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   LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16   

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https://dejure.org/2016,44596
LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16 (https://dejure.org/2016,44596)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.12.2016 - 8 Sa 538/16 (https://dejure.org/2016,44596)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 8 Sa 538/16 (https://dejure.org/2016,44596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1 ; BGB § 242
    Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.05.2011 - 8 AZR 18/10 -, dass zu einem wortgleichen Unterrichtungsschreiben der VCS, ebenfalls vom 26.07.2007, aber ein anderes Arbeitsverhältnis betreffend, ergangen ist, wird Bezug genommen.

    Auf das den Parteien bekannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.05.2011 (8 AZR 18/10), das zu einem wortgleichen Unterrichtungsschreiben der VCS, ebenfalls vom 26.07.2007, aber ein anderes Arbeitsverhältnis betreffend, ergangen ist, wird Bezug.

    Im Rahmen der Gesamtabwägung ist hierbei neben dem langen Zeitablauf und den vertrauensbegründenden Umständen auch zu berücksichtigen, dass das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 26.05.2011 (8 AZR 18/10) entschieden hatte, dass ein gleichlautendes Unterrichtungsschreiben nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entspricht und deshalb die Frist nach § 613a Abs. 6 BGB nicht angelaufen war.

    Der Unterrichtungsfehler im Schreiben vom 26.07.2007 besteht - nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.05.2011 (8 AZR 18/10) zum gleichlautenden Unterrichtungsschreiben - vor allem darin, die haftungsrechtliche Absicherung der übergegangenen Arbeitnehmer eher ungünstiger darzustellen, als sie es tatsächlich war.

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Das ist ein extrem schwerwiegend verwirklichtes Zeitmoment (vgl. BAG, 15.3.2012 - 8 AZR 700/10).

    Daneben können aber auch andere Verhaltensweisen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in der Gesamtschau des zu berücksichtigenden Einzelfalles ein entsprechendes Umstandsmoment erfüllen (vgl. BAG 15.3.2012 - 8 AZR 700/10; BAG 22.6.2011 - 8 AZR 752/09).

    Dabei handelt es sich um einen vergleichbaren Umstand, dem das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.03.2012 (8 AZR 700/10) - bei einem Zeitablauf von sechseinhalb Jahren zwischen Unterrichtung und Widerspruch - maßgebliches Gewicht beigemessen hat.

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Umgekehrt gilt: je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist und je länger der Arbeitnehmer bereits für den Erwerber gearbeitet hat, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12; BAG 22.6.2011 - 8 AZR 752/09).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12; BAG, 22.4.2010 - 8 AZR 871/07).

    Bei der gebotenen Abwägung (vgl. BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12) des auf Seiten der Beklagten begründeten schützenswerten Vertrauens mit dem Interesse des Klägers an der Ausübung seines Widerspruchsrechts überwiegt der Vertrauensschutz zugunsten der Beklagten.

  • LAG München, 25.11.2015 - 5 Sa 478/15

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung, Umstandsmoment

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Der entscheidende Gesichtspunkt ist, dass die Beklagte, wenn ein Arbeitnehmer trotz Vorliegens eines einen Unterrichtungsfehler feststellenden Urteils jahrelang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses weiterhin nicht widerspricht, darauf vertrauen darf, dass das Widerspruchsrecht nicht mehr ausgeübt werden soll (vgl. dazu LAG München 25.11.2015 - 5 Sa 478/15 -).

    Auch wenn im Allgemeinen keine Überlegungen zum kausalen Zusammenhang zwischen Unterrichtungsfehler und unterbliebenem Widerspruch angestellt werden, so kann doch im Rahmen der Prüfung des Umstandsmoments berücksichtigt werden, dass die Beklagte umso eher Vertrauen darauf fassen durfte, dass das Widerspruchsrecht nicht mehr ausgeübt wird, je fernliegender ein Zusammenhang zwischen Unterrichtungsfehler und Ausübung des Widerspruchsrechts ist ( vgl. dazu LAG München 25.11.2015 - 5 Sa 478/15).

  • LAG Hamburg, 07.10.2016 - 6 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Insoweit folgt das Berufungsgericht den Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Urteil vom 7.10.2016- 6 Sa 21/16) in einem ähnlich gelagerten Fall.

    In Bezug auf den hier vorliegenden Unterrichtungsmangel wäre es angesichts der konkreten Umstände des Falls auch unter Berücksichtigung des Ziels, Unterrichtungsfehler effektiv zu sanktionieren, nicht verhältnismäßig, wenn dem Widerspruchsrecht nach Ablauf von fast 8 Jahren noch Wirkung zukäme (vgl. dazu LAG Hamburg 7.10.2016- 6 Sa 21/16).

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Umgekehrt gilt: je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist und je länger der Arbeitnehmer bereits für den Erwerber gearbeitet hat, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12; BAG 22.6.2011 - 8 AZR 752/09).

    Daneben können aber auch andere Verhaltensweisen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in der Gesamtschau des zu berücksichtigenden Einzelfalles ein entsprechendes Umstandsmoment erfüllen (vgl. BAG 15.3.2012 - 8 AZR 700/10; BAG 22.6.2011 - 8 AZR 752/09).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Hierbei genügen - wie bereits ausgeführt - bei deutlich verwirklichtem Zeitmoment weniger gewichtige Umstände, um von der Verwirklichung des Umstandsmoments ausgehen zu können (vgl. auch BAG 24.7.2008 - 8 AZR 205/07; BAG 24.7.2008 - 8 AZR 175/07).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Hierbei genügen - wie bereits ausgeführt - bei deutlich verwirklichtem Zeitmoment weniger gewichtige Umstände, um von der Verwirklichung des Umstandsmoments ausgehen zu können (vgl. auch BAG 24.7.2008 - 8 AZR 205/07; BAG 24.7.2008 - 8 AZR 175/07).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Dabei stellen sich als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt - z. B. der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung - oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (vgl. BAG, 23.7.2009 - 8 AZR 357/08).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1021/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
    Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechts erhalten (vgl. etwa BAG 27.11.2008 - 8 AZR 1021/06).
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08

    Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung -

  • ArbG Bonn, 02.12.2015 - 5 Ca 1618/15

    Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses i.R.d. Betriebsübergangs

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 309/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2016 - 8 Sa 538/16 - wird zurückgewiesen.
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