Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
ArbGG § 78 Abs. 1 ZPO § 114 ZPO § 117 Abs. 2 ZPO § 127 Abs. 2
EArbGG, ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitpunkt der Bewilligungsreife eines Gesuchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
ArbGG § 78 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 2
Bewilligungsreife bei der Prozesskostenhilfe erst mit vollständiger Vorlage sämtlicher Belege - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.06.2005 - 2 Ca 1137/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 15 Ta 553/99
Prozesskostenhilfe: Erfolgsprognose
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05
Zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Gesuchs - das ist der Zeitpunkt, in welchem die formalen und materiellen Voraussetzungen für die Bewilligung vorhanden sein müssen (vgl. zutreffend: LAG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.1999 - 15 Ta 553/99) - konnten für den zusätzlich verfolgten Anspruch keine hinreichenden Erfolgsaussichten nach § 114 ZPO mehr angenommen werden. - LAG Köln, 13.12.1999 - 6 Ta 304/99
Prozesskostenhilfe; Rückwirkung; Bewilligungsreife; Klagerücknahme
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05
Mit der vollständigen Vorlage der Belege trat die Prüfungsnotwendigkeit für das Gericht ein, den dann gegebenen Sach- und Streitstand zu berücksichtigten (vgl. zutreffend: LAG Köln, Beschluss vom 13.12.1999 - 6 Ta 304/99 - m.w.N.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2009 - 6 Ta 113/09
Fehlende Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren
Zum rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 30.08.2005 - 8 Ta 201/05 m. w. N. auf LAG Düsseