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   VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00   

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VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00 (https://dejure.org/2000,2587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.03.2000 - 8 TZ 815/00 (https://dejure.org/2000,2587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. März 2000 - 8 TZ 815/00 (https://dejure.org/2000,2587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Informationsanspruch der Ratsmitglieder - Teilnahme an sog "interfraktionellen Runden"

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1; ; HGO § 29; ; HGO § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 1; HGO § 29; HGO § 35
    Kommunalrecht - Gemeindevertreter, Information, Mitwirkungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ganz oder zeitweises Vorenthalten von Informationen eines Gemeindeorgans wie des Oberbürgermeisters ggü. einzelnen Abgeordneten gegen ihren Willen; Mitwirkungsrecht der Gemeindevertreter; Teilnahme an "interfraktionellen Sitzungen"; Informelle Treffen von Mitgliedern der ...

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Abstimmungsrunden bei Bürgermeister oder Bürgermeisterin

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Informationsrechte der Ratsmitglieder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 345
  • DVBl 2000, 1715
  • DÖV 2001, 256
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
    Das gilt insbesondere für die parlamentarische Minderheit (BVerfG, 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 -, BVerfGE 324 = DVBl. 1986, 227).

    Auch insoweit gilt das gleiche wie für den Bundestag, in dem gerade "das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche" die Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen eröffnet, eine Auseinandersetzung und Entscheidungssuche, die bei einem weniger transparenten Vorgehen sich nicht so ergäben (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1995 - 2 BvR 526/74 -, BVerfGE 40, 237 , Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 und 4/84 -, BVerfGE 70, 324 ).

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
    Sind die Mitglieder der Gemeindevertretung in ihrer Gesamtheit Repräsentanten der Gemeindebevölkerung, dann gilt auch für sie, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, 10. Mai 1977 - 2 BvR 705/75 - , BVerfGE 44, 308, 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 u.a.) für die Mitglieder des Parlaments gilt.
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
    Auch insoweit gilt das gleiche wie für den Bundestag, in dem gerade "das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche" die Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen eröffnet, eine Auseinandersetzung und Entscheidungssuche, die bei einem weniger transparenten Vorgehen sich nicht so ergäben (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1995 - 2 BvR 526/74 -, BVerfGE 40, 237 , Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 und 4/84 -, BVerfGE 70, 324 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1991 - 15 A 2638/88

    Gemeinderat; Ausschuß; Rechte eines Ausschußmitglieds; Recht auf

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
    Beabsichtigt jedoch der Oberbürgermeister oder der Magistrat, Fraktionen über irgendwelche Vorgänge zu informieren, dann dürfen diese Informationen einzelnen Fraktionen nicht gegen ihren Willen solange vorenthalten werden, bis die Vorgänge in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden, denn Beratungsbeiträge und die Entscheidungsfindung des Einzelnen hängen wesentlich davon ab, in welchem Umfang, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ihm die zur Beurteilung der Verhandlungsgegenstände einer Sitzung erforderlichen Sachinformationen zur Verfügung gestellt werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23. Juli 1991 - 15 A 2638/88 - NVwZ-RR 1992, 205).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
    Sind die Mitglieder der Gemeindevertretung in ihrer Gesamtheit Repräsentanten der Gemeindebevölkerung, dann gilt auch für sie, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, 10. Mai 1977 - 2 BvR 705/75 - , BVerfGE 44, 308, 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 u.a.) für die Mitglieder des Parlaments gilt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 2604/99

    Informationsrecht der Ratsmitglieder

    Hess. VGH, Beschluss vom 29.3.2000 - 8 TZ 815/00 -, NVwZ 2001, 345.
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 10 LC 217/07

    Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds über gemeindeeigene GmbH

    Da alternative Konzepte für das Verwaltungshandeln der Gemeinde häufig nur auf der Grundlage ausreichender Sachinformationen entwickelt werden können, dient das Fragerecht auch dem Minderheitenschutz (vgl. Wefelmeier, a.a.O., § 39a NGO, RdNr. 19; HessVGH, Beschl. v. 29.3.2000 - 8 TZ 815/00 - DVBl 2000, 1715 = NVwZ 2001, 345).
  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 3 KO 900/11

    Recht eines thüringischen Gemeinderatsmitglieds auf Auskunft über

    Einem freien, durch Wahl gewonnenen Mandat ist die Beschränkung auf eine ausschließlich vom Willen der Verwaltung abhängige Information fremd (vgl. bei vergleichbarer Rechtslage: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Juni 2009 - 10 LC 217/07 - juris Rnr. 61 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 4 O 127/09 - juris Rnr. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. April 2010 - 15 A 69/09 - juris Rnr. 3 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juni 2010 - 2 A 11318/09 - juris Rnr. 29 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 29. März 2000 - 8 TZ 815/00 - juris Rnr. 23 ff.; a. A. ohne weitergehende Begründung zur bayerischen Rechtslage für Gemeinderatsmitglieder: BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 4 ZE 00.3321 - juris Rnr. 14, zur von der Thüringer Rechtsentwicklung unterschiedlichen gesetzgeberischen Beschlusslage in Bayern: Pahlke, BayVBl 2011, 686 und Striedl/Troidl, BayVBl 2008, 295).
  • VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16

    Grünen-Fraktion scheitert mit Auskunftsklage gegen Stadt Wiesbaden

    Hinsichtlich der Mitwirkungs- und Informationsrechte ist die Rechtsstellung der Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung derjenigen von Bundestagsabgeordneten im Parlament vergleichbar, sie haben insbesondere die gleichen Rechte und Pflichten (Hess.VGH, Urt. v. 29.3.2000 -8 TZ 815/00 -).

    Nur durch eine möglichst umfassende und unterschiedslose Informationsmöglichkeit aller Mitglieder wird eine praktikable Möglichkeit eröffnet, eigene und vom Mehrheitsvotum abweichende Vorstellungen einzubringen und eine geänderte Beschlussfassung zu erwirken (Hess.VGH, Beschl. v. 29.3.2000 - 8 TZ 815/00 -).

    Dies gilt auch, soweit sie den Ausschüssen nicht angehören und die Sitzungen nicht öffentlich sind (§ 62 Abs. 4 Satz 3 HGO; hierzu Hess.VGH, Urt. v. 29.3.2000 - 8 TZ 815/00 -).

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Der Senat hat schließlich in einem gegen den Beigeladenen in einem anderen, späteren Verfahren ergangenen Beschluss vom 29. März 2000 - 8 TZ 815/00 - (NVwZ 2001 S. 345) u.a. ausgeführt: "Wenn der Vorsitzende des Gemeindevorstands ein Gremium einrichtet, in dem Informations- und Beratungsfunktionen wahrgenommen werden, die grundsätzlich der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen vorbehalten sind, und dabei gezielt eine Fraktion ausgeschlossen wird, so widerspricht dies den dargelegten Mitwirkungsprinzipien.
  • VG Meiningen, 20.09.2011 - 2 K 140/11

    Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds über die Bezüge des Geschäftsführers einer

    Maßgeblich für das Gericht ist hierbei auch, dass das Fragerecht vor allem dem Minderheitenschutz im Gemeinderat und damit effektiver Gemeinderatsarbeit dient (vgl. auch VGH Kassel B. v. 29.03.2000, NVwZ 2001, 345; OVG NRW U. v. 5.02.2002, Az.: 15 A 2604/99, juris).
  • VG Düsseldorf, 17.09.2004 - 1 K 5435/01

    Verwaltungsgericht verhandelt über Ratsbeschluss zum Verkauf von 29,9% der

    - Seite 18 des Urteilsabdrucks unter Hinweis auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 29. März 2000 - 8 TZ 815/00 -, NVwZ 2001, S. 345 f -.
  • VG Oldenburg, 02.04.2004 - 2 B 1229/04

    Antragsgegner; Geschäftsordnung; Informationspflicht; Klagebefugnis;

    Denn nur so kann sich das Ratsmitglied vor einer Beschlussfassung über die einzelnen Beratungsgegenstände hinreichend kundig machen ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.Mai 1998 - 2 M 66/98 -, DÖV 1998, 1014 f.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 29. März 2000 - 8 TZ 815/00 -, NVwZ 2001, 345 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 7 L 1818/20

    Anspruch einer Fraktion auf Überlassung wesentlicher Unterlagen für die

    Beratungsbeiträge und die Entscheidungsfindung des Einzelnen hängen wesentlich davon ab, in welchem Umfang, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ihm die zur Beurteilung der Verhandlungsgegenstände einer Sitzung erforderlichen Sachinformationen zur Verfügung gestellt werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 29.03.2000 - 8 TZ 815/00 -, NVwZ 2001, 345, 346).
  • VG München, 10.08.2020 - M 7 E 20.3235

    Anspruch fraktionsloser Kreisräte auf Einladung sowie Gewährung von Entschädigung

    Daher seien auch fraktionslose Kreisräte - bei Gruppen zumindest deren Sprecher - mit zu den Besprechungen einzuladen (vgl. VGH Kassel, NVwZ 2001, 345).
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