Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.07.2009 - 8 Sa 523/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arbeitsvertrag / Befristung / sachgrundlose Befristung / Anschlussverbot / Umgehung durch Folgebefristung mit Leiharbeitgeber / Rechtsmissbrauch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TzBfG § 14
Arbeitsvertrag / Befristung / sachgrundlose Befristung / Anschlussverbot / Umgehung durch Folgebefristung mit Leiharbeitgeber / Rechtsmissbrauch - IWW
TzBfG § 14
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sachgrundlose Befristung ist bei einem weiteren sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis eines zweiten Arbeitgebers nach einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis eines Erst-Arbeitgebers zulässig; Sachgrundlose Befristung bei einem weiteren sachgrundlos ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 28.10.2008 - 2 Ca 1642/08
- LAG Hamm, 30.07.2009 - 8 Sa 523/09
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06
Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Hamm, 30.07.2009 - 8 Sa 523/09
a) In Übereinstimmung mit der von den Beklagten zutreffend zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.10.2006, 7 AZR 145/06. AP Nr. 4 zu § 14 TzBfG Verlängerung = NZA 2007, 443 ff.) stellt es keine rechtsmissbräuchliche Umgehung des § 14 Abs. 2 TzBfG dar, wenn sich an ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis beim Erst-Arbeitgeber ein weiteres sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis bei einem zweiten Arbeitgeber anschließt, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer vom neuen Arbeitgeber im Wege eines Leiharbeitsverhältnisses an seinem früheren Arbeitsplatz beim Erstarbeitgeber eingesetzt wird.Ersichtlich greift die Klägerin mit ihren Ausführungen den Standpunkt von Boemke (Anm. zu BAG AP Nr. 4 zu § 14 TzBfG Verlängerung) auf, welcher indessen bei der Beantwortung der Frage, welche Rechtsfolgen sich in Fällen der vorliegenden Art ergeben, die Gesichtspunkte der Befristungskontrolle und der unzulässigen Rechtsausübung vermengt.
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juli 2009 - 8 Sa 523/09 - wird zurückgewiesen. - ArbG Gelsenkirchen, 26.02.2013 - 5 Ca 2133/12
Befristung, Sachgrund, Vorbeschäftigung
( Urteile des BAG vom 13.05.2004, 2 AZR 426/03, Juris Rn 23;… vom 18.10.2006, 7 AZR 145/06, Juris Rn 23, NZA 2007, S. 443; Urteile des LAG Hamm vom 30.07.2009, 8 Sa 523/09, Juris Rn 19;… vom 23.05.2002, 8 Sa 154/02, Juris Rn 17, 18, LAGReport 2003, S. 68; KR-Lipke, TzbfG, § 14 Rn 418 d, 419). - LAG Hamm, 30.01.2013 - 3 Sa 1514/12
Der Wechsel eines Arbeitnehmers zu einem Tochterunternehmen innerhalb desselben …
Der Beklagte hat sich für seine Auffassung zur Wirksamkeit der Befristung auf die Entscheidung des BAG vom 18.10.2006, Az. 7 AZR 145/06 und die Entscheidung des LAG Hamm vom 30.07.2009, Az. 8 Sa 523/09 (nachfolgend BAG vom 09.03.2011, Az. 7 AZR 657/09) berufen, die eine umgekehrte Fallgestaltung (Erstbe fristung mit der hiesigen Beklagten, nach Ablauf von zwei Jahren Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen) betraf.