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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06   

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https://dejure.org/2006,9845
LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06 (https://dejure.org/2006,9845)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2006 - 8 Sa 536/06 (https://dejure.org/2006,9845)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 8 Sa 536/06 (https://dejure.org/2006,9845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung vor dem Zustandekommen eines Interessenausgleichs; Möglichkeit der Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl; Wirksamkeit einer durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung; Prüfung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 112 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; InsO § 125

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 § 112 Abs. 1; InsO § 125
    Unbegründete betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter vor Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste - unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zur individuellen Sozialausahl - fehlerhafte Betriebsratsanhörung zur Sozialauswahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06
    Die Tatsache, dass der Kläger in der Namensliste der zur Kündigung anstehenden Mitarbeiter des zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleichs erwähnt ist, führt nicht zwingend zur Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegenden Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer betriebsverfassungskonformen Anhörung (vgl. hier Kania, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage § 102 BetrVG Rz 30 m. w. N. auf BAG Urteil vom 19.08.1975 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 5).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93

    Sozialplan und Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06
    Eine mündliche Abrede reicht nicht aus (vgl. Däubler/ Kittner/ Klebe, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Auflage, §§ 112, 112 a Rz 10 m. w. N. auf BAG Urteil vom 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 = AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972 und auf BAG Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 186/93 = DB 1994, 2038).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06
    Der sozialen Auswahl sei das Punkteschema, wie es durch das Urteil des BAG vom 23.11.2000 - 2 AZR 533/99 - geprüft und gebilligt worden sei, zugrunde gelegt worden.
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06
    Ließe man die obigen rechtlichen Konsequenzen außer Acht und stellte man mit der Rechtsprechung bei unterstellter Betriebsbedingtheit der Gestaltungserklärung auf die Möglichkeit der Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl ab (vgl. BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 549/01), so ist nach dem Stand der Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Punktetabelle nur zur Vorauswahl verwenden darf und im Anschluss daran eine individuelle Abschlussprüfung der Auswahl stattfinden muss (vgl. BAG Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 = BAGE 64, 34).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06
    Ließe man die obigen rechtlichen Konsequenzen außer Acht und stellte man mit der Rechtsprechung bei unterstellter Betriebsbedingtheit der Gestaltungserklärung auf die Möglichkeit der Verwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl ab (vgl. BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 549/01), so ist nach dem Stand der Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Punktetabelle nur zur Vorauswahl verwenden darf und im Anschluss daran eine individuelle Abschlussprüfung der Auswahl stattfinden muss (vgl. BAG Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 = BAGE 64, 34).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 536/06
    Eine mündliche Abrede reicht nicht aus (vgl. Däubler/ Kittner/ Klebe, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Auflage, §§ 112, 112 a Rz 10 m. w. N. auf BAG Urteil vom 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 = AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972 und auf BAG Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 186/93 = DB 1994, 2038).
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