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   LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02   

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https://dejure.org/2002,9831
LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02 (https://dejure.org/2002,9831)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.10.2002 - 8 Sa 684/02 (https://dejure.org/2002,9831)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 8 Sa 684/02 (https://dejure.org/2002,9831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorprozessuale Verursachung einer ungünstigen Darlegungs- und Beweislast; Berufung auf eine für die Gegenseite ungünstige Darlegungs- und Beweislage; Betriebsratstätigkeiten eines Betriebsratsmitgliedes außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit; Dokumentation durch vom ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 3 S. 3 2. Halbsatz; ; BGB § 242; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat, Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, Erforderlichkeit, Plausibilitätskontrolle, Vergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02
    Die Vorschrift des § 242 BGB enthält nämlich ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens, dass auch Auswirkungen auf den Zivilprozess haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - NGR 2000, 1247; 14.07.1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. Septenber 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
  • BGH, 14.06.1967 - IV ZR 21/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02
    Die Vorschrift des § 242 BGB enthält nämlich ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens, dass auch Auswirkungen auf den Zivilprozess haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - NGR 2000, 1247; 14.07.1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. Septenber 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02
    Die Vorschrift des § 242 BGB enthält nämlich ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens, dass auch Auswirkungen auf den Zivilprozess haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - NGR 2000, 1247; 14.07.1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. Septenber 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02
    Danach hat auf Verlangen des Arbeitgebers das Betriebsratsmitglied Angaben zur durchgeführten Betriebsratstätigkeit zu machen, um bezüglich der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit eine Plausibilitätskontrolle des Arbeitgebers zu ermöglichen (BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 124).
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