Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3978
VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03 (https://dejure.org/2004,3978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.08.2004 - 8 TG 3522/03 (https://dejure.org/2004,3978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. August 2004 - 8 TG 3522/03 (https://dejure.org/2004,3978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 GewO, § 69a Abs 1 Nr 3 GewO
    Wochenmarkt-Festsetzung; Auswahlentscheidung bei Konkurrenz um Benutzung eines gemeindlichen Veranstaltungsplatzes; Konkurrenz zwischen privatem Marktbetreiber und der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung einer Marktfestsetzung; Antragskonkurrenz auf der Ebene der Gewerbeordnung im Fall festgesetzter Wochenmärkte; Durchführung von Wochenmärkten in Form sogenannter Privatmärkte als Flucht ins Privatrecht; Verstoß gegen die gemeindewirtschaftliche ...

  • Judicialis

    GewO § 69; ; GewO § 69 a Abs. 1 Nr. 3; ; HGO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 69 § 69a Abs. 1 Nr. 3; HGO § 121
    Marktfestsetzung in Konkurrenz zur Gemeinde - Auswahlentscheidung, Konkurrenzverhältnis, Privatmarkt, Subsidiaritätsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 425
  • DÖV 2005, 210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2177/02

    Marktfestsetzung durch Gemeinde zugunsten der Gemeinde ist VA; Sicherungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Im Hinblick auf die aufschiebende Wirkung dieser Klage, soweit sie gegen die zu Gunsten der Antragsgegnerin als Veranstalterin erlassenen Festsetzungsbescheide gerichtet ist, gab der Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Beschwerde der Antragstellerin der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2177/02 - (vgl. NVwZ-RR 2003 S. 345 = GewArch 2003 S. 426 = juris) auf, die Durchführung der festgesetzten Wochenmärkte als Veranstalterin zu unterlassen, solange die aufschiebende Wirkung Bestand hat.

    Die Durchführung der Wochenmärkte in Form sog. Privatmärkte entzieht der Antragstellerin auch keine ihr nach dem Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2177/02 - zustehende subjektive Rechtsposition.

  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2003 - 5 G 2871/03

    Zur Ausrichtung eines Wochenmarktes als Privatmarkt durch eine Kommune.

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 2003 - 5 G 2871/03 (3) - wird zurückgewiesen.

    hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 26. November 2003 - 5 G 2871/03 (3) - abgelehnt, weil die Antragstellerin einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 15 B 1137/03

    Schutz gegen Konkurrenz durch kommunale Betriebe?

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Nach der weit überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung gewähren die kommunalrechtlichen Vorschriften über die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden selbst bei bestehenden Subsidiaritätsklauseln den einzelnen privaten Konkurrenten keine klagefähigen subjektiven Abwehrrechte, sondern dienen ausschließlich der Wahrung öffentlicher (Wirtschafts-)Interessen und dem Schutz der Gemeinden vor den Gefahren einer unternehmerischen Betätigung (vgl. Schneider/Dreßler/Lüll, Hessische Gemeindeordnung, Stand: 14. Lfg. Februar 1999, Erl. 7 zu § 121; Gerhold, in Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Juni 2004, Rdnr. 33 vor §§ 121 bis 127 c HGO jeweils m.w.N.; Faber, DVBl. 2003 S. 761 ; a.A. für die örtlichen Wirtschaftsteilnehmer: OVG NW, Beschluss vom 13. August 2003 - 15 B 1137/03 - NVwZ 2003 S. 1520, dazu Antweiler, NVwZ 2003 S. 1466 ff.).
  • VGH Hessen, 14.01.1998 - 8 UE 392/96

