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   LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04   

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https://dejure.org/2005,10171
LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04 (https://dejure.org/2005,10171)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2005 - 8 Sa 74/04 (https://dejure.org/2005,10171)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 8 Sa 74/04 (https://dejure.org/2005,10171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ein monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld auf Grund eines Schreibens des Arbeitgebers; Voraussetzungen für die Annahme der Freistellung eines Arbeitnehmers von Änderungen des Tarifsystems; Geltung einer im Arbeitsvertrag vereinbarten so genannten ...

  • Judicialis

    ZPO § 258; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 529

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; TKT Anlage 6 Nr. 14, Anlage 6 a Nr. 13
    Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des Ruhegeldes von der Gehaltsentwicklung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04
    Um eine derart weitreichende Zusage annehmen zu können, wären eindeutige Anzeichen erforderlich (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937), da aus der Sicht eines redlichen Empfängers nicht ernsthaft damit gerechnet werden konnte, eine Organisation von der Größe der Beklagten wolle mit einzelnen Versorgungsempfängern Regelungen treffen, die vom tariflich festgelegten Gesamtsystem abweichen.

    Die im Arbeitsvertrag vereinbarte sog. Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04
    Nach dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Gebot der Normenklarheit (vgl. BVerfG, v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104 = ZIP 82, 342) sind Rechtsnormen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG v. 26.9. 1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168 (181) = NJW 78, 2446).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04
    Die Rechtsunterworfenen müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (BVerfG v. 23.4. 1974 - 1 BvR 6/74 - BVerfGE 37, 132 (142) = NJW 74, 1499; BAG v. 29.1.1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381 = NJW 80, 2724).
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 150/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Januar 2005 - 8 Sa 74/04 - wird zurückgewiesen.
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