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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 784/08   

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https://dejure.org/2009,19837
LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 784/08 (https://dejure.org/2009,19837)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.07.2009 - 8 Sa 784/08 (https://dejure.org/2009,19837)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 8 Sa 784/08 (https://dejure.org/2009,19837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 2 BGB, § 613a Abs 4 BGB, EGRL 23/2001
    Betriebsübergang - Arbeitnehmerüberlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang eines Produktionsbetriebes und Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang eines Produktionsbetriebes und Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 481/07

    Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbH

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 784/08
    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisatorische Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung ( BAG vom 21. Mai 2008 - 8 AZR 481/07; DB 2009, 291 ).

    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist dann anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch ein nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, die sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hat (BAG vom 21. Mai 2008 - 8 AZR 481/07 - DB 2009, 291 zu B. I. 1. der Gründe ).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98

    Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 784/08
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG vom 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 zu B. 1. b) a )) Zweck einer Vereinbarung über die gemeinsame Betriebsführung allein die Koordinationen der Tätigkeit der verschiedenen Gesellschaften gegenüber den Arbeitnehmern.
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04

    Gemeinsamer Betrieb - Organschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 784/08
    Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Angelegenheiten erstrecken ( BAG 25. Mai 2005 - 1 ABR 38/04, DB 2005, 1914 ).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 784/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die konkrete Organisation der verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren durch den Unternehmer beibehalten werden, sondern darauf, dass die funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zwischen diesen Faktoren bestehen bleibt ( Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 - C 466/07 - Randnummer 47; NZA 2009, 251 - Klarenberg) .
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 709/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 2009 - 8 Sa 784/08 - insoweit aufgehoben, als es die Klage gegen den Beklagten zu 1. abgewiesen hat.
  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

    Der Gemeinschaftsbetrieb und der den einheitlichen Leitungsapparat tragende Zusammenschluss sind jedoch nicht Arbeitgeber der im Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. Hessisches LAG, Urt. v. 01.07.2009 - 8 Sa 784/08).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6682
LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08 (https://dejure.org/2008,6682)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2008 - 8 Sa 784/08 (https://dejure.org/2008,6682)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2008 - 8 Sa 784/08 (https://dejure.org/2008,6682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 ABs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG
    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • Wolters Kluwer

    Haushausrechtliche Befristung aufgrund von kw-Vermerken im Haushaltsplan einer unterstaatlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts bei fehlender konkreter Befassung des Haushaltsgesetzgebers mit befristetem Bedarf

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 14 ABs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG
    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1, 7
    Haushausrechtliche Befristung aufgrund kw-Vermerken in Haushaltsplan einer unterstaatlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts bei fehlender konkreter Befassung des Haushaltsgesetzgebers mit befristetem Bedarf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07

    Zur Zulässigkeit einer Befristung nach § 14 Abs 2 S 1 Nr 7 TzBfG bei einer mit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Im Ergebnis kann nicht von einer hinreichenden Widmung der Haushaltsmittel gesprochen werden (so im Ergebnis auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07, juris).

    (1) Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung im Parallelfall einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin der Beklagten in der Minijobzentrale in Cottbus angenommen, selbst ein datierter kw-Vermerk verhelfe der Befristung aus haushaltsrechtlicher Warte nicht zur Wirksamkeit, weil nach den Umständen des vorliegenden Falles gerade ausgeschlossen werden könne, dass sich die Vertreterversammlung als Haushalts(gesetz)geber der Beklagten mit den Verhältnissen der Stelle der Klägerin befasst und festgestellt habe, für ihre Beschäftigung auf dieser Stelle bestehe nur ein vorübergehender Bedarf (Urteil vom 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07, juris).

    Das genügt für eine haushaltsrechtlich verbindliche Vorgabe nicht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007, aaO).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Zum anderen ist der öffentliche Arbeitgeber gehalten, keine Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind Die ausdrückliche Zuordnung eines befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle ist nicht erforderlich, sofern nur sichergestellt ist, dass die Vergütung des Arbeitnehmer aus Mitteln dieser Stelle erfolgt (BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 7 AZR 542/00, NZA 2002, 443; vom 22.03.2000 - 7 AZR 758/98, aaO; vom 07.07.1999 - 7 AZR 609/97, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215).

    (3) Schließlich kann nicht angenommen werden, dass der Haushaltsplan 2006 eine hinreichende Grundlage für die Prognose darstellt, die dort enthaltenen kw-Vermerke für Zeiträume außerhalb des zu regelnden Haushaltsjahrs würden sich im später aufzustellenden, sachlich maßgeblichen Haushaltsplan für 2007 unverändert wiederfinden (vgl. zur generellen Beachtlichkeit derartiger Erwartungen BAG, Urteil vom 24.10.2001, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06

    Zu den Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Streitig ist, ob der Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG zwingend voraussetzt, dass die Mittel, die für eine befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers vorgesehen sind, in einem staatlichen Haushalt ausgewiesen sein müssen, der von einem Haushaltsgesetzgeber aufgestellt worden ist, oder ob genügt, dass die Mittel im Haushaltsplan einer sonstigen juristischen Person des Öffentlichen Rechts, die über eigene Haushaltskompetenz verfügt, ausgewiesen sind (vgl. zum Streitstand LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.1999 - 11 Sa 469/99, LAGE § 620 BGB Nr. 60, KR-Lipke, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 229, ErfK-Müller-Glöge, 8. Aufl., § 14 TzBfG Rdz. 73, Dörner, Befristeter Arbeitsvertrag, Rdz. 219).

