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   LAG Berlin, 22.10.1997 - 8 Sa 92/97   

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https://dejure.org/1997,11503
LAG Berlin, 22.10.1997 - 8 Sa 92/97 (https://dejure.org/1997,11503)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.10.1997 - 8 Sa 92/97 (https://dejure.org/1997,11503)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 8 Sa 92/97 (https://dejure.org/1997,11503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristete Anstellung als Lehrkraft; Verwirkung eines Klagerechts; Versäumnis der Dreiwochenfrist bei Erhebung der Entfristungsklage; Differenzierung zwischer unechter und echter Rückwirkung von Gesetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 05.11.1997 - 18 Sa 56/97

    Anwendbarkeit der Klagefrist; Wirksamkeit einer Vertragsbefristung; Keine

    Entscheidend hierfür ist nicht, ob dem beklagten Land nach einer möglicherweise erfolgreichen Klage die Weiterbeschäftigung der Klägerin nach Treu und Glauben zuzumuten ist, sondern ob dem beklagten Land die Einlassung auf die nicht innerhalb angemessener Frist erhobene Klage noch zuzumuten ist (vgl. LAG Berlin, 22.10.1997, 8 Sa 92/97).

    Dennoch kann vorliegend nicht die geschilderte Gesamtsituation außer Betracht bleiben (vgl. entsprechend LAG Berlin, 22.10.1997, 8 Sa 92/97 in einem Parallelfall).

    Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes steht dem nicht entgegen, da durch das Gesetz kein Fristablauf für die Vergangenheit normiert wurde und bestehende Rechtspositionen damit nicht nachträglich entwertet wurden (vgl. ebenso LAG Berlin. 22.10.1997, 8 Sa 92/97).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Frage der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 5 BeschFG sowie auf die bereits erfolgte Revisionszulassung in einem Parallelverfahren, im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Oktober 1997, 8 Sa 92/97, zuzulassen.

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97

    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Oktober 1997 - 8 Sa 92/97 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
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