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   LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11   

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https://dejure.org/2011,22954
LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11 (https://dejure.org/2011,22954)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2011 - 8 Sa 509/11 (https://dejure.org/2011,22954)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2011 - 8 Sa 509/11 (https://dejure.org/2011,22954)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses

  • hensche.de

    Zeugnis

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Arbeitszeugnis (wohlwollendes) mit Abschlussformel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630; GewO § 109
    Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergleich über wohlwollendes Arbeitszeugnis - Abschlussformel wird Pflicht!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber sagt "wohlwollendes" Zeugnis zu

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Wohlwollendes Arbeitszeugnis - Anspruch auf Abschlusssatz

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Zeugnis muss abschließende gute Wünsche für die Zukunft enthalten, wenn sich der Arbeitgeber zu einem dem Fortkommen förderlichen Zeugnis verpflichtet hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 71
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01

    Gratifikation, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Arbeitsentgelt, anteilige Zahlung,

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
    Besteht nach dem Vortrag der Parteien hierüber Streit, so ist das Vorliegen eines entsprechenden "allgemeinen Sprachgebrauchs", sofern dieser nicht allgemeinkundig ist, vom Gericht festzustellen (Zöller/Greger, 23. Aufl., § 286 ZPO Rn 11; vgl. LAG Hamm, Urt. v. 18.04.2002, 8 Sa 1164/01 zur Feststellung des Bedeutungsgehalts der Bezeichnung "Weihnachtsgeld").
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
    Mit ihrer rechtzeitig eingelegten und begründeten Berufung wenden sich die Beklagten gegen ihre Verurteilung, in das Arbeitszeugnis eine entsprechende "Wünscheformel" aufzunehmen und verweisen insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2001 (9 AZR 44/00, NZA 2001, 843), nach welcher der Arbeitgeber zur Aufnahme derartiger persönlicher Empfindungen in das Arbeitszeugnis nicht verpflichtet sei.
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
    Demgegenüber umfasst nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 03.11.2010, 12 Sa 974/10, NZA-RR 2011, 123 ff. der Anspruch auf Zeugniserteilung ohne Weiteres auch die Aufnahme einer freundlichen Schlussfloskel zur Wahrung der Höflichkeit; eine solche Höflichkeit sei "Rheinkultur".
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Teilweise wird zudem angenommen, jedenfalls wenn die Parteien die Erteilung eines wohlwollenden, dem beruflichen Fortkommen förderlichen Zeugnisses - beispielsweise in einem Vergleich - vereinbart hätten, könne von dem Arbeitnehmer sowohl eine Dankesformel als auch der Ausspruch guter Wünsche (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.09.2014 - 3 Sa 127/14, juris, Rz. 39) oder jedenfalls zumindest der Ausspruch guter Wünsche (LAG Hamm vom 08.09.2011 - 8 Sa 509/11, juris, Rz. 17) verlangt werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2014 - 3 Sa 127/14

    Dankes- und Wunschformel in einem qualifizierten Arbeitszeugnis

    Verpflichtet sich der Arbeitgeber allerdings in einem gerichtlichen Vergleich zur Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses, welches dem "beruflichen Fortkommen förderlich ist", so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass in das Zeugnis die Abschlussklausel aufgenommen wird "für die weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir alles Gute" (LAG Hamm 08.09.2011, NZA-RR 2012, 71; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O.; Rn. 68).
  • LAG Köln, 11.12.2013 - 11 Sa 511/13

    Arbeitszeugnis aus Prozessvergleich

    Wird in einem gerichtlichen Vergleich die zusätzliche Formulierung aufgenommen, dass das zu erteilende Arbeitszeugnis "förderlich" sein soll, so kommt hierin das Anliegen zum Ausdruck, das Zeugnis so zu formulieren, dass bei dessen Vorlage im Zuge einer Bewerbung dem Zeugnisleser zweifelsfrei ein positiver Eindruck vermittelt wird (LAG Hamm, Urt. v. 08.09.2011 - 8 Sa 509/11 -).
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
    b) Auch wenn sich aus § 109 GewO kein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einer Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel ableiten lässt, so kann sich gleichwohl ein Anspruch aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.09.2014 - 3 Sa 127/14, BeckRS 2015, 66243; LAG Köln vom 11.12.2013 - 11 Sa 511/13, juris; LAG Hamm vom 08.09.2011, 8 Sa 509/11, juris).
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