Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 535/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung durch einen Insolvenzverwalter vor Zustandekommen des Interessenausgleichs; Voraussetzungen an das Zustandekommen eines Interessenausgleichs; Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl für eine betriebsbedingte Kündigung
- Judicialis
BetrVG § 102; ; BetrVG § 112 Abs. 1; ; InsO § 125; ; InsO § 125 Abs. 1 Ziff. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 § 112 Abs. 1; InsO § 125
Unbegründete betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter vor Zustandekommen des Interessenausgleichs mit Namensliste - unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zur individuellen Sozialausahl - fehlerhafte Betriebsratsanhörung zur Sozialauswahl - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 17.05.2006 - 5 Ca 187/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 535/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99
Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 535/06
Der sozialen Auswahl sei das Punkteschema, wie es durch das Urteil des BAG vom 23.11.2000 - 2 AZR 533/99 - geprüft und gebilligt worden sei, zugrunde gelegt worden. - BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93
Sozialplan und Interessenausgleich
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 535/06
Eine mündliche Abrede reicht nicht aus (vgl. Däubler/ Kittner/ Klebe, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Auflage, §§ 112, 112 a Rz 10 m. w. N. auf BAG Urteil vom 09.07.1985 = AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972 und auf BAG Urteil vom 20.04.1994 = DB 1994 2038). - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01
Sozialauswahl
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 535/06
Ließe man die obigen rechtlichen Konsequenzen außer Acht und stellte man mit der Rechtsprechung bei unterstellter Betriebsbedingtheit der Gestaltungserklärung auf die Möglichkeit der Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl ab (vgl. BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 549/01), so ist nach dem Stand der Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Punktetabelle nur zur Vorauswahl verwenden darf und im Anschluss daran eine individuelle Abschlussprüfung der Auswahl stattfinden muss (vgl. BAG Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 = BAGE 64, 34). - BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 535/06
Ließe man die obigen rechtlichen Konsequenzen außer Acht und stellte man mit der Rechtsprechung bei unterstellter Betriebsbedingtheit der Gestaltungserklärung auf die Möglichkeit der Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl ab (vgl. BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 549/01), so ist nach dem Stand der Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Punktetabelle nur zur Vorauswahl verwenden darf und im Anschluss daran eine individuelle Abschlussprüfung der Auswahl stattfinden muss (vgl. BAG Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 = BAGE 64, 34). - BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74
Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 535/06
Die Tatsache, dass die Klägerin in der Namensliste der zur Kündigung anstehenden Mitarbeiter des zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleichs erwähnt ist, führt nicht zwingend zur Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegenden Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer betriebsverfassungskonformen Anhörung (vgl. hier Kania, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage § 102 BetrVG Rz 30 m. w. N. auf BAG Urteil vom 19.08.1975 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 5).