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   LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15   

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https://dejure.org/2015,32907
LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15 (https://dejure.org/2015,32907)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.10.2015 - 8 Sa 540/15 (https://dejure.org/2015,32907)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 8 Sa 540/15 (https://dejure.org/2015,32907)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 7, 8 TVöD, §§ 15, 24 TVöD, §§ 611 Abs. 1, ... 612 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 611 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG, § 9 TVöD, § 611Abs. 1 BGB, § 6 Abs. 1 TVöD, § 6 Abs. 1 TVöD, § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 6 TVöD, § 7 TVöD, § 8 TVöD, § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 MiLoG, § 1 Abs. 2 MiLoG, § 15 TVöD, § 6 Abs. 2 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht des Arbeitgebers für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst

  • hensche.de

    Bereitschaftsdienst, Mindestlohn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TVöD § 6 Abs. 1; TVöD § 9
    Vergütungspflicht des Arbeitgebers für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Bereitschaftsdienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Vergütungspflicht von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
    Bereitschaftszeiten seien - entsprechend dem Urteil des BAG vom 19.11.2014 (Az. 5 AZR 1101/12) wie (Voll-) Arbeitszeit zu vergüten.

    Die Erbringung von Bereitschaftszeiten ist grundsätzlich mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeitsleistung i. S. v. § 611 Abs. 1 BGB, wie der Kläger zutreffend unter Berufung auf das Urteil des BAG vom 19.11.2014 (5 AZR 1101/12) ausgeführt hat.

    Arbeit in diesem Sinne ist auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause i. S. d. Arbeitszeitgesetzes noch Freizeit hat (BAG 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16; BAG 20.04.2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21).

    Es ist - in Abweichung zum Urteil des BAG vom 19.11.2014 (Az. 5 AZR 1101/12) - gerade kein Stundenlohn vereinbart.

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
    Wie das BAG bereits in seinem Urteil vom 24.09.2008 (10 AZR 669/07) entschieden hat, werden die Bereitschaftszeiten mit der regelmäßigen Vergütung entgolten.

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. etwa BAG 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 17).

    Bereitschaftszeiten konkretisieren die regelmäßige Arbeitszeit i. S. d. § 6 TVöD (BAG 24.09.2008- 10 AZR 669/07 - Rn. 33) und damit zugleich die vertraglich geschuldete, mit der Vergütungszahlung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Arbeitszeit i. S. v. § 611 Abs. 1 BGB.

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 255/10

    Zulage für ständige Wechselschichtarbeit - Fachpfleger für Anästhesie -

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
    Der Beschäftigte muss damit insgesamt keine höhere Arbeitsleistung erbringen, aber er muss dem Arbeitgeber für das vereinbarte monatliche Entgelt mehr Arbeits- und Anwesenheitszeiten für die Zeiten zur Verfügung stellen, in denen ein geringerer Arbeitsanfall vorliegt (BAG 18.05.2011 - 10 AZR 255/10 - Rn. 15).

    Die Tarifvertragsparteien haben diese Unterschiede in der Intensität der Beanspruchung als unterschiedlich belastend angesehen und daher unterschiedlich ausgeglichen (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - Rn. 15).

  • ArbG Aachen, 25.08.2015 - 3 Ca 466/15

    Vergütung von Bereitschaftszeiten von Beschäftigten im Rettungsdienst als

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
    Das Berufungsgericht schließt sich vollinhaltlich der sorgfältigen Begründung der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen (Urteil vom 25.08.2015 - 3 Ca 466/15 h) in einer den Parteien bekannten Parallelentscheidung an.
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
    Arbeit in diesem Sinne ist auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause i. S. d. Arbeitszeitgesetzes noch Freizeit hat (BAG 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16; BAG 20.04.2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21).
  • ArbG Aachen, 21.04.2015 - 1 Ca 448/15

    Die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.04.2015 - 1 Ca 448/15 h - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Oktober 2015 - 8 Sa 540/15 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Hamburg, 02.03.2016 - 27 Ca 443/15

    Mindestlohn - Bereitschaftsdienst

    Bei einem nach Monaten vereinbarten Zeitlohn, und keinem reinen Stundenlohn, wird die vereinbarte Bruttomonatsvergütung einschließlich aller berücksichtigungsfähigen Vergütungsbestandteile durch die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit geteilt (LAG Köln v. 15.10.2015 - 8 Sa 540/15 -, juris, nicht rechtskräftig, anhängig BAG, Az: 5 AZR 716/15).
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2016 - 5 Sa 182/16

    Abgeltung tariflicher Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst als mit dem

    Insoweit legt die Berufungskammer die vom Landesarbeitsgericht Köln (15. Oktober 2015, 8 Sa 540/15 - Juris) ergangenen und vom BAG (Urt. vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/13) bestätigten Rechtsgrundsätze zugrunde, die auf den vorliegenden Streitfall unmittelbar zu übertragen sind.
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2016 - 5 Sa 184/16

    Abgeltung tariflicher Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst als mit dem

    Insoweit legt die Berufungskammer die vom Landesarbeitsgericht Köln (15. Oktober 2015, 8 Sa 540/15 - Juris) ergangenen und vom BAG (Urt. vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/13) bestätigten Rechtsgrundsätze zugrunde, die auf den vorliegenden Streitfall unmittelbar zu übertragen sind.
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2016 - 5 Sa 185/16

    Abgeltung tariflicher Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst als mit dem

    Insoweit legt die Berufungskammer die vom Landesarbeitsgericht Köln (15. Oktober 2015, 8 Sa 540/15 - Juris) ergangenen und vom BAG (Urt. vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/13) bestätigten Rechtsgrundsätze zugrunde, die auf den vorliegenden Streitfall unmittelbar zu übertragen sind.
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2016 - 5 Sa 183/16

    Abgeltung tariflicher Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst als mit dem

    Insoweit legt die Berufungskammer die vom Landesarbeitsgericht Köln (15. Oktober 2015, 8 Sa 540/15 - Juris) ergangenen und vom BAG (Urt. vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/13) bestätigten Rechtsgrundsätze zugrunde, die auf den vorliegenden Streitfall unmittelbar zu übertragen sind.
  • ArbG Köln, 18.03.2016 - 17 Ca 6981/15
    Arbeit in diesem Sinne ist auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause i.S.d. Arbeitszeitgesetzes noch Freizeit hat (BAG, Urt. v. 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12, AP Nr. 24 zu § 611 BGB, Rn. 16; BAG, Urt. v. 20.04.2011 - 5 AZR 200/10, AP Nr. 51 zu § 307 BGB, Rn. 21; LAG Köln, Urt. v. 15.10.2015 - 8 Sa 540/15, juris, Rn. 24).
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