    Dauerfestsetzung eines Marktes hat keine Konzentrationswirkung hinsichtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Der Umstand, dass die Festsetzung nach § 69 GewO weitere für die Veranstaltung etwa erforderliche behördliche Zulassungen, Befreiungen etc. weder einschließt noch entbehrlich macht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1998 - 8 UE 392/96 - GewArch 1998 S. 242 f.), könnte zwar die Annahme nahelegen, dass eine den §§ 64 ff. GewO entsprechende Veranstaltung ohne Rücksicht auf weitere Voraussetzungen festzusetzen ist, die dann unabhängig davon selbständig zum Gegenstand solcher zusätzlicher Zulassungsverfahren zu machen wären.
  • BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91

    Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Eine Festsetzung ist deshalb etwa abzulehnen, wenn sie in einer öffentlichen Einrichtung stattfinden soll, deren Widmungszweck sie von vornherein nicht zulässt, oder wenn eine erforderliche immissionsschutzrechtliche Ausnahmeregelung oder eine erforderliche feiertagsrechtliche Befreiung vorher nicht eingeholt worden ist (vgl. Tettinger a.a.O. Rdnrn. 21, 27 und 33 zu § 69 a m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 - GewArch 1991 S. 302), d.h. selbst wenn diese Erlaubnisse, Befreiungen etc. nachträglich eingeholt werden könnten, sind schon im gewerberechtlichen Festsetzungsverfahren die für eine Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, gegebenenfalls im Benehmen mit den anderen zuständigen Behörden (vgl. Tettinger a.a.O. Rdnr. 28 zu § 69 a).
  • VGH Hessen, 29.06.2004 - 8 TG 1200/04

    Keine Berücksichtigung von pauschalen Beschwerdebegründungen - juristische

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Dabei sind wegen des vom Gesetzgeber mit dem Frist- und Darlegungserfordernis und der gerichtlichen Prüfungsbeschränkung gemäß § 146 Abs. 4 Sätze 1, 3 und 6 VwGO bezweckten Entlastungs- und Beschleunigungseffekts in dieser ersten Prüfungsstufe sowohl pauschale Bezugnahmen auf erstinstanzlichen Vortrag (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 8 TG 1200/04 -) wie auch nach Ablauf der Begründungsfrist geltend gemachtes Vorbringen - wie hier mit Schriftsatz vom 11. Mai 2004 - grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
  • VG Gelsenkirchen, 10.02.1988 - 7 K 2486/87
    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Das Erfordernis einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Auswahlentscheidung tritt zwar regelmäßig und typischerweise auf, wenn Festsetzungsanträge von verschiedenen Veranstaltern für nach Gegenstand, Zeitraum und Platz identische (oder sich wegen zu geringem zeitlichen Abstand ausschließende) Veranstaltungen gestellt werden und deshalb aus tatsächlichen Gründen und im Hinblick auf die Durchführungspflicht nach § 69 Abs. 2 GewO nur einem Festsetzungsbegehren entsprochen werden kann (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Februar 1988 - 7 K 2486/87 - GewArch 1989 S. 94 ff.; Tettinger, in Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, Rdnrn. 5 und 6 zu § 69 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 14 S 2894/88

    Widerruf der Reisegewerbekarte

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Das Erfordernis einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Auswahlentscheidung tritt zwar regelmäßig und typischerweise auf, wenn Festsetzungsanträge von verschiedenen Veranstaltern für nach Gegenstand, Zeitraum und Platz identische (oder sich wegen zu geringem zeitlichen Abstand ausschließende) Veranstaltungen gestellt werden und deshalb aus tatsächlichen Gründen und im Hinblick auf die Durchführungspflicht nach § 69 Abs. 2 GewO nur einem Festsetzungsbegehren entsprochen werden kann (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Februar 1988 - 7 K 2486/87 - GewArch 1989 S. 94 ff.; Tettinger, in Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, Rdnrn. 5 und 6 zu § 69 a).
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Das Beschwerdegericht ist in seiner Prüfungskompetenz gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in einer ersten Stufe auf die Prüfung beschränkt, ob die form- und fristgerecht dargelegten Beschwerdegründe - in Anlehnung an die Darlegungsvoraussetzungen des § 124 a Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - geeignet sind, tragende Erwägungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage zu stellen, dass die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses erfolgreich in Zweifel gezogen wird; nur wenn das der Fall ist, ist das Beschwerdegericht befugt, die Erfolgsaussichten des einstweiligen Rechtsschutzantrags über die fristgemäßen Darlegungen der Beschwerdebegründung hinaus uneingeschränkt und umfassend selbst in der Sache zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. grundlegend Hess. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NVwZ-RR 2003 S. 756 = juris m.w.N.).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03
    Diese an eine Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen, die zwar einerseits im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 - juris), die andererseits aber auch dem mit der besonderen Verfahrensgestaltung gesetzgeberisch verfolgten Vereinfachungs- und Beschleunigungszweck gerecht werden müssen, erfüllt das Vorbringen der Antragstellerin in der Beschwerdeschrift ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 16. Dezember 2003 nicht.
  • OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LB 72/18

