Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Folgen der Versäumung der dreiwöchigen Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage; Wirksamkeit einer mit zu kurzer Kündigungsfrist ausgesprochenen Kündigung; Folgen der Angabe einer falschen Kündigungsfrist; Zulässigkeit der Umdeutung einer mit zu kurzer ...
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § ... 140; ; BGB § 157; ; BGB § 615; ; BGB § 622; ; BGB § 623; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 4; ; KSchG § 4 Abs. 1; ; KSchG § 4 S. 1 n. F.; ; KSchG § 7; ; KSchG § 23 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 140 § 157; KSchG § 4 S. 1 § 7
Drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung auch bei zu kurz berechneter Kündigungsfrist - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- docplayer.org (Auszüge)
Klageerhebungsfrist, § 4 KSchG gilt auch bei fehlerhafter Kündigungsfrist
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechenfehler des Arbeitgebers berechtigt Mitarbeiter nicht zu verspäteter Einreichung der Kündigungsschutzklage
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2004 - 8 Ta 154/04
Möglichkeit der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Unkenntnis …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04
Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wurde vom Arbeitsgericht am 27.05.2004 zurückgewiesen; eine hiergegen erhobene Beschwerde wies diese Kammer mit Beschluss vom 23.07.2004 (Az.: 8 Ta 154/04) ebenfalls zurück. - Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04
Aus der Begründung zum entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungskoalition (BT-Drucksache 15/1204 S. 9) ergibt sich lediglich, dass die Neuregelung des § 4 Abs. 1 KSchG und die Einführung einer einheitlichen Kündigungsfrist dem "Interesse der raschen Klärung der Frage, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat oder nicht" dienen soll (BT-Druckksache 15/1204 S. 9).
- BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Etwas anderes gelte dann, wenn ein Arbeitgeber von vornherein nicht zu einem bestimmten Termin, sondern zum nächstzulässigen Termin kündige (vgl. mit Unterschieden im Einzelnen: Zimmer FA 2004, 34, 36;… ErfK/Ascheid 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 2; Bader NZA 2004, 65, 68;… BBDW/ Wenzel KSchG Stand September 2005 § 4 Rn. 35b; LAG Rheinland-Pfalz 17. Februar 2005 - 8 Sa 921/04 - nicht rechtskräftig, Az. beim BAG - 2 AZR 215/05 - Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 11. Aufl. § 136 Rn. 16). - BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05
Kündigungsfrist und Klagefrist
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Februar 2005 - 8 Sa 921/04 - aufgehoben. - LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2005 - 6 Sa 135/05
Geltungsbereich des § 4 KSchG nF
Entgegen LArbG Mainz vom 18.02.2005, 8 Sa 921/04.Die Revision an das Bundesarbeitsgericht ist deshalb für den Beklagten zugelassen worden, weil die Frage der Klärung bedarf, wie weit der Geltungsbereich des § 4 KSchG nF geht und eine Divergenz zur Entscheidung der 8. Kammer vom 18.02.2005 (AZ: 8 Sa 921/04) besteht.