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   LG Zwickau, 30.01.2006 - 8 T 475/05   

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https://dejure.org/2006,29426
LG Zwickau, 30.01.2006 - 8 T 475/05 (https://dejure.org/2006,29426)
LG Zwickau, Entscheidung vom 30.01.2006 - 8 T 475/05 (https://dejure.org/2006,29426)
LG Zwickau, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 8 T 475/05 (https://dejure.org/2006,29426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Räumungsanordnung; Anspruch auf Zahlung von Nebenkostenabrechnungen; Umfang der Rechten und Pflichten eines Zwangsverwalters; Befugnis eines Zwangsverwalters zum Verzicht auf "Durchlaufposten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 426
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Zwickau, 18.02.2004 - 8 T 51/03
    Auszug aus LG Zwickau, 30.01.2006 - 8 T 475/05
    Eine Gefährdung ist darin zu sehen, dass der Schuldner wiederholt keine Nebenkosten bezahlt (so auch LG Zwickau, Beschluss vom 18.02.2004, Az.: 8 T 51/03 ).
  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus

    Es bestehen bereits nachhaltige Bedenken, ob der Zwangsverwalter berechtigt ist, von der Schuldnerin einen monatlichen Vorschuss auf die Nebenkosten zu verlangen (ablehnend: LG Duisburg, Rpfleger 2008, 323; a.A: LG Zwickau, Rpfleger 2006, 426; ZMR 2007, 656; AG Heilbronn, Rpflger 2004, 236; vgl. auch Senat, Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679).
  • AG Schorndorf, 27.01.2010 - 2 C 1214/08

    Zwangsverwaltung: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten des Schuldners bei

    a) Von diesen beiden grundsätzlich erlangten Gebrauchsvorteilen (Nutzung der Räume und Nutzung der Versorgungsleistungen) hat der gemäß § 149 Abs. 1 ZVG in der Wohnung verbliebene Schuldner zwar für die vom Verwalter verauslagte Nutzung der Versorgungsleistungen, für die er an sich ohnehin selbst zu sorgen hat, aufzukommen (ebenso LG Zwickau, Beschluss vom 30. Januar 2006, Az.: 8 T 475/05, abgedruckt in Rpfleger 2006, 426 und LG Bonn, Beschluss vom 25. Juni 2007, Az.: 6 T 109/07, abgedruckt in ZMR 2008, 54, jeweils ohne Begründung; siehe auch - nicht näher differenzierend, weil unerheblich - LG Duisburg, Beschluss vom 26. Juli 2007, Az.: 13 T 80/07, abgedruckt in Rpfleger 2008, 323), da insoweit keine Einschränkung der allgemeinen Regeln ersichtlich ist, zumal die Möglichkeit, Heizung, Wasser, Strom u. ä. kostenlos zu verbrauchen, der - sich z. B. in der Heizkostenverordnung zeigenden - Intention des Gesetzgebers, den Energie- und Wasserverbrauch möglichst gering zu halten, zuwider liefe.
  • LG Duisburg, 26.07.2007 - 13 T 80/07

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzmöglichkeiten

    Ebenso geht es nicht um Nebenkostenabrechnungen, auf Grund derer regelmäßig bereits entstandene oder bezahlte Nebenkosten abgerechnet werden (So der Fall des LG Zwickau, Beschluss vom 30.01.2006 - 8 T 475/05 - RPfleger 2004, 426).
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