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   LAG Berlin, 12.08.2005 - 8 Sa 826/05   

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https://dejure.org/2005,16418
LAG Berlin, 12.08.2005 - 8 Sa 826/05 (https://dejure.org/2005,16418)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.08.2005 - 8 Sa 826/05 (https://dejure.org/2005,16418)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. August 2005 - 8 Sa 826/05 (https://dejure.org/2005,16418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Unternehmenszusammenschluss im Sinne des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV-Bau); Gesellschaftsrechtliche Verbindung als Voraussetzung

  • Judicialis

    VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13
    Sozialkassenbeiträge für Fertigbauarbeiten - kein Unternehmenszusammenschluss bei bloßer Minderheitsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 471/04

    Baugewerbe - Unternehmenszusammenschluss

    Auszug aus LAG Berlin, 12.08.2005 - 8 Sa 826/05
    Zwar hält auch das Berufungsgericht eine gesellschaftsrechtliche Verbindung beider Unternehmen für erforderlich, um einen Unternehmenszusammenschluss feststellen zu können (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 19.4.2004 - 16 Sa 971/03 - Revision anhängig zur Geschäftsnummer 10 AZR 471/04), allein die Gesellschafterstellung des Inhabers des herstellenden Betriebes in dem hier vorliegenden Umfang begründet jedoch - ohne das Hinzutreten weiterer, hier weder dargelegter noch ersichtlicher Umstände - keinen Zusammenschluss im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV-Bau.
  • LAG Hessen, 19.04.2004 - 16 Sa 971/03
    Auszug aus LAG Berlin, 12.08.2005 - 8 Sa 826/05
    Zwar hält auch das Berufungsgericht eine gesellschaftsrechtliche Verbindung beider Unternehmen für erforderlich, um einen Unternehmenszusammenschluss feststellen zu können (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 19.4.2004 - 16 Sa 971/03 - Revision anhängig zur Geschäftsnummer 10 AZR 471/04), allein die Gesellschafterstellung des Inhabers des herstellenden Betriebes in dem hier vorliegenden Umfang begründet jedoch - ohne das Hinzutreten weiterer, hier weder dargelegter noch ersichtlicher Umstände - keinen Zusammenschluss im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV-Bau.
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 657/05

    Baugewerbe - Unternehmenszusammenschluss

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. August 2005 - 8 Sa 826/05 - aufgehoben.
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