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   LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17   

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https://dejure.org/2017,20291
LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17 (https://dejure.org/2017,20291)
LG Mainz, Entscheidung vom 24.05.2017 - 8 T 90/17 (https://dejure.org/2017,20291)
LG Mainz, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 8 T 90/17 (https://dejure.org/2017,20291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Regress der Staatskasse, Berechnung der Höhe des Rückforderungsanspruchs, Festsetzungsbeschluss nach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2056
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Das Beschwerdegericht geht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung vom 5. November 2014 ( XII ZB 186/13 - juris-) davon aus, dass die Einrede der Verjährung im Festsetzungsverfahren vom Rechtspfleger zur berücksichtigen und zu prüfen ist.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Anders als § 202 Abs. 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung sieht § 205 BGB nämlich keine Hemmung der Verjährung für den Fall vor, dass der Geltendmachung des Anspruchs vorübergehende rechtliche Hindernisse entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 478/11

    Betreuervergütung: Übergang des Vergütungsanspruchs auf die Staatskasse bei

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Ein zur Zeit der Betreuertätigkeit mittelloser Betreuter muss auch seine zu einem späteren Zeitpunkt vorhandenen Mittel im Rahmen des § 1836c BGB für die bereits entstandenen Kosten der Betreuung einsetzen, wobei auch der auf die Staatskasse übergegangene Vergütungsanspruch in drei Jahren verjährt (BGH, Beschluss vom 09. Januar 2013 - XII ZB 478/11 -, Rn. 12, juris m.w.N.).
  • LG Mühlhausen, 07.12.2012 - 2 T 230/12
    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Ein derartiger Beschluss kann mangels hinreichender Bestimmtheit nicht nach der JBeitrO beigetrieben werden und schon deshalb keinen Bestand haben (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2012, 2 T 230/12, FamRZ 2013, 484).
  • LG Meiningen, 09.01.2015 - 4 T 283/14
    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Ein besonderer Umstand ist - wie vorliegend - dadurch gegeben, dass das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Betreuungsverfahren) betrifft und das Rechtsmittel vom Fürsorgebedürftigen selbst bzw. in dessen Interesse eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 09. Januar 2015 - (228) 4 T 283/14, 4 T 283/14 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Die - gemäß § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Staatskasse übergegangenen - Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüche des Betreuers aus § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m §§ 1835, 1836 BGB verjähren in drei Jahren, § 195 BGB , wobei die Mittellosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt des Anspruchsübergangs dem Verjährungsbeginn nicht entgegensteht und auch nicht zu einer Hemmung der Verjährung nach § 205 BGB führt (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11 -, juris, Rn. 11, 17).
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