    Marktrechtliche Festsetzung - "Weser Winterwald" - Festsetzung eines Marktes;

    Ist dies nicht der Fall, widerspricht die Durchführung der Veranstaltung dem öffentlichen Interesse nach § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO und ihre Festsetzung ist abzulehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 02.02.2006 - BVerwG 6 B 55.05 - juris Rn. 4; und vom 29.08.2011 - 8 B 52/11 -, Rn. 13, juris VGH Kassel, Beschluss vom 12.08.2004 - 8 TG 3522/03 - juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 17.04.2008 - 8 UE 1263/07

    Privatisierung des Ausrichtens eines Weihnachtsmarktes

    Zwar galt der vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang herangezogene, durch Gesetz vom 31. Januar 2005 mit Wirkung ab 10. Februar 2005 novellierte § 121 Abs. 1 HGO n.F. damals - im Jahre 1997 - noch nicht (vgl. zur Rechtslage vor dessen Inkrafttreten Hess. VGH, Beschluss vom 12. August 2004 - 8 TG 3522/03 -, GewArch 2004, 482 = DÖV 2005, 200 = juris Rdnr. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 4 B 996/21

    Festsetzung von Veranstaltungen im Verfahren nach § 69 Abs. 1 GewO ; Antrag auf

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.8.2011 - 8 B 52.11 -, juris, Rn. 13, und vom 17.5.1991 - 1 B 43.91 -, juris, Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 12.8.2004 - 8 TG 3522/03 -, juris, Rn. 19, m. w. N.; siehe kürzlich auch OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 7.2.2022 - 1 S 131/21 -, juris, Rn. 6.

    11/7060, S. 160; offen gelassen von Hess. VGH, Beschluss vom 12.8.2004 - 8 TG 3522/03 -, juris, Rn. 21.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

    Die dann notwendige Auswahl unter mehreren Bewerbern für die Marktfestsetzung nach § 69 Abs. 1 GewO stellt eine Ermessensentscheidung dar (ebenso OVG Magdeburg, Urt. v. 19.5.2005 - 1 L 40/04 - juris; VGH Kassel, Beschl. v. 12.8.2004 - 8 TG 3522/03 - GewArch 2004, 482; Tettinger/Wank, GewO, 7. Auflage 2004, § 69a Rn. 6), die von den Verwaltungsgerichten nach § 114 VwGO i.V.m. § 40 VwVfG lediglich darauf zu überprüfen ist, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend gehandelt und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat.
  • VG Halle, 27.08.2010 - 4 A 15/10

    Gewerberecht: Festsetzung eines Wochenmarktes

    Zwar ist eine Festsetzung gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 GewO nicht möglich, wenn nicht sämtliche nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Befreiungen etc. einschließlich einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis vorliegen, da die Festsetzung gemäß § 69 Abs. 2 GewO den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet, die ihm daher spätestens im Zeitpunkt der Festsetzung rechtlich und tatsächlich möglich sein muss (BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2006 - BVerwG 6 B 55.05 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004 - 8 TG 3522/03 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16

    Festsetzung eines Weihnachtsmarktes

    Sollte es aufgrund der genannten Umstände (künftig) zu einer gewerberechtlichen Antragskonkurrenz von potentiellen Veranstaltern (mehrere Veranstalter für "zeitlich" bereits besetzten Veranstaltungsort) kommen, wird die Festsetzungsbehörde bei ihrer Auswahlentscheidung zu berücksichtigen haben, inwiefern ein für den Veranstaltungsplatz nicht nutzungsberechtigter Veranstalter bzw. ein anderer als der "Konzessionsnehmer" seiner Durchführungspflicht gemäß § 69 Abs. 2 GewO nachkommen kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12. August 2004 - 8 TG 3522/03 -, juris, Rdnr. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Die Durchführung von Märkten in dieser Form wird auch als "Privatmarkt" bezeichnet, bei denen die Marktprivilegien (wie etwa die Befreiung von den Vorschriften der Titel II und III der GewO, über den Ladenschluss und die Arbeitszeit sowie von gaststättenrechtlichen und feiertagsrechtlichen Bestimmungen) entfallen, so dass für die Veranstaltungsteilnehmer die einzelnen gewerberechtlichen Vorschriften "punktuell" beachtet werden müssen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 12.08.2004 - 8 TG 3522/03 -, GewArch 2004, 482; Schönleiter in: Landmann/Rohmer, GewO, § 69 RdNr. 33).
  • VG Köln, 16.10.2008 - 1 K 4507/08

    Kölner Weihnachtsmärkte: Ablehnung des bisherigen langjährigen Ausrichters ist

    vgl. Schönleiter in: Landmann-Rohmer, § 69 Rdn. 31 und 14, § 68 Rdn. 13a Tettinger/Wank, § 69 Rdn. 7 und 10; Hess. VGH, Beschluss vom 12. August 2004 - 8 TG 3522/03, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10. Februar 1988 - 7 K 2486/87 -.
  • VG Darmstadt, 24.04.2007 - 9 E 937/05

    Festsetzung eines Wochenmarktes neben einem bereits stattfindenden Wochenmarkt

    Das sich daraus ergebende Konkurrenzverhältnis um das Benutzungsrecht an dem Veranstaltungsplatz ist bei der Entscheidung über ein Festsetzungsbegehren gemäß § 69 GewO ebenso zu berücksichtigen wie ein konkurrierender Festsetzungsantrag (vgl. HessVGH, Beschl. v. 12. August 2004 - 8 TG 3522/03 -, GewArch 2004, S. 482; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -, Juris).
  • VG Gießen, 14.10.2004 - 8 G 3009/04

    Kein Anspruch des privaten Konkurrenten auf Untersagung der wirtschaftlichen

    Ansonsten blieben der Gemeinde nämlich nur die unrentierlichen Aufgaben übrig, die keinen Gewinn abwürfen und deshalb nicht das Interesse von Privatunternehmen weckten (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.08.2004 - 8 TG 3522/03 -, S. 9 BA).

    Das Subsidiaritätsprinzip ergibt sich überdies nicht aus einem ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.08.2004 - 8 TG 3522/03 -, S. 9 BA; Schneider/Dreßler/Lüll, HGO, Komm., Stand: 2003, § 121, Rdnr. 6, S. 11 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 20.09.2012 - 11 E 1658/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für die

  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2005 - 7 E 1325/02

    Zur Festsetzung von Wochenmärkten - Konkurrenz zwischen privatem Marktbetreiber

  • VG Darmstadt, 14.08.2006 - 9 G 1391/06

    Zur Verlegung von Standplätzen eines Wochenmarktes aus Anlass eines Privatmarktes

  • VG Minden, 19.10.2005 - 3 K 3341/04

    Ablehnung der Festsetzung eines Jahrmarkts ; Ziel der Wirtschaftspolitik der

  • VG Hannover, 06.12.2006 - 11 B 8056/06

    Konkurrierende Anträge für die Festsetzung der Standplatzverteilung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht