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   LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97   

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LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97 (https://dejure.org/1997,3551)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 21.07.1997 - 8 Ta 100/97 (https://dejure.org/1997,3551)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 8 Ta 100/97 (https://dejure.org/1997,3551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer eingeschränkten Beiordnung eines auswärtigen Prozesskostenhilfe (PKH)-Anwalts; Richterliche Einholung eines Einverständnisses vor einer eingeschränkten Beiordnungsentscheidung; Bindungswirkung für das Festsetzungsverfahren ; Zubilligung von Reisekosten ...

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; BRAGO §§ 121 ff.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.1985 - 1 Ta 218/85

    Beiordnung eines Rechtsanwalts; Ortsansässiger Rechtsanwalt; Beiordnung eines

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97
    Denn durch die nur eingeschränkte Beiordnung wird der beigeordnete Rechtsanwalt selbst in seinen eigenen Rechten verletzt, da der Bewilligungsbeschluss gem. § 122 Abs. 1 BRAGO maßgebend für den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes ist und da er bei einer nur eingeschränkten Beiordnung Gefahr läuft, im Rahmen des Festsetzungsverfahrens keine Erstattung seiner Auslagen entsprechend der Regelung in § 126 BRAGO zu erhalten (vgl. ebenso Zöller-Philippi ZPO 19. Aufl. § 127 Rz. 37; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 18.10.1985 - 1 Ta 218/85 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 2; LAG Bremen Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 3; anderer Auffassung wohl OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.02.1993 - 3 WF 13/93 - Rechtspfleger 93, 351, 352).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1993 - 3 WF 13/93
    Auszug aus LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97
    Denn durch die nur eingeschränkte Beiordnung wird der beigeordnete Rechtsanwalt selbst in seinen eigenen Rechten verletzt, da der Bewilligungsbeschluss gem. § 122 Abs. 1 BRAGO maßgebend für den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes ist und da er bei einer nur eingeschränkten Beiordnung Gefahr läuft, im Rahmen des Festsetzungsverfahrens keine Erstattung seiner Auslagen entsprechend der Regelung in § 126 BRAGO zu erhalten (vgl. ebenso Zöller-Philippi ZPO 19. Aufl. § 127 Rz. 37; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 18.10.1985 - 1 Ta 218/85 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 2; LAG Bremen Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 3; anderer Auffassung wohl OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.02.1993 - 3 WF 13/93 - Rechtspfleger 93, 351, 352).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.1984 - 7 Ta 114/84

    Beiordnungsbeschluß; Ortsgebundenheit

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97
    Da eine solche Einschränkung im Bewilligungsbeschluss aber nach der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen ist (so zu Recht LAG Düsseldorf Beschluss vom 18.06.1984 - 7 Ta 114/84 - LAGE a. a. O. Entscheidung 1) und da sich - wie dargelegt - wegen der Bindungswirkung des § 122 Abs. 1 BRAGO unmittelbare Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes im Festsetzungsverfahren ergeben, ist eine solche Einschränkung nur dann zulässig, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt vorher ausdrücklich oder konkludent seine Zustimmung dazu gegeben hat (so die ganz herrschende Meinung vgl. Hansens BRAGO 8. Aufl. § 126 Rz. 16, Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 1997 Rz. 331; Gerold-Schmidt-von Eicken-Madert BRAGO 12. Aufl. vor § 121 Rz. 27, Zöller-Philippi a. a. O. Rz. 12; Thomas-Putzo ZPO 19. Aufl. § 121 Rz. 5; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann ZPO 54. Aufl. § 121 Rz. 62; Schneider in Anmerkung zu LAG Bremen a. a. O.).
  • LAG Bremen, 11.05.1988 - 1 Ta 9/88

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Bewilligungsbeschluß; Vergütung; Beigeordnete

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.07.1997 - 8 Ta 100/97
    Denn durch die nur eingeschränkte Beiordnung wird der beigeordnete Rechtsanwalt selbst in seinen eigenen Rechten verletzt, da der Bewilligungsbeschluss gem. § 122 Abs. 1 BRAGO maßgebend für den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes ist und da er bei einer nur eingeschränkten Beiordnung Gefahr läuft, im Rahmen des Festsetzungsverfahrens keine Erstattung seiner Auslagen entsprechend der Regelung in § 126 BRAGO zu erhalten (vgl. ebenso Zöller-Philippi ZPO 19. Aufl. § 127 Rz. 37; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 18.10.1985 - 1 Ta 218/85 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 2; LAG Bremen Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 - LAGE § 121 ZPO Entscheidung 3; anderer Auffassung wohl OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.02.1993 - 3 WF 13/93 - Rechtspfleger 93, 351, 352).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Dem nur eingeschränkt beigeordneten Rechtsanwalt steht daher ein eigenes Beschwerderecht im Sinne von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu (Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 127 Rn. 19; im Ergebnis auch LAG Bremen, Rpfleger 1989, 71; OLG Hamm Rpfleger 1982, 483 f.).

    Diese für den Parteiprozess streitige Frage (vgl. dazu OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633) betrifft nach der Auffassung des Senates nicht die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Anwaltsprozess.

    Die Zustimmung zur Einschränkung kann auch konkludent erfolgen (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 483, 484; im Ergebnis auch LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772, 773; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ).

    Dieser für den Parteiprozess (§ 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) herrschenden Meinung (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 122, 123; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, § 121 Rn. 62; MünchKomm-Wax, ZPO , 1993 § 121 Rn. 9; LG Braunschweig, JurBüro 1986, 772; Musielak, ZPO , 1998 § 121 Rn. 18; Kalthoener/Büttner, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999 Rn. 545; OLG Celle, FamRZ 1991, 962 ; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632, 633; anderer Ansicht Thüringer LAG, JurBüro 1998, 91) schließt sich der Senat an.

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Das folgt daraus, dass der Umfang der Beiordnung für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch maßgeblich ist (§ 122 Abs. 1 BRAGO = § 48 Abs. 1 RVG; Thüringer LAG 21. Juli 1997 - 8 Ta 100/97 - LAGE ZPO § 121 Nr. 4 mwN).
  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    OLG Brandenburg v. 20.1.2000 - 9 WF 189/99 und 9 WF 36/00, Rpfleger 2000, 279 [konkludente Zustimmung jedenfalls im Anwaltsprozess]; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, JurBüro 2000, 480; OLG Hamburg v. 15.2.2000 - 12 WF 25/00, FamRZ 2000, 1227; OLG Hamm v. 25.8.1982 - 6 WF 416/82, MDR 1983, 61; OLG Hamm v. 31.8.1999 - 7 WF 275/99, FamRZ 2000, 1227; OLG Karlsruhe v. 14.5.2001 - 2 WF 130/01, FamRZ 2002, 761; LAG Thüringen v. 21.7.1997 - 8 Ta 100/97, JurBüro 1998, 91; LG Braunschweig v. 2.12.1985 - 7 T 88/85, JurBüro 1986, 772; Künzl/Koller , Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rz. 503; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs , Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 674).
  • LAG Thüringen, 31.01.2005 - 1 Ta 137/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu den

    3) Der Kostenvergleich führt in aller Regel zu dem Ergebnis, dass durch die Beiordnung eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts keine Mehrkosten im Sinne des § 121 Abs. 3 ZPO entstehen und die Beiordnung daher nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts zu beschränken ist (Fortführung der Rechtsprechung des Thüringer Landesarbeitsgerichts, Beschluss vom 21.07.1997 - 8 Ta 100/97 - LAGE Nr. 4 zu § 121 ZPO).

    Die Beschränkung der Beiordnung gem. § 121 Abs. 3 ZPO betrifft nicht mehr den nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt, sondern den Rechtsanwalt, der seine Kanzlei nicht am Sitz des Prozessgerichts unterhält (Thüringer LAG vom 21.07.1997 - 8 Ta 100/97 - LAGE Nr. 4 zu § 121 ZPO).

    Dies kann dann der Fall sein, wenn durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts die Kosten eines Verkehrsanwalts eingespart werden (Zöller-Philippi, a. a. O., § 121 Rnr. 12; Thüringer LAG vom 21.07.1997, a. a. O.).

  • LAG Nürnberg, 21.11.2000 - 2 Ta 187/00

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines ortsfremden Rechtsanwalts

    Falls man mit dem LAG Thüringen (Beschluss vom 21.07.1997, 8 Ta 100/97, JurBüro 1998, Seite 91 mit zustimmender Anmerkung von Enders) davon ausgeht, der Richter habe vor seiner Beiordnungsentscheidung gemäß § 139 ZPO sein Fragerecht dahin auszuüben, ob der Wahlanwalt mit einer eingeschränkten Beiordnung einverstanden ist oder nicht, führt dies nicht zur Begründetheit der Beschwerde.

    Wird dem Anwalt die Frage gestellt und verneint er sie, muss eine Beiordnung angesichts der gesetzlichen Regelungen in § 121 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich abgelehnt werden (Thüringer LAG vom 21.07.1997, a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 17.11.2000 - 2 Ta 187/00

    Prozesskostenhilfenantrag durch Rechtsanwalt; Voraussetzungen für die Beiordnung

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  • LAG Hamm, 18.11.2005 - 18 Ta 269/05

    Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

    Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren statt auf die Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht auf seine Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 11.05.1988 - 1 Ta 9/88 -, LAGE, ZPO, § 121 Nr. 3; LAG Thüringen, Beschluss vom 21.07.1997 - 8 Ta 100/97 - LAGE, ZPO, § 121 Nr. 4).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 11 Ta 126/05

    Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts

    Die Beschränkung der Beiordnung gemäß § 121 Abs. 3 ZPO betrifft nicht mehr den nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt, sondern den Rechtsanwalt, der seine Kanzlei nicht am Sitz des Prozessgerichts unterhält (Thüringer LAG Beschl. vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - vom21.07.1997 - 8 Ta 100/97 - LAGE Nr. 4 zu § 121 ZPO).
  • LAG München, 13.06.2006 - 11 Ta 186/06

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt

    Das folgt daraus, dass der Umfang der Beiordnung für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch maßgeblich ist (§ 122 Abs. 1 BRAGO = § 48 Abs. 1 RVG; Thüringer LAG, Beschl. vom 21. Juli 1997 Az.: 8 Ta 100/97, LAGE ZPO § 121 Nr. 4 m.w.N).
  • LAG Thüringen, 22.10.2001 - 5 Ta 90/01

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit einer

    Die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie als Beschwerde der beigeordneten Rechtsanwältin gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaft, denn die nur eingeschränkte Beiordnung verletzt den Rechtsanwalt selbst in seinen eigenen Rechten und beschwert ihn (vgl. Thüringer LAG, Beschluss vom 21.07.1997 - 8 Ta 100/97 - LAGE § 121 ZPO Nr. 4).
  • LAG Hamm, 28.01.2002 - 4 Ta 18/01

    Beschwerde der Staatskasse; Durchsetzung von zu Unrecht unterbliebenen

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1998 - 5 WF 60/98

    Vergütung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach den Vergütungsvorschriften eines

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