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LG Mainz, 15.09.1999 - 8 T 316/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Abänderung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses; Pfändungsschutz arbeitsrechtlicher Abfindungsansprüche; Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Worms, 02.07.1999 - 3 M 1203/95
- LG Mainz, 15.09.1999 - 8 T 316/99
Wird zitiert von ... (3)
- LG Wuppertal, 15.01.2019 - 16 T 235/17
Belassen einer Abfindung des Schuldners als pfandfrei i.R.d. Verfahrens zur …
Wird - wie im vorliegenden Fall - eine Abfindung ausgezahlt, so ist durch das Gericht regelmäßig derjenige Zeitraum zugrunde zu legen, nach dem voraussichtlich mit einer Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zu rechnen ist (LG Essen…, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 7 T 366/11 -, Rn. 9, juris; LG Mainz, Beschluss vom 15. September 1999 - 8 T 316/99 -, juris). - LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03
Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei …
Danach ist die Pfändung grundsätzlich zulässig, jedoch ist dem Schuldner auf Antrag so viel zu belassen, als er während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den von Personen, denen er Unterhalt zu leisten hat, bedarf (LG Mainz v. 15.09.1999 - 8 T 316/99, JurBüro 2000, 157). - LAG Hamm, 03.04.2002 - 4 Ta 636/01
Berücksichtigung von Abfindungszahlungen im Prozesskostenhilfeverfahren; …
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