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   LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03   

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LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03 (https://dejure.org/2003,2738)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.10.2003 - 8 Sa 63/03 (https://dejure.org/2003,2738)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 8 Sa 63/03 (https://dejure.org/2003,2738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Verringerung des Arbeitskräftebedarfs im behaupteten Umfang bei betriebsbedingter Kündigung; Kündigungsrecht eines "starken Insolvenzverwalters"; Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Stilllegung eines Betriebs oder Betriebsteils; Stilllegung eines ...

  • Judicialis

    InsO § 21 II Nr. 2; ; InsO § ... 22; ; InsO § 22 I Nr. 2; ; InsO §§ 80 ff; ; InsO § 113; ; InsO § 113 I; ; InsO § 113 I 2; ; BetrVG § 1; ; BetrVG § 4; ; BetrVG § 4 S. 1; ; BetrVG § 102 I 3; ; BetrVG § 102 III 1; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 III; ; BGB § 622 II Nr. 7; ; KWG § 1 Ia; ; KWG § 11; ; KWG § 32; ; KWG § 35 II; ; KWG § 38 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 869
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Die Entscheidung des Unternehmers, den gesamten Betrieb oder einen Betriebsteil stillzulegen, ist als Unternehmerentscheidung i. S. v. § 1 KSchG anerkannt (BAG, v. 9.2.1994 - 2 AZR 666/93 - NZA 94, 686; Urt. v. 18.1.2001 - 2 AZR 514/99 -NZA 01, 719).

    aa) Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks oder Teilzwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen BAG v. 9.2.1994 - 2 AZR 666/93 - NZA 94, 636).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Erforderlich ist in beiden Varianten der betriebsbedingten Kündigung, dass das Bedürfnis für die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist (st. Rspr. BAG, Urt. v. 7.12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 161 = NJW 79, 1902; Urt. v. 12.4.2002 - 2 AZR 256/01 - N2A02, 1205, 1206).

    Führt der Arbeitgeber innerbetriebliche Gründe für die Kündigung an, so hat das Arbeitsgericht in vollem Umfang zu überprüfen, ob die behaupteten Maßnahmen (z.B. Rationalisierungsprojekte) tatsächlich erfolgt sind und ob sie zu einer Verringerung des Arbeitskräftebedarfs im behaupteten Umfang geführt haben (BAG, Urt. v. 7.12.1978-2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 162; Urt v. 17.6. 99 - 2 AZR 522/98 - NZA 99, 1095, 1096).

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Die analoge Anwendung einer Rechtsnorm kommt dann in Betracht, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (vgl. BAG, Urt v. 11.7.2000 - 1 ABR 32/89 - BAGE 95, 240 = NZA 01, 516; Urt. v. 21.7.1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378, 382f = MDR 94, 1044).
  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Die Rechtsprechung folgert aus dieser Regelung, dass die Zustimmung des Insolvenzgerichts Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 8.5. 2003 -10 (11) Sa 346/03 - ZIP 03, 1811; wohl auch BAG, Beschluss v. 29.6.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197 = NZA 00, 1180, 1184, zu IV 2 c) bb) d. Gr.).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Wäre die Sonderregelung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter entsprechend anwendbar, müsste es jedoch konsequenterweise auch in solchen Fällen bei der Wirksamkeit ausgesprochener Kündigungen verbleiben, da Beurteilungszeitpunkt für sämtliche Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Kündigung der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ist (BAG, Urt. v. 27.2 1997 - 2 AZR 160/96 - NZA 97, 757, 758 m. w. N.; Urt v. 29.4. 1999 - 2 AZR 431/98 - NZA 99, 978, 980).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Die analoge Anwendung einer Rechtsnorm kommt dann in Betracht, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (vgl. BAG, Urt v. 11.7.2000 - 1 ABR 32/89 - BAGE 95, 240 = NZA 01, 516; Urt. v. 21.7.1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378, 382f = MDR 94, 1044).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02

    Kündigung - Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    In solchen Fällen steht dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, mit verkürzter Frist gem. § 113 I 2 InsO zu kündigen, auch dann zu, wenn der vorläufig bestellte Insolvenzverwalter zuvor bereits eine Kündigung mit einer längeren Kündigungsfrist ausgesprochen hat (BAG, Urt. v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - NZA 03, 1086 = ZIP 03, 1670).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Die analoge Anwendung einer Rechtsnorm kommt dann in Betracht, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (vgl. BAG, Urt v. 11.7.2000 - 1 ABR 32/89 - BAGE 95, 240 = NZA 01, 516; Urt. v. 21.7.1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378, 382f = MDR 94, 1044).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Wäre die Sonderregelung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter entsprechend anwendbar, müsste es jedoch konsequenterweise auch in solchen Fällen bei der Wirksamkeit ausgesprochener Kündigungen verbleiben, da Beurteilungszeitpunkt für sämtliche Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Kündigung der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ist (BAG, Urt. v. 27.2 1997 - 2 AZR 160/96 - NZA 97, 757, 758 m. w. N.; Urt v. 29.4. 1999 - 2 AZR 431/98 - NZA 99, 978, 980).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03

    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
    Die Rechtsprechung folgert aus dieser Regelung, dass die Zustimmung des Insolvenzgerichts Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 8.5. 2003 -10 (11) Sa 346/03 - ZIP 03, 1811; wohl auch BAG, Beschluss v. 29.6.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197 = NZA 00, 1180, 1184, zu IV 2 c) bb) d. Gr.).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 650/98

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang, rückständige

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 134/04

    Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den "starken" vorläufigen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Oktober 2003 - 8 Sa 63/03 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05

    Kündigung durch "starken" vorläufigen Insolenzverwalter

    Die Zustimmung des Insolvenzgerichts sei Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs (LAG Düsseldorf 8. Mai 2003 - 10 (11) Sa 246/03 - LAGE InsO § 22 Nr. 1; LAG Hamburg 16. Oktober 2003 - 8 Sa 63/03 - ZIP 2004, 869, 872; KR-Weigand 7. Aufl. InsO §§ 113, 120ff. Rn. 4; Braun/Kind InsO 2. Aufl. § 22 Rn. 13 Fußnote 5).
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