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   LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01   

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LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01 (https://dejure.org/2002,10041)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.06.2002 - 8 Sa 845/01 (https://dejure.org/2002,10041)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 8 Sa 845/01 (https://dejure.org/2002,10041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages; Androhung einer Kündigung ; Beharrliche Weigerung der Leistung vertraglich geschuldeter und angewiesener Arbeit ; Rechtswirksame Ausübung des Direktionsrechts; Wichtiger Grund; Weisungsrechtliche ...

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Zwar ist eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG vom 17.02.2000 - 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761 f.; BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, NZA 1995, 363 ff.).

    Der Sachverhalt muss so gekennzeichnet sein, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigung zu prüfen und sich ein Bild zu machen (BAG vom 17.02.2000, aaO).

    Der Arbeitgeber darf nicht pauschal und schlagwortartig den Sachverhalt umschreiben, ohne die für eine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG vom 17.02.2000, aaO, BAG vom 22.09.1994, aaO).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Zwar ist eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG vom 17.02.2000 - 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761 f.; BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, NZA 1995, 363 ff.).

    Der Arbeitgeber darf nicht pauschal und schlagwortartig den Sachverhalt umschreiben, ohne die für eine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG vom 17.02.2000, aaO, BAG vom 22.09.1994, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2001 - 5 Sa 271/01

    Änderungsschutzklage wegen Veränderung der Arbeitszeit; Ausübung des

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Seine Grenze findet das Weisungsrecht in den Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und Einzelvertragsrechts (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01, NZA-RR 2002, 120; ZA-RR 2002, 120; BAG vom 27.03.1980-2 AZR 506/78, EzA § 611 Direktionsrecht Nr. 2; BAG vom 25.10.1989 - 2 AZR 633/88, EzA § 611 Direktionsrecht Nr. 9).

    Die Wahrung billigen Ermessens setzt schließlich voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01, NZA-RR 2002, 120; BAG vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13; BAG vom 07.12.2002 - 6 AZR 448/99, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22).

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Alle wesentlichen Umstände müssen abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13; BAG vom 07.12.2000 - 6 AZR 448/99, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22).

    Die Wahrung billigen Ermessens setzt schließlich voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01, NZA-RR 2002, 120; BAG vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13; BAG vom 07.12.2002 - 6 AZR 448/99, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22).

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 448/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Alle wesentlichen Umstände müssen abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13; BAG vom 07.12.2000 - 6 AZR 448/99, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22).

    Die Wahrung billigen Ermessens setzt schließlich voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01, NZA-RR 2002, 120; BAG vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13; BAG vom 07.12.2002 - 6 AZR 448/99, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22).

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Hinzu treten muss vielmehr ein sogenanntes Umstandsmoment, um ein schutzwürdiges Vertrauen beim Kläger darauf zu begründen, dass ihm andere Tätigkeiten nicht mehr zugewiesen werden (BAG vom 11.06.1958 - 4 AZR 514/55, AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2; BAG vom 14.12.1961 - 5 AZR 180/61, AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17).
  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Hinzu treten muss vielmehr ein sogenanntes Umstandsmoment, um ein schutzwürdiges Vertrauen beim Kläger darauf zu begründen, dass ihm andere Tätigkeiten nicht mehr zugewiesen werden (BAG vom 11.06.1958 - 4 AZR 514/55, AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 2; BAG vom 14.12.1961 - 5 AZR 180/61, AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17).
  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75

    Ruhegehalt - Verwirkung - Direktionsrecht - Konkurrenzklausel - Versetzung -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Schließlich vermag auch der Umstand, dass ein Arbeitgeber nicht berechtigt ist, den Arbeitnehmer an einen Arbeitsplatz zu versetzen, der wesentlich anders als der bisherige ist (BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 166/75, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 1), an der Rechtmäßigkeit der Weisung nichts zu ändern.
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer sich trotz Androhung einer Kündigung beharrlich weigert, die vertraglich geschuldete und angewiesene Arbeit zu leisten (BAG vom 31.01.1985 - 2 AZR 486/83, AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1968).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
    Seine Grenze findet das Weisungsrecht in den Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und Einzelvertragsrechts (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01, NZA-RR 2002, 120; ZA-RR 2002, 120; BAG vom 27.03.1980-2 AZR 506/78, EzA § 611 Direktionsrecht Nr. 2; BAG vom 25.10.1989 - 2 AZR 633/88, EzA § 611 Direktionsrecht Nr. 9).
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88

    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2012 - 1 A 2040/11

    Amtsangemessenheit der Übertragung von einfachen ergänzenden Reparaturarbeiten,

    vgl. LSG Berlin-Bbg., Urteil vom 17. Januar 2008 - L 3 RJ 57/03 -, juris, Rn. 108: "Die Aufgaben des Hausmeisters (...) umfassen (...) Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Reinigungs- und Pflegeaufgaben", "Kleinere Mängel werden selbst behoben, dabei handelt es sich z. B. um Abflussverstopfungen oder auch den Austausch von Glühbirnen bzw. Leuchtmitteln", "Pflege der Außenanlagen"; LAG S.A., Urteil vom 25. Juni 2002 - 8 Sa 845/01 -, juris, Rn. 34: "handwerkliche Tätigkeiten aus verschiedenen Berufsfeldern"; BAG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 4 AZR 37/01 -, BAGE 100, 319 = juris, Rn. 54: "Sicherstellen des bestimmungs- und ordnungsgemäßen/pfleglichen Gebrauchs von Gebäuden, Grundstücken"; OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 1998 - 5 U 72/98 -, NJW-RR 1999, 1479 = juris, Rn. 30: "allgemeine[n] Pflege- und Reinigungsarbeiten, ... Auswechseln von Glühlampen"; LSG Rh.-Pf., Urteil vom 27. Januar 1997 - L 2 I 167/93 -, juris, Rn. 78: "'Allround-Tätigkeit', die sowohl leichte (Kontrollgänge, Überwachungsaufgaben ...) und mittelschwere (Reparaturarbeiten, Reinigungsarbeiten) [...] Arbeiten umfasst."; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. September 1978 - I 1826/76 -, juris, Rn. 18: Gehwegreinigung; Breier u. a., Eingruppierung und Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kommentar, Stand: Juni 2012, Anlage 1 a zum BAT (VKA), Rn. 3 (zum Schulhausmeister); Beschreibung der Ausbildung zum Hausmeister der Bundesagentur für Arbeit unter www.jumpforward.de/berufe/8122/Hausmeisterin.html: "In der Regel sind Hausmeister/innen überall im Einsatz, wo innerhalb oder außerhalb des Gebäudes haustechnische Arbeiten zu erledigen sind.
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