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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07   

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https://dejure.org/2007,11308
LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07 (https://dejure.org/2007,11308)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.2007 - 8 Ta 100/07 (https://dejure.org/2007,11308)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 2007 - 8 Ta 100/07 (https://dejure.org/2007,11308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Rechtsstreits; Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wiedereinsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren - Bewilligung nach Instanzende nur aufgrund gerichtlicher Fristsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 9 Ta 75/06

    Prozesskostenhilfe: Vorlage der Erklärung über die Verhältnisse; rückwirkende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07
    Es lag im eigenen Verantwortungsbereich des Klägers und seiner Prozessbevollmächtigten, für das Vorliegen eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfeantrages beim Arbeitsgericht zu sorgen (LAG Rhld.-Pf. vom 16.05.2006 - 9 Ta 75/06 - u.v. 03.04.2007 - 8 Ta 65/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 8 Ta 65/07

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Bewilligung nach Instanzende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2007 - 8 Ta 100/07
    Es lag im eigenen Verantwortungsbereich des Klägers und seiner Prozessbevollmächtigten, für das Vorliegen eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfeantrages beim Arbeitsgericht zu sorgen (LAG Rhld.-Pf. vom 16.05.2006 - 9 Ta 75/06 - u.v. 03.04.2007 - 8 Ta 65/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 3 Ta 78/10

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung

    Nach Beendigung der Instanz kann Prozesskostenhilfe rückwirkend nur bewilligt werden, wenn das Gericht zuvor über den Antrag positiv hätte entscheiden können bzw. müssen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.04.2007 - 8 Ta 100/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 3 Ta 78/10
    Nach Beendigung der Instanz kann Prozesskostenhilfe rückwirkend nur bewilligt werden, wenn das Gericht zuvor über den Antrag positiv hätte entscheiden können bzw. müssen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.04.2007 - 8 Ta 100/07 -).
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