegen den Beklagten zu 2) scheitert nach der Rechtssprechung des BAG (BAG v. 13.05.2004 - 8 AZR 198/03, AP Nr. 264 zu § 613 a BGB) bereits daran, dass der Betriebsübergang am 01.01.2004 und damit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin (31.12.2003) stattgefunden hat.

    Nach der Rechtsprechung des 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht, wenn nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung ein Betriebsübergang stattfindet (BAG v. 13.05.2004, a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Demgemäß stellt der zweite Senat des BAG für den Wiedereinstellungsanspruch darauf ab, dass sich die Prognose noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist (BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

    Einen Anspruch auf unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nur, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen schutzwerten Interessen das Interesse des Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt; ist das nicht der Fall, verbleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Unternehmerische Entscheidungen, die zu einem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen, unterliegen nach ständ. Rechtsprechung keiner gerichtlichen Kontrolle auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich oder willkürlich sind (vgl. BAG v. 26.9.1996 - 2 AZR 200/96, BB 1997, 260; BAG v. 27.9.2001 - 2 AZR 246/00, EzA § 2 KSchG Nr. 41).

    Anhaltspunkte hierfür lassen sich dem Vortrag der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägerin (BAG v. 27.9.2001, a.a.O.) nicht entnehmen, zumal der Arbeitgeber in der Entscheidung, ein Unternehmen zu betreiben oder einzustellen, grundsätzlich frei ist (Art. 12 GG).

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Die Übertragung des Frauenhauses auf den Bekl. zu 2) beruht nicht auf staatlichem Hoheitsakt, etwa einem Verwaltungsakt des Landkreises (vgl. zu derartigen Fällen BAG v. 5.10 1993 - 3 AZR 586/92, AP Nr. 42 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG v. 26.8.1999 - 8 AZR 827/98, AP Nr. 197 zu § 613a BGB - Notar), sondern auf Rechtsgeschäft, etwa dem Mietvertrag zwischen dem Bekl. zu 2) und dem Landkreis sowie auf öffentlich-rechtlichem Vertrag (z.B. Fördervertrag mit dem Land; Auflösung des Vertrages zwischen dem Bekl. zu 1) und dem Landkreis).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Der Nicht-Übernahme von Personal kann daher grundsätzlich nur bei betriebsmittelarmen Betrieben eine den Tatbestand des Betriebsübergangs ausschließende Bedeutung zukommen (BAG vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03, AP Nr. 274 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Die Bestimmung des Anforderungsprofils unterliegt der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers (vgl. BAG v. 21.9.2000 - 2 AZR 440/99, AP Nr. 112 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 7.11.1996 - 2 AZR 811/95, NZA 1997, 253; BAG v. 10.11.1994 - 2 AZR 242/94, NZA 1995, 566).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
    Entgegen der früheren Auffassung des 8. Senats (Urteil vom 13.11.1987 - 8 AZR 295/95, AP Nr. 169 zu § 613 a BGB) lasse sich aus Artikel 3 und 4 der Richtlinie kein über die Kündigungsfrist hinaus gehender Wiedereinstellungsanspruch ableiten (BAG a. a. O. unter II. 2. d dd (2) der Gründe).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 260/99

    Betriebsübergang - Truppenübungsplatz

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. April 2005 - 8 Sa 509/04 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Bocholt, 06.06.2019 - 1 Ca 135/19

    Richten des Wiedereinstellungsanspruchs des gekündigten Arbeitnehmers im Falle

    Im Falles eines nachträglich sich ergebenden Betriebsübergangs genügt es, wenn noch vor Ablauf der Kündigungsfrist feststeht, dass der Betriebsübergang unmittelbar im Anschluss an den Ablauf der Kündigungsfrist oder zeitnah noch innerhalb der Kündigungsfrist vollzogen wird (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 8 Sa 509/04; offen gelassen: BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05; a.A. BAG vom 13.05.2004 - 8 AZR 198/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht