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   OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16   

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https://dejure.org/2017,24922
OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16 (https://dejure.org/2017,24922)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16 (https://dejure.org/2017,24922)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16 (https://dejure.org/2017,24922)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schriftliche Zustimmung zur Weitergabe von Daten; Abgrenzung von Einwilligungen im datenschutzrechtlichen Sinne und von der rechtfertigenden Einwilligung

  • kanzlei.biz

    Bei Drogenscreening: Einwilligung im datenschutzrechtlichen Sinne muss schriftlich erfolgen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 4a Abs. 1 S. 3 BDSG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 BDSG, § 4a Abs 1 S 3 BDSG, § 43 Abs 2 Nr 2 BDSG
    Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz: Erfordernis einer schriftlichen Einwilligung in die Weitergabe eines von einem Arzt durchgeführten Drogenscreenings an den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die schriftliche Zustimmung zur Weitergabe von Daten; Abgrenzung von Einwilligungen im datenschutzrechtlichen Sinne und von der rechtfertigenden Einwilligung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die schriftliche Zustimmung zur Weitergabe von Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einwilligung zur Weitergabe von Daten nach § 4a BDSG bedarf zwingend der Schriftform

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schriftform für Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sofern nicht andere Form angemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Datenschutzrechtliche Einwilligung iSd. § 4a BDSG muss grundsätzlich schriftlich erfolgen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16
    Dass gegen den Verfolgten ein berufsrechtliches Verfahren geführt und dieses gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden war, bewirkt einen Strafklageverbrauch nicht, da berufsgerichtliche Sanktionen lediglich disziplinarischen und keinen bestrafenden Charakter haben (BVerfGE 21, 378, 384 ff.; BVerfGE 27, 180, 184 f.) und die Ahndung im Rahmen des ärztlichen Berufsrechts anhand spezifischer Sonderregelungen erfolgt, die außerhalb des Strafrechts liegen ( Rehborn , GesR 2004, 170, 174).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16
    Dass gegen den Verfolgten ein berufsrechtliches Verfahren geführt und dieses gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden war, bewirkt einen Strafklageverbrauch nicht, da berufsgerichtliche Sanktionen lediglich disziplinarischen und keinen bestrafenden Charakter haben (BVerfGE 21, 378, 384 ff.; BVerfGE 27, 180, 184 f.) und die Ahndung im Rahmen des ärztlichen Berufsrechts anhand spezifischer Sonderregelungen erfolgt, die außerhalb des Strafrechts liegen ( Rehborn , GesR 2004, 170, 174).
  • OLG Hamm, 27.02.1985 - 4 Ss 16/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16
    Zwar schützen Ordnungswidrigkeitentatbestände zumeist nicht unmittelbar individuelle Rechtsgüter, sondern Allgemeininteressen (Göhler/ Gürtler , OWiG, 16. Auflage 2012, Vor § 1 Rn. 22; vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 275), jedoch ist es der Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG).
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