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   LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00   

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https://dejure.org/2001,9382
LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00 (https://dejure.org/2001,9382)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.06.2001 - 8 Sa 677/00 (https://dejure.org/2001,9382)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 (https://dejure.org/2001,9382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für Pensionskassenbeiträge; Versteuerung der Arbeitgeberbeiträge; Beendigung freiwilliger Arbeitgeberleistungen; Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 5; ; BetrAVG § 4 Abs. 4; ; EStG § 40 b; ; ZPO § 91; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Ziffer 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 5; § 4 Abs. 4 a. F.; EStG § 40b
    Änderung einer Gesamtzusage durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 696
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Die Änderung vertraglicher Ansprüche aus einer Einheitsregelung oder Gesamtzusage durch eine nachfolgende ablösende Betriebsvereinbarung ist nach dieser Entscheidung jedenfalls dann zulässig, wenn die Einheitsregelung oder Gesamtzusage den ausdrücklichen oder stillschweigenden Vorbehalt enthält, dass eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben soll (vgl. BAG GS zu C II. 1. c d.Gr.; BAG vom 03. November 1987, BAGE 56, S. 289 - 304; AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluss vom 16. September 1986 (GS 1/82, BAGE 53, 42 - 77; AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) entschieden, dass vertraglich begründete Ansprüche von Arbeitnehmern auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.
  • LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97

    Bindung an jahrelange Übernahme der Pauschalsteuer durch Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Vielmehr ist die Regelung im ersten Satz der Ziffer 5. vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Pauschalversteuerung gemäß § 40 b EStG nach Wahl des Arbeitgebers erfolgt, der dadurch Steuerschuldner wird, diese Steuerschuld im Innenverhältnis aber nur aufgrund entsprechender Absprachen zu tragen hat (vgl. BAG vom 05. August 1987 - 5 AZR 22/86; AP Nr. 2 zu § 40 a EStG; LAG Frankfurt vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2267/97; NZA-RR 1999, S. 202).
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
    Vielmehr ist die Regelung im ersten Satz der Ziffer 5. vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Pauschalversteuerung gemäß § 40 b EStG nach Wahl des Arbeitgebers erfolgt, der dadurch Steuerschuldner wird, diese Steuerschuld im Innenverhältnis aber nur aufgrund entsprechender Absprachen zu tragen hat (vgl. BAG vom 05. August 1987 - 5 AZR 22/86; AP Nr. 2 zu § 40 a EStG; LAG Frankfurt vom 06. Juli 1998 - 16 Sa 2267/97; NZA-RR 1999, S. 202).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; Hessisches Landesarbeitsgericht 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .
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