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   LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06   

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https://dejure.org/2006,12901
LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06 (https://dejure.org/2006,12901)
LAG München, Entscheidung vom 28.11.2006 - 8 Sa 953/06 (https://dejure.org/2006,12901)
LAG München, Entscheidung vom 28. November 2006 - 8 Sa 953/06 (https://dejure.org/2006,12901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der Ausschlussfrist nach Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) für die Geltendmachung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf den kinderbezogenen Ortszuschlag; Folgen der Erteilung einer unzutreffenden Auskunft über das Bestehen eines Anspruchs für die ...

  • Judicialis

    BAT § 26 Abs. 1 lit. b); ; BAT § 29 B Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 26 Abs. 1 b § 29 B Abs. 4 Satz 1 § 70 Abs. 1
    Tarifliche Ausschlussfrist für kinderbezogenen Ortszuschlag - keine Verhinderung der Geltendmachung durch unzutreffende Auskunft der Arbeitgeberin über das Bestehen des Anspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 114/88

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - Rückforderung der Überzahlung

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn es ihm praktisch nicht möglich ist, seinen Anspruch geltend zu machen (im Anschluss an BAG vom 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - AP Nr. 8 zu § 29 BAT).

    Zwar ist dem Kläger zuzubilligen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16. November 1989 (6 AZR 114/88 - AP Nr. 8 zu § 29 BAT) für den Fall einer Rückforderung überzahlter Vergütungsbeträge erkannt hat, dass derartige Ansprüche der Arbeitgeberin bereits im Zeitpunkt der Überzahlung fällig sind, wenn die Vergütung fehlerhaft berechnet worden ist, obgleich die maßgebenden Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.

    Bei Zahlungsansprüchen setzt dies voraus, dass der Gläubiger in der Lage ist, seine Ansprüche wenigstens annähernd zu beziffern und bei der Rückforderung etwaiger überzahlter Vergütung ihm die Tatsache des Überzahlungstatbestandes bekannt ist (BAG vom 16. November 1989, a. a. O.).

  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 153/69

    Vergütungsansprüche - Inkrafttreten des BAT - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Auch die Anwendung von Ausschlussfristen fällt unter den Grundgedanken des § 242 BGB, wobei jedoch ihrem Zweck maßgebliche Bedeutung zukommt (im Anschluss an BAG vom 28. Januar 1970 - 4 AZR 153/69 - AP Nr. 1 zu § 70 BAT).

    Ohne Zweifel fällt auch die Anwendung von Ausschlussfristen unter den Grundgedanken des § 242 BGB, wobei jedoch ihrem Zweck maßgebliche Bedeutung zukommt (BAG vom 28. Januar 1970 - 4 AZR 153/69 - AP Nr. 1 zu § 70 BAT).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Dies umso mehr, als sogar der BFH den Sachverhalt falsch beurteilt habe." Darüber hinaus werde noch auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 2006 (5 AZR 511/05 - AP Nr. 10 zu § 307 BGB) verwiesen, wonach die vereinbarte Ausschlussfrist gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sei.

    In diesem Zusammenhang ist deshalb auch darauf hinzuweisen, dass die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 2006 (a. a. O.) den vorliegenden Fall nicht trifft; hier geht es um eine tarifvertragliche Ausschlussfrist und nicht - wie dort - um eine solche in einem Formulararbeitsvertrag.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02 - NJW 2005, 1923) verstößt jedoch die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG zulasten der unterhaltsverpflichteten Kinder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Obgleich die Beklagte damit die gleiche Rechtsauffassung vertrat wie der Bundesfinanzhof, dessen Entscheidung das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. Januar 2005 (a. a. O.) aufgehoben hat, liegt in der Tatsache, dass sie sich im Nachhinein auf die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 70 Abs. 1 BAT beruft, kein treuwidriges Verhalten.

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf den kinderbezogenen Ortszuschlag als Teil seines Gehalts gem. § 26 Abs. 1 lit. b) i. V. mit § 29 B Abs. 4 S. 1 BAT unterfällt der Ausschlussfrist des § 70 Abs. 1 BAT (im Anschluss an BAG vom 18. November 2004 - 6 AZR 512/03 - n. a. v.).

    Die Fälligkeit eines Gehaltsanspruchs - und dazu gehört auch gem. § 26 Abs. 1 lit. b BAT der hier geltend gemachte erhöhte Ortszuschlag gem. § 29 B Abs. 4 S. 1 BAT -hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 18. November 2004 (6 AZR 512/03 - n. a. v.) ausdrücklich erkannt.

  • LAG Berlin, 11.12.1998 - 6 Sa 90/98

    Höhergruppierung eines als pädagogische Unterrichtshilfe an Sonderschule für

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Deshalb kann sich der Kläger auch nicht auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. Dezember 1998 (6 Sa 90/98 = BAG: 4 AZN 114/99) berufen, das im Übrigen ebenfalls darauf abhebt, ob es einem Gläubiger praktisch möglich ist, seinen Anspruch geltend zu machen, was hier jedoch der Fall war.
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Zwar kann die Anwendung einer tariflichen Ausschlussfrist im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn sie zugunsten des Arbeitnehmers einvernehmlich abbedungen ist oder die Schuldnerin (hier die Beklagte) den Gläubiger (hier den Kläger) veranlasst hat, die fristwahrenden Schritte nicht vorzunehmen (vgl. BAG vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel), doch liegen diese Voraussetzungen hier gerade nicht vor.
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Es muss von einem Arbeitnehmer verlangt werden, dass er sich hinsichtlich der Rechtsfrage über die Berechtigung eines vermeintlichen Anspruchs selbst informiert, denn eine Unkenntnis über die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen eines tariflichen Anspruchs bzw. dessen Verfall aufgrund einer tariflichen Ausschlussfrist ist rechtlich unbeachtlich (BAG vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP Nr. 27 zu § 70 BAT m. w. N.).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus LAG München, 28.11.2006 - 8 Sa 953/06
    Er wiederholt und vertieft seinen erstinstanzlichen Sachvortrag und führt im Übrigen unter Verweisung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1961 (1 AZR 239/59 - AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) aus, der Beginn der Ausschlussfrist werde dann, wenn der Anspruchsgegner durch sein Verhalten bewirke, dass der Anspruchsinhaber seine Berechtigung nicht erkennen könne, bis zu dem Zeitpunkt hinausgeschoben, in dem das Hindernis für die Geltendmachung entfallen sei.
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. November 2006 - 8 Sa 953/06 - wird zurückgewiesen.
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