    Im Falle des Obsiegens des Arbeitnehmers im Rahmen der Entfristungsklage überwiegt das aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Interesse an einer vorläufigen Weiterbeschäftigung dann das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung, wenn dem nicht besondere, vom Arbeitgeber darzulegende Umstände entgegen stehen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35 mwN).

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Vertrages aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten konnte, dass der Arbeitskräftebedarf in Zukunft wegfallen wird (BAG, Urteile vom 04.12.2002 - 7 AZR 437/01, NZA 2004, 64; vom 15.08.2001 - 7 AZR 274/00, NZA 2002, 464; vom 22.03.2000 - 7 AZR 758/98, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 150).

    Die bloße Unsicherheit über die Entwicklung des zukünftigen Personalbedarfs kann eine Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG nicht rechtfertigen (BAG, Urteil vom 04.12.2002, aaO).

  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 198/07

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Das folgt aus der Auslegung des TzBfG unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (ständige Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, zuletzt etwa Urteile vom 07.05.2008 - 7 AZR 198/07, NZA 2008, 880; vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06, AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG Haushalt; vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, NZA 2007, 332).

    Auch für die Frage, ob der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die für die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern bestimmt sind, kommt es vielmehr auf die Verhältnisse bei Abschluss des befristeten Vertrages an (BAG, Urteil vom 07.05.2008, aaO).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Das folgt aus der Auslegung des TzBfG unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (ständige Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, zuletzt etwa Urteile vom 07.05.2008 - 7 AZR 198/07, NZA 2008, 880; vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06, AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG Haushalt; vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, NZA 2007, 332).

    Nach der bereits skizzierten Rechtsprechung des BAG muss die Ausbringung von Haushaltsmitteln mit einer tätigkeitsbezogenen Zwecksetzung verknüpft sein, um dem gesetzlichen Untermaßverbot Rechnung zu tragen (BAG, Urteil vom 18.10.2006, aaO).

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Die Ungewissheit, die jeder prognostischen Wertung innewohnt, ersetzt nicht den Sachgrund der Befristung und eröffnet dem Arbeitgeber keinen Ermessensspielraum, der einer gerichtlichen Kontrolle entzogen wäre (BAG, Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 7/04, NZA 2005, 357).

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Entfristungsklage die tatsächlichen Voraussetzungen seiner Prognose darzulegen (BAG, Urteil vom 25.08.2004, aaO).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Vertrages aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten konnte, dass der Arbeitskräftebedarf in Zukunft wegfallen wird (BAG, Urteile vom 04.12.2002 - 7 AZR 437/01, NZA 2004, 64; vom 15.08.2001 - 7 AZR 274/00, NZA 2002, 464; vom 22.03.2000 - 7 AZR 758/98, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 150).

    Zum anderen ist der öffentliche Arbeitgeber gehalten, keine Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind Die ausdrückliche Zuordnung eines befristet eingestellten Arbeitnehmers zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle ist nicht erforderlich, sofern nur sichergestellt ist, dass die Vergütung des Arbeitnehmer aus Mitteln dieser Stelle erfolgt (BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 7 AZR 542/00, NZA 2002, 443; vom 22.03.2000 - 7 AZR 758/98, aaO; vom 07.07.1999 - 7 AZR 609/97, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215).

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07

    Haushaltsbefristung NW

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Unter diesem Gesichtspunkt war die Beklagte gehalten, die streitgegenständlichen befristeten Arbeitsverträge erst nach Beschließung und Genehmigung des Haushaltsplans für 2007 zu vereinbaren (zur Beachtung des Jährlichkeitsprinzips des Haushalts bei aus Haushaltsgründen befristeten Arbeitsverträgen vgl. zuletzt LAG I., Urteil vom 25.06.2008 - 11 Sa 348/07, juris).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08
    Das Kündigungsschutzrecht setzt daher nicht mehr die Eckpunkte für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge (KR-Lipke, § 14 TzBfG Rdz. 2, 4 mit weiteren Nachweisen; anderes lässt sich auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BAG vom 16.03.2005 - 7 AZR 289/04, NZA 2005, 923 nicht entnehmen).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 274/00

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen vorübergehenden Mehrbedarfs

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

  • LAG Hamm, 23.04.2009 - 17 Sa 2003/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

    Ob die Festlegung des bei Abschluss des Arbeitsvertrags allein schon beschlossenen Haushaltsplans 2006 ausreicht, um eine Befristung ab dem 01.01.2007 zu rechtfertigen, ist zweifelhaft, kann aber dahinstehen (vgl. dazu LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08).
  • LAG Hamm, 08.06.2009 - 17 Sa 903/08

    Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts

    Ob die Festlegung des bei Abschluss des Arbeitsvertrags allein schon beschlossenen Haushaltsplans 2006 ausreicht, um eine Befristung ab dem 01.01.2007 zu rechtfertigen, ist zweifelhaft, kann aber dahinstehen (vgl. dazu LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08).
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