Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2004

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2004 - 8 Ta 154/04   

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https://dejure.org/2004,19369
LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2004 - 8 Ta 154/04 (https://dejure.org/2004,19369)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.07.2004 - 8 Ta 154/04 (https://dejure.org/2004,19369)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 8 Ta 154/04 (https://dejure.org/2004,19369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Unkenntnis von der Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage; Betriebsrat als zuverlässige Stelle zur Einholung von Informationen über Fristen

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 4; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 3; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 111; ; ArbGG § 78; ; ZPO §§ 567 ff.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 11.01.2022 - 14 Sa 938/21

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen Falschinformation

    Er muss aber bei seiner Anfrage deutlich gemacht haben, dass es sich um eine Kündigung handelt, gegen die er sich rechtlich zur Wehr setzen möchte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. Juli 2004 - 8 Ta 154/04 - juris, Rn. 17; NK-ArbR/Roloff, 2016, KSchG § 5 Rn. 73).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 8 Sa 921/04

    Klageerhebungsfrist bei zu kurz berechneter Kündigungsfrist

    Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wurde vom Arbeitsgericht am 27.05.2004 zurückgewiesen; eine hiergegen erhobene Beschwerde wies diese Kammer mit Beschluss vom 23.07.2004 (Az.: 8 Ta 154/04) ebenfalls zurück.
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2006 - 5 Ta 259/05

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Passivrubrum,

    Der Arbeitnehmer darf sich noch nicht einmal - gemessen an seiner ganz individuellen Situation - leichte Fahrlässigkeit zu schulden kommen lassen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.07.2004 - 8 Ta 154/04 -, zit. n. Juris; Berkowsky, NZA 1997, 352, 357; KR-Friedrich, 7. Aufl., Rn 13 zu § 5 KSchG; ErfK, 6. Aufl., Rn. 2 zu § 5 KSchG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 Ta 258/06

    Kündigungsschutzklage: Nachträgliche Zulassung bei Versäumung der

    Den Arbeitnehmer darf mithin keinerlei Verschulden an der Versäumung der Drei-Wochen-Frist treffen, auch keine leichte Fahrlässigkeit (vgl. KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und sonstigen kündigungsschutzrechlichen Vorschriften, 6. Auflage, § 5 KSchG Rz 10 m. w. N. auf LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.09.1995 - 10 Ta 145/95 und Beschluss vom 23.07.2004 - 8 Ta 154/04).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2004 - 8 Ta 154/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26210
LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2004 - 8 Ta 154/04 (https://dejure.org/2004,26210)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.07.2004 - 8 Ta 154/04 (https://dejure.org/2004,26210)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 8 Ta 154/04 (https://dejure.org/2004,26210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...

  • LAG München, 14.08.2008 - 4 Ta 179/08

    Nachträgliche Klagezulassung, Meistbegünstigung

    Es kommt hiernach auf die nach den konkreten Umständen und den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers, seinem Kenntnishorizont - bzw. denjenigen seines anwaltschaftlichen Vertreters -, zumutbar zu fordernden Sorgfaltspflichten an, wobei ihn Verschulden auch nicht lediglich in Form leichter Fahrlässigkeit treffen darf (siehe auch LAG Rheinland-Pfalz, B. v. 26.07.2004, 8 Ta 154/04 -II. 2. der Gründe - (juris); KR-Friedrich, aaO).
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