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   LAG Berlin, 18.07.2006 - 8 Sa 562/06   

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LAG Berlin, 18.07.2006 - 8 Sa 562/06 (https://dejure.org/2006,8886)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18.07.2006 - 8 Sa 562/06 (https://dejure.org/2006,8886)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 8 Sa 562/06 (https://dejure.org/2006,8886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Eingruppierung einer examinierten Krankenschwester; Folgen einer Anwendbarkeit des Manteltarifvertrags (MTV) zwischen der P. S. Consulting und Conception für Senioreneinrichtungen AG und die Gewerkschaft ver.di; Beginn der zeitlichen Geltung einer Tarifnorm; ...

  • Judicialis

    TVG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; MTV (Altenpflege) § 1 § 12; TVG § 4
    Unbegründete Eingruppierungsklage bei fehlender Anrechnungsregelung für Bewährungszeiten vor Inkrafttreten des Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus LAG Berlin, 18.07.2006 - 8 Sa 562/06
    2.2 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 14.04.1999 - 4 AZR 189/98 - ZTR 1999, 516), der sich das Berufungsgericht anschließt, gilt eine Tarifnorm erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, soweit nicht weiterreichende Regelungen getroffen werden.
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 411/95

    Eingruppierung einer Krippenerzieherin nach BAT-O /VKA

    Auszug aus LAG Berlin, 18.07.2006 - 8 Sa 562/06
    1.3.1 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urteile vom 13.12.1995 - 4 AZR 411/95 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT-O, vom 18.05.1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975) kann, wenn nach dem Willen der Tarifvertragsparteien alle einem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer nach einer Vergütungsordnung einzugruppieren sind und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass trotz des Fehlens von tariflichen Tätigkeitsmerkmalen nicht beabsichtigt war, eine Eingruppierung des betreffenden Arbeitnehmers zu unterlassen, die unbewusste Tariflücke aus dem Sinn und Zweck des Tarifvertrags heraus geschlossen werden.
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Auszug aus LAG Berlin, 18.07.2006 - 8 Sa 562/06
    Dass das Bundesarbeitsgericht in älteren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass Bewährungszeiten auch zurückgelegt werden können, bevor die Rechtsnorm den Bewährungsaufstieg eingeführt hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.11.1997 - 4 AZR 178/96 - ZTR 1998, 179), hat es darauf zurückgeführt, dass es nichts Ungewöhnliches sei, wenn Vergütungsvorschriften die Höhe der Vergütung an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpften.
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

    Auszug aus LAG Berlin, 18.07.2006 - 8 Sa 562/06
    1.3.1 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urteile vom 13.12.1995 - 4 AZR 411/95 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT-O, vom 18.05.1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975) kann, wenn nach dem Willen der Tarifvertragsparteien alle einem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer nach einer Vergütungsordnung einzugruppieren sind und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass trotz des Fehlens von tariflichen Tätigkeitsmerkmalen nicht beabsichtigt war, eine Eingruppierung des betreffenden Arbeitnehmers zu unterlassen, die unbewusste Tariflücke aus dem Sinn und Zweck des Tarifvertrags heraus geschlossen werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1951/06

    Bewährungsaufstieg - Anerkennung von Zeiten vor Inkrafttreten des MTV Pro Seniore

    Das Arbeitsgericht Berlin und auch die beiden ersten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin (vom 07.07.2006 - 6 Sa 611/06 - Revision: 4 AZR 792/06; vom 18.07.2006 - 8 Sa 562/06 - Revision: 4 AZR 781/06; veröffentlicht jeweils in Juris) gehen davon aus, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis andersherum zu bestimmen ist, weil Tarifnormen erst mit ihrem Inkrafttreten wirksam werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2007 - 14 Sa 194/07

    Eingruppierung einer Krankenschwester

    Wie die Kammer 8 des LAG Berlin (8 Sa 562/06) mit Urteil vom 18.07.2006 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BAG zutreffend entschieden habe, könne eine unbewusste Regelungslücke im Tarifvertrag aus dem Sinn und Zweck des Tarifvertrages heraus geschlossen werden, wenn alle einem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer nach einer Vergütungsordnung einzugruppieren seien und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestünden, dass trotz des Fehlens von tarifvertraglichen Tätigkeitsmerkmalen nicht beabsichtigt gewesen sei, eine Eingruppierung des betreffenden Arbeitnehmers zu unterlassen.

    Die Kammer folgt insofern den überzeugenden Argumenten des Arbeitsgerichts im angefochtenen Urteil, bzw. der Entscheidung des LAG Berlin im Urteil vom 18.07.2006 (m.w.N.) - 8 Sa 562/06 - (bei dem - zusätzlich zur vorliegenden Fallgestaltung - die dortige Klägerin nicht mit alten Menschen zu tun hatte, sondern mit Patienten eines Durchschnittalters von 40 Jahren).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1966/06

    Bewährungsaufstieg, Anerkennung von Zeiten vor Inkrafttreten des MTV Pro S.;

    Das Arbeitsgericht Berlin und auch die beiden ersten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin (vom 07.07.2006 - 6 Sa 611/06 - Revision: 4 AZR 792/06; vom 18.07.2006 - 8 Sa 562/06 - Revision: 4 AZR 781/06; veröffentlicht jeweils in Juris) gehen davon aus, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis andersherum zu bestimmen ist, weil Tarifnormen erst mit ihrem Inkrafttreten wirksam werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2007 - 8 Sa 1559/07

    Eingruppierung eines Krankenpflegers - Vergütungsgruppe Ap V der Anlage B MTV -

    In dem vergleichbaren Fall einer Krankenschwester, die nicht überwiegend altenpflegerische Tätigkeiten ausgeübt hat, hat die Kammer im Urteil vom 18. Juli 2006 (Geschäftsnummer 8 Sa 562/06) Folgendes ausgeführt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2007 - 7 Sa 1886/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Anrechnung von Bewährungszeiten -

    64 Wie bereits die 8. Kammer, die 13. Kammer und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin bzw. Berlin-Brandenburg in den Urteilen vom 18. Juli 2006 (8 Sa 562/06), vom 18. August 2006 (13 Sa 807/06) und vom 19.01.2007 (6 Sa 1443/06) ausgeführt haben, enthält der Manteltarifvertrag keine Übergangsvorschrift dazu, dass für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppen, die einen Bewährungsaufstieg vorsehen, auch die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages liegenden Tätigkeits- oder Bewährungszeiten der Arbeitnehmer berücksichtigt werden sollen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2007 - 14 Sa 447/07

    Bewährungsaufstieg

    Insofern wäre nach Auffassung des Berufungsgerichts eine ausdrückliche Regelung erforderlich gewesen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 18.07.2006 - 8 Sa 562/06 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2007 - 12 Sa 1431/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung einer Krankenschwester ohne Altenpflegetätigkeit

    Hierzu hat die Kammer 8 des Landesarbeitsgerichts Berlin in ihrem Urteil vom 18. Juli 2006 zum Aktenzeichen 8 Sa 562/06 ausgeführt:.
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