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   LAG Hamm, 19.12.2002 - 8 Sa 726/02   

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https://dejure.org/2002,9923
LAG Hamm, 19.12.2002 - 8 Sa 726/02 (https://dejure.org/2002,9923)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2002 - 8 Sa 726/02 (https://dejure.org/2002,9923)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 8 Sa 726/02 (https://dejure.org/2002,9923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BGB § 254 Abs. 2 BGB § 249 BGB § 252 BGB § 557 DÜG § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der arbeitsgerichtlichen Widerklageforderung wegen entgangener Fahrzeugnutzung; Begründung eines Mietverhältnisses über Büroräume; Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld; Voraussetzungen für einen vertraglichen Anspruch auf Weiterzahlung des Mietzinses nach ...

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 557; ; DÜG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechselseitige Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnissesarbeitsgerichtlichen nach durch Vergleich erledigten Kündigungsrechtsstreit im Wege von Berufung und Anschlussberufung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1960 - VIII ZR 177/59
    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2002 - 8 Sa 726/02
    Gibt der Vermieter zu erkennen, dass er das Mietverhältnis wegen angeblicher Unwirksamkeit der Kündigung nicht für beendet hält, liegt keine Vorenthaltung i.S. des § 557 BGB vor (Staudinger/Sonnenschein a.a.O. Rz. 26; BGH NJW 1960, 909).
  • OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2002 - 8 Sa 726/02
    Ob dies allerdings nur für eigenwirtschaftlich, also privat genutzte Fahrzeuge gilt, jedoch bei gewerblicher Nutzung der Geschädigte auf eine Schadensberechnung nach § 252 BGB zu verweisen ist, ist hingegen streitig (vgl. zum Streitstand Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rz 23 a; dagegen MünchKomm-Oetker, 4. Aufl., § 249 BGB Rz. 63 m.w.N.; Sanden/Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl., Rz. 256; OLG Hamm Urteil vom 07.04.2000 - 9 U 257/98 -, NJW-RR 2001, 165 f. = MDR 2000, 1246 unter Aufgabe der früheren Senatsrechtspr. ; anders noch MünchKomm-Grunsky, 3. Aufl., vor § 249 Rz 19 a).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus LAG Hamm, 19.12.2002 - 8 Sa 726/02
    (1) Für die Vorenthaltung des Firmenfahrzeuges durch den Arbeitgeber, welches dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ist, hat das Bundesarbeitsgericht in der den Parteien bekannten Entscheidung vom 27.05.1999 (8 AZR 415/98 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Sachbezüge) entschieden, dass für die Schadensberechnung in einem solchen Fall die Besonderheit berücksichtigt werden muss, dass dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug nicht in vollem Umfang für private Zwecke, sondern nur neben der beruflichen Nutzung zur Privatnutzung zur Verfügung steht.
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2015 - 1 U 26/14

    Streit um außerordentliche Kündigung des IKK-Vorstand

    Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen) - Urteil vom 19.12.2002 - 8 Sa 726/02 - hat ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, der nicht oder verspätet herausgegeben wird, einen Schadensersatzanspruch, und zwar selbst dann, wenn es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt.
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