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   VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03   

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VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03 (https://dejure.org/2004,8850)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.2004 - 8 TG 1420/03 (https://dejure.org/2004,8850)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 (https://dejure.org/2004,8850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine im verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung; Anforderungen an die Geltung der Jahresfrist; Berücksichtigung einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    HVwVfG § 60 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 59 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Im Beschwerdeverfahren ist eine gem. § 91 VwGO zulässige Antragsänderung zu berücksichtigen, wenn die Richtigkeit des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses durch die form- und fristgerecht dargelegen Beschwerdegründe erfolgreich in Zweifel gezogen ist und das Beschwerdegericht im Rahmen der abgestuften Prüfung eine eigene, umfassende Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzantrags vornimmt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NWwZ-RR 2003 S. 756, juris).

    Bei Heranziehung des gesamten Beschwerdevorbringens bedarf die Erfolgsaussicht des einstweiligen Rechtsschutzantrags und damit die Richtigkeit des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses einer eigenen umfassenden Prüfung des Beschwerdegerichts (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NVwZ-RR 2003 S. 756 = juris), in deren Rahmen die jedenfalls auf Grund rügelloser Einlassung entsprechend § 91 Abs. 2 VwGO zulässige Antragsänderung zu berücksichtigen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 3079/93

    Berufungsvereinbarung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Angesichts der landesweiten Strukturveränderungen der Chemie-Fachbereiche, die bei der Antragsgegnerin infolge eines umfangreichen und mit dem HMWK abgestimmten Abwägungsprozesses zwar einerseits zur Einstellung des Diplomstudienganges, aber andererseits zur Erhaltung des Fachs Chemie in der Lehramtsausbildung und als Grundlagenwissenschaft im Zusammenhang mit der Schwerpunktbildung im Bereich Nanostrukturwissenschaften geführt hat, und unter Berücksichtigung der verschlechterten Haushaltslage dürfte die Antragsgegnerin diesem Begehren des Antragstellers unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 60 HVwVfG ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten können, auch wenn diese Abweichung vom Grundsatz der Vertragstreue nur unter engen Voraussetzungen möglich ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 27. November 1996 - 25 A 3079/93 - NVwZ-RR 1997 S. 475 f.).
  • VGH Hessen, 30.05.1997 - 6 TG 1447/97

    Hochschulwesen: zur Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters als

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Da ein Hochschullehrer auf die Beibehaltung eines Studienganges oder auf den Erhalt eines an der Hochschule einmal eingerichteten Forschungsschwerpunkts solange keinen Anspruch hat, wie ihm grundsätzlich die Möglichkeit verbleibt, gegebenenfalls mit veränderter Zielrichtung weiter wissenschaftlich tätig zu sein (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 TG 1447/97 - NVwZ-RR 1998 S. 180; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 15. September 1997 - 1 BvR 406/96 - NVwZ-RR 1998 S. 175), kann er unter diesen Voraussetzungen auch keinen Ausstattungsanspruch unmittelbar aus den daraus resultierenden Strukturveränderungen herleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1982 - 9 S 549/80

    Grundausstattung des Hochschullehrers; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Es ist danach schon zweifelhaft, ob die Zuordnung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters überhaupt zur von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderten Mindestausstattung eines Hochschullehrers gehört, denn dann dürfte kein Hochschullehrer in der Lage sein, sein Fach - also hier: Organische Chemie - in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten, insbesondere eigene Forschungsleistungen zu erbringen, ohne auf solche Mitarbeiter, also insbesondere Diplomanden und Doktoranden zurückgreifen zu können (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 29. Januar 1982 - 9 S 549/80 - DVBl. 1982 S. 454 f.).
  • BVerfG, 15.09.1997 - 1 BvR 406/96
    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Da ein Hochschullehrer auf die Beibehaltung eines Studienganges oder auf den Erhalt eines an der Hochschule einmal eingerichteten Forschungsschwerpunkts solange keinen Anspruch hat, wie ihm grundsätzlich die Möglichkeit verbleibt, gegebenenfalls mit veränderter Zielrichtung weiter wissenschaftlich tätig zu sein (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 TG 1447/97 - NVwZ-RR 1998 S. 180; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 15. September 1997 - 1 BvR 406/96 - NVwZ-RR 1998 S. 175), kann er unter diesen Voraussetzungen auch keinen Ausstattungsanspruch unmittelbar aus den daraus resultierenden Strukturveränderungen herleiten.
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Dabei ist der Senat zwar durch die Einschränkung seines Prüfungsumfangs gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO und den dahinterstehenden Beschleunigungsgedanken nicht daran gehindert (vgl. dazu: OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 4 Bs 257/02 - NVwZ 2003 S. 1529), den vom Antragsteller im Erörterungstermin vom 23. September 2003 zuletzt gestellten und gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren geänderten Antrag seiner Entscheidung zu Grunde zu legen.
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Es sind also alle Ausführungen in den bis zum 12. Mai 2003 eingegangenen Schriftsätzen des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zu berücksichtigen, auch soweit darin Umstände oder Tatsachen vorgebracht worden sind, die erst nach Erlass des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses eingetreten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002 - 7 AV 3.02 - NVwZ 2003 S. 490 = juris zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03
    Dieser Gesetzeszweck gilt bei einer Teilerledigung nicht weniger als bei einer vollständigen Erledigung der Hauptsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 1998 - 4 B 75/98 - NVwZ-RR 1999 S. 407 f.; Neumann, in Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: Januar 2003, Rdnr. 47 ff. zu § 158 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2008 - 9 S 1507/06

    Einhaltung von Ausstattungszusagen an Hochschullehrer

    Ob anderes möglicherweise gelten könnte, wenn die beabsichtigte Umverteilung der Personalmittel auf eine Neufestlegung der Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte zurückginge (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 18.05.2004 - 8 TG 1420/03; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27.06.2006 - 9 S 2467/05 - für Änderungen der Organisationsstruktur) - was angesichts der Tatsache, dass ein Schwerpunkt notwendigerweise auch mit einem verstärkten Einsatz von Personal- und Sachmitteln einhergeht, nahe liegt - bedarf keiner Entscheidung.
  • VGH Hessen, 16.11.2006 - 8 UE 2251/05

    Anpassung einer Berufungsvereinbarung an veränderte Verhältnisse nach hessischem

    Ergänzend ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass im Zuge der weiteren Veränderungen des Hochschulwesens und entsprechend einer bundesweiten Entwicklung auch in Hessen seit 1998 Ausstattungszusagen grundsätzlich im Rahmen der Strukturpläne nur noch für fünf Jahre befristet erteilt und danach u. a. anhand der in einem Fachgebiet in Lehre und Forschung erbrachten Leistungen überprüft werden, was ebenfalls für eine erleichterte Anpassung früherer Berufungsvereinbarungen an veränderte Verhältnisse spricht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 - juris Rdnr. 80 f.).

    Sogar unter Heranziehung des § 60 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG würde sich die Frage stellen, ob es der beklagten Universität zumutbar ist, den Kläger gegenüber den anderen Professoren des Fachgebiets Informatik durch vollständige Erfüllung der ihm vor über zehn Jahren erteilten personellen Zusage derart zu bevorzugen (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 a.a.O. Rdnr. 82).

  • OVG Thüringen, 09.06.2010 - 2 KO 60/09

    Beamtenbesoldung: Bleibevereinbarung - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Je nach dem konkreten Erscheinungsbild der jeweiligen Erklärung(en) kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag oder eine Zusage in Betracht (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 2 A 156/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 9 S 1507/06 - VBlBW 2009, 69; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2008 - OVG 5 B 6.08 - a. a. O.; HessischerVGH, Urteile vom 16. November 2006 - 8 UE 2251/05 - Juris und vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 - ESVGH 55, 58; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. November 1996 - 25 A 3079/93 - NVwZ-RR 1997, 475; wohl auch BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 7 C 128.80 - NVwZ 1983, 546).

    Entgegen der Annahme des Beklagten ist die Anwendbarkeit des § 60 ThürVwVfG nicht durch die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 6 ThürVwVfG, wonach das Verwaltungsverfahrensgesetz ausdrücklich "nicht für die Berufung von Hochschullehrern" gilt, ausgeschlossen (vgl. ebenso zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften: Sächsisches OVG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 2 A 156/09 - a. a. O.; VGH Baden- Württemberg, Urteile vom 28. Oktober 2008 - 9 S 1507/06 - a. a. O. und vom 21. April 1999 - 9 S 2653/98 - a. a. O.; HessischerVGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 - a. a. O.; a. A. Urteil vom 16. November 2006 - 8 UE 2251/95 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2005 - 1 B 1450/05

    Konkurrieren eines Beamten und eines Angestellten um eine freie Arbeitsstelle;

    Zur Unzulässigkeit einer Änderung bzw. Erweiterung des Antrags im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 28. Januar 2004 - 1 B 2466/03 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. September 2004 - 12 S 1750/04 -, VBlBW 2004, 483; Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Rn. 33; a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - 11 CS 05.478 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 -, juris.
  • VGH Hessen, 09.01.2008 - 1 TG 2464/07

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren

    Der Beschluss vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 - (ESVGH 55, 58 - Ls -) betrifft einen Einzelfall, in dem der Beschwerdegegner sich rügelos (vgl. § 91 Abs. 2 VwGO) auf den Antrag eingelassen hatte; die Entscheidung vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - (NVwZ-RR 2003, 756) verhält sich nur zu der Frage der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO.
  • VGH Hessen, 12.07.2011 - 1 B 1046/11

    Umorganisation einer Universitätsklinik

    Eine weitere Ausnahme kommt dann in Frage, wenn durch die fristgerecht dargelegten Beschwerdegründe - anders als hier - die Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses bereits erfolgreich in Zweifel gezogen ist und das Beschwerdegericht im Rahmen der abgestuften Prüfung eine eigene umfassende Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzbegehrens vornimmt (Hess. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 - ESVGH 55, 58 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2010 - 2 S 36.10

    Beschwerde; aufschiebende Wirkung; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung;

    Zwar ist die Monatsfrist für die Begründung der Beschwerde (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) gemäß § 58 Abs. 1 VwGO nicht in Gang gesetzt worden, da die vom Verwaltungsgericht erteilte Rechtsmittelbelehrung insoweit unvollständig und irreführend ist, als darin nicht auf die Beschwerdebegründungsfrist hingewiesen wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 12 CE 02.1404 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 8 TG 1420/03 -, juris).
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