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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04   

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https://dejure.org/2005,9213
LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04 (https://dejure.org/2005,9213)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2005 - 8 Sa 921/04 (https://dejure.org/2005,9213)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 8 Sa 921/04 (https://dejure.org/2005,9213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Versäumung der dreiwöchigen Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage; Wirksamkeit einer mit zu kurzer Kündigungsfrist ausgesprochenen Kündigung; Folgen der Angabe einer falschen Kündigungsfrist; Zulässigkeit der Umdeutung einer mit zu kurzer ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 140; ; BGB § 157; ; BGB § 615; ; BGB § 622; ; BGB § 623; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 4; ; KSchG § 4 Abs. 1; ; KSchG § 4 S. 1 n. F.; ; KSchG § 7; ; KSchG § 23 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 140 § 157; KSchG § 4 S. 1 § 7
    Drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung auch bei zu kurz berechneter Kündigungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • docplayer.org (Auszüge)

    Klageerhebungsfrist, § 4 KSchG gilt auch bei fehlerhafter Kündigungsfrist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechenfehler des Arbeitgebers berechtigt Mitarbeiter nicht zu verspäteter Einreichung der Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2004 - 8 Ta 154/04

    Möglichkeit der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Unkenntnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04
    Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wurde vom Arbeitsgericht am 27.05.2004 zurückgewiesen; eine hiergegen erhobene Beschwerde wies diese Kammer mit Beschluss vom 23.07.2004 (Az.: 8 Ta 154/04) ebenfalls zurück.
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04
    Aus der Begründung zum entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungskoalition (BT-Drucksache 15/1204 S. 9) ergibt sich lediglich, dass die Neuregelung des § 4 Abs. 1 KSchG und die Einführung einer einheitlichen Kündigungsfrist dem "Interesse der raschen Klärung der Frage, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat oder nicht" dienen soll (BT-Druckksache 15/1204 S. 9).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Etwas anderes gelte dann, wenn ein Arbeitgeber von vornherein nicht zu einem bestimmten Termin, sondern zum nächstzulässigen Termin kündige (vgl. mit Unterschieden im Einzelnen: Zimmer FA 2004, 34, 36; ErfK/Ascheid 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 2; Bader NZA 2004, 65, 68; BBDW/ Wenzel KSchG Stand September 2005 § 4 Rn. 35b; LAG Rheinland-Pfalz 17. Februar 2005 - 8 Sa 921/04 - nicht rechtskräftig, Az. beim BAG - 2 AZR 215/05 - Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 11. Aufl. § 136 Rn. 16).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05

    Kündigungsfrist und Klagefrist

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Februar 2005 - 8 Sa 921/04 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2005 - 6 Sa 135/05

    Geltungsbereich des § 4 KSchG nF

    Entgegen LArbG Mainz vom 18.02.2005, 8 Sa 921/04.

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht ist deshalb für den Beklagten zugelassen worden, weil die Frage der Klärung bedarf, wie weit der Geltungsbereich des § 4 KSchG nF geht und eine Divergenz zur Entscheidung der 8. Kammer vom 18.02.2005 (AZ: 8 Sa 921/04) besteht.

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