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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 8 Sa 536/15, 8 Sa 542/15   

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https://dejure.org/2015,34157
LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 8 Sa 536/15, 8 Sa 542/15 (https://dejure.org/2015,34157)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2015 - 8 Sa 536/15, 8 Sa 542/15 (https://dejure.org/2015,34157)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2015 - 8 Sa 536/15, 8 Sa 542/15 (https://dejure.org/2015,34157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung einer als Stationsleiterin eingesetzten Flugbegleiterin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; GewO § 106
    Umstationierung; Änderungskündigung zum Entzug der Stationsleitung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 2 ; GewO § 106
    Wirksamkeit einer Änderungskündigung einer als Stationsleiterin eingesetzten Flugbegleiterin

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 8 Sa 536/15
    Damit fehlt es an der schlüssigen Darlegung der Dauerhaftigkeit der Umverteilung der Arbeitsaufgaben, an die insbesondere im vorliegenden Fall, in dem der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung zur Abschaffung einer Hierarchieebene trifft, ihr auf den Wegfall eines Arbeitsplatzes und eine betriebliche Umorganisation gerichtet ist, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - NZA 2012, 1223 , m.w.N.).
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 8 Sa 536/15
    1.2 Die Klägerin kann auch nicht die Feststellung begehren, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen unwirksam ist, weil die neuen Bedingungen bereits durch die Ausübung des Direktionsrechts durchgesetzt werden konnten (vgl. zur "überflüssigen Änderungskündigung" nur BAG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 AZR 102/11 - NZA 2012, 856 , Rz. 12 ff. m. w. N.).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 8 Sa 536/15
    1.1 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urteil vom 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355 , m.w.N.), der sich das Berufungsgericht anschließt, ist bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die - wie hier - auf Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 305 ff. BGB beruht, von folgenden Grundsätzen auszugehen.
  • ArbG Berlin, 25.10.2018 - 41 Ca 16495/17

    Betriebsteilübergang - Flugpersonal - Vergleichbarkeit - direktionsrechtliche

    (Flugbegleiterin/A. Berlin); LAG Berlin-Brandenburg [21.08.2015] - 8 Sa 536/15 u.a. - unveröff., zu 1.1.1 der Gründe (Flugbegleiterin/A. Berlin: "Einsatzort ist Dresden"); zum Teil verneint (LAG Berlin-Brandenburg [13.11.2015] - 9 Sa 777/15 - unveröff. (Flugbegleiterin/A. Berlin); LAG Berlin-Brandenburg [29.05.2015] - 9 Sa 399/15 - unveröff.
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Massenentlassungsanzeige

    § 4 des Arbeitsvertrages legt E. als dienstlichen Einsatzort fest, ohne dass eine Versetzungsklausel aufgenommen wurde (anders in den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts v. 26.09.2012 - 10 AZR 311/11 - sowie den vom Kläger zitierten Urteilen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf v. 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11 - [nachgehend BAG v. 28.08.2013 -10 AZR 569/12 -] sowie des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg v. 21.08.2015 - 8 Sa 536/15 - und v. 12.11.2015 - 18 Sa 1015/15 -zugrunde lagen).
  • LAG Düsseldorf, 10.06.2022 - 6 Sa 1118/21

    Soziale Auswahl; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Festlegung eines

    Zum Teil wurde eine grundsätzliche Versetzbarkeit bejaht (vgl. die vom Arbeitsgericht Berlin im Urteil v. 25.10.2018 - 41 C 16495/17 - juris, Rn. 118 zitierten Entscheidungen des LAG Berlin Brandenburg v. 26.01.2016 - 16 Sa 1839 - unveröff. [Flugbegleiterin/"Einsatzort ist Dresden"]; v. 12.11.2015 - 18 Sa 1015/15 - unveröff. [Flugbegleiterin]; v. 21.08.2015 - 8 Sa 536/15 u.a. - unveröff., zu 1.1.1 der Gründe [Flugbegleiterin/"Einsatzort ist Dresden"]), zum Teil verneint (LAG Düsseldorf v. 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - juris, Rn. 154 ff.; vgl. weiter die vom ArbG Berlin im Urteil v. 25.10.2018 a.a.O. zitierten Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg v. 13.11.2015 - 9 Sa 777/15 - unveröff.; v.29.05.2015 - 9 Sa 399/15 - unveröff. [Pilot/im Arbeitsvertrag: "Der Pilot wird in Dresden stationiert"/ohne Versetzungsklausel]; v. 10.09.2015 - 26 Sa 846/15 - unveröff. [Pilot/Stationierungsort im Arbeitsvertrag/ohne ausdrückliche Versetzungsklausel]).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 413/18
    § 4 des Arbeitsvertrages legt E. als dienstlichen Einsatzort fest, ohne dass eine Versetzungsklausel aufgenommen wurde (anders in den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts 26.09.2012 - 10 AZR 311/11 - sowie den vom Kläger zitierten Urteilen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11 - [nachgehend BAG 28.08.2013 -10 AZR 569/12] sowie des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg 21.08.2015 - 8 Sa 536/15 - und 12.11.2015 - 18 Sa 1015/15 - zugrunde lagen).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 352/18

    Entlassung von Flugpiloten in Insolvenz der Fluggesellschaft Zulässige

    § 4 des Arbeitsvertrages legt E. als dienstlichen Einsatzort fest, ohne dass eine Versetzungsklausel aufgenommen wurde (anders in den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts 26.09.2012 - 10 AZR 311/11 - sowie den vom Kläger zitierten Urteilen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11 - [nachgehend BAG 28.08.2013 - 10 AZR 569/12] sowie des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg 21.08.2015 - 8 Sa 536/15 - und 12.11.2015 - 18 Sa 1015/15 - zugrunde lagen).
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