Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Rechtsstreits; Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Wiedereinsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren - Bewilligung nach Instanzende nur aufgrund gerichtlicher Fristsetzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 28.03.2007 - 2 Ca 309/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 9 Ta 75/06
Prozesskostenhilfe: Vorlage der Erklärung über die Verhältnisse; rückwirkende …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07
Es lag im eigenen Verantwortungsbereich des Klägers und seiner Prozessbevollmächtigten, für das Vorliegen eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfeantrages beim Arbeitsgericht zu sorgen (LAG Rhld.-Pf. vom 16.05.2006 - 9 Ta 75/06 - u.v. 03.04.2007 - 8 Ta 65/07 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 8 Ta 65/07
Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Bewilligung nach Instanzende
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07
Es lag im eigenen Verantwortungsbereich des Klägers und seiner Prozessbevollmächtigten, für das Vorliegen eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfeantrages beim Arbeitsgericht zu sorgen (LAG Rhld.-Pf. vom 16.05.2006 - 9 Ta 75/06 - u.v. 03.04.2007 - 8 Ta 65/07 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 3 Ta 78/10
Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung
Nach Beendigung der Instanz kann Prozesskostenhilfe rückwirkend nur bewilligt werden, wenn das Gericht zuvor über den Antrag positiv hätte entscheiden können bzw. müssen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.04.2007 - 8 Ta 100/07 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 3 Ta 78/10 Nach Beendigung der Instanz kann Prozesskostenhilfe rückwirkend nur bewilligt werden, wenn das Gericht zuvor über den Antrag positiv hätte entscheiden können bzw. müssen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.04.2007 - 8 Ta 100/07 -).