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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14   

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https://dejure.org/2015,27957
LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14 (https://dejure.org/2015,27957)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2015 - 8 Sa 642/14 (https://dejure.org/2015,27957)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 8 Sa 642/14 (https://dejure.org/2015,27957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 174 S 1 BGB, § 174 S 2 BGB, § 1 Abs 2 S 4 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Vollmachtsvorlage durch einen Hoteldirektor - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

  • IWW

    § 54 HGB, § ... 174 S. 1 BGB, § 174 S. 2 BGB, § 1 Abs. 2, Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 138 Abs. 1, 2 ZPO, § 17 Abs. 3 S. 2 und 4 KSchG, § 17 KSchG, § 18 Abs. 4 KSchG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 177 BGB, § 121 BGB, § 174 BGB, § 180 S. 1 BGB, § 14 Abs. 2 KSchG, § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 174 Satz 2 BGB, § 54 Abs. 1 HGB, § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b, S. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG, § 17 Abs. 3 S. 4 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine sowohl diesem als auch ihm selbst objektiv mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, ggf. zu geänderten Bedingungen, anbieten muss (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22).

    Diese in § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b, S. 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22, juris).

    Eine ggf. erforderliche Änderungskündigung darf nur in "Extremfällen" unterbleiben, z.B. bei einer völlig unterwertigen Beschäftigung (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22, juris).

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht in Betracht kam (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22; BAG 06. November 1997 - 2 AZR 253/97 - Rn. 41, jeweils juris).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 20, juris).

    Das Inkenntnissetzen nach § 174 S. 2 BGB muss darum ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlage der Vollmachtsurkunde sein (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, nach dem die Befugnis zur Einstellung stets mit der zu einer Entlassung verbunden ist (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 36, juris).

    Ein Inkenntnissetzen i.S.d. § 174 Satz 2 BGB verlangt begriffsnotwendig auch einen äußeren Vorgang, der den zunächst rein inneren Vorgang öffentlich macht (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Eine Weiterbeschäftigung hat auch dann vorrangig zu erfolgen, wenn sie erst nach einer Einarbeitung des Arbeitnehmers auf einer freien Stelle, gegebenenfalls erst nach einer dem Arbeitnehmer anzubietenden zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme möglich ist (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 15, juris).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Weiterbeschäftigung auch dann vorrangig zu erfolgen hat, wenn sie erst nach einer Einarbeitung des Arbeitnehmers auf einer freien Stelle, gegebenenfalls erst nach einer dem Arbeitnehmer anzubietenden zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme möglich ist (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 15, juris).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Es ist dann anstelle der Beendigungskündigung ggf. eine entsprechende Änderungskündigung auszusprechen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 34, juris).

    Es mag gute Gründe geben (z.B. lange Bindung an den Arbeitgeber), warum sich ein Arbeitnehmer mit den schlechteren Arbeitsbedingungen arrangieren will (vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 34, juris).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich (BAG 08. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32 f., juris).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht in Betracht kam (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 22; BAG 06. November 1997 - 2 AZR 253/97 - Rn. 41, jeweils juris).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    In den Motiven zum BGB wird zur Begründung der Regelung ausgeführt, wenn jemand ein einseitiges Rechtsgeschäft, z. B. eine Kündigung gegenüber einem Beteiligten als Bevollmächtigter im Namen eines anderen vornehme, ohne sich über die erteilte Vollmacht auszuweisen, gerate der Beteiligte insofern in eine ungünstige Lage, als er keine Gewissheit darüber habe, ob das Rechtsgeschäft von einem wirklich Bevollmächtigten ausgehe und der Vertretene dasselbe gegen bzw. für sich gelten lassen müsse (vgl. dazu BAG 06. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Dafür sieht das Gesetz gerade die Vorlage der Vollmachtsurkunde vor (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - Rn. 38, juris).
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 20, juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11 juris).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Besteht diese Möglichkeit, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer also auf einem anderen freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigen, so ist die gleichwohl ausgesprochene (Beendigungs-) Kündigung nicht ultima-ratio und aus diesem Grunde sozialwidrig (vgl. z.B. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 -, Rn. 42, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2015 - 8 Sa 642/14 -, Rn. 81, juris).
  • ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - 19 BV 80/21

    Beschlussverfahren - Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO - betriebsbedingte

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht in Betracht kommt (LAG Rheinland-Pfalz 25. Juni 2015 - 8 Sa 642/14 - Rn. 24).
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