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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2010 - 8 Sa 883/09   

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https://dejure.org/2010,34446
LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2010 - 8 Sa 883/09 (https://dejure.org/2010,34446)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2010 - 8 Sa 883/09 (https://dejure.org/2010,34446)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 8 Sa 883/09 (https://dejure.org/2010,34446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das im Zusammenhang mit eigenen baulichen Leistungen des Betriebs stehende Reinigen von Baustellen stellt keine bauliche Leistung gemäß § 1 Abs. 2 VTV Bau dar; Ausschluss der Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei bloßer Reinigung von Baustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV Bau § 1 Abs. 2
    Ausschluss der Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei bloßer Reinigung von Baustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Subunternehmer, Baureinigungsarbeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2010 - 8 Sa 883/09
    Soweit die Klägerin meint, der Betrieb des Beklagten unterfalle dem VTV, da die Arbeitnehmer Baureinigungs- und Hilfsarbeiten ausgeführt hätten, so folgt das Berufungsgericht dem nicht, denn das Reinigen von Baustellen stellt keine bauliche Leistung gemäß § 1 Abs. 2 VTV dar, wenn es nicht mit eigenen baulichen Leistungen des Betriebs in Zusammenhang steht, insbesondere ist die Tätigkeit weder im Beispielkatalog gemäß § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannt, noch unterfällt sie den allgemeinen Vorschriften der Abschnitte II und III VTV und wird allein dadurch, dass die Reinigungsarbeiten auf Baustellen ausgeführt werden, nicht zu einer baulichen Leistung (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2010 - 8 Sa 883/09 - aufgehoben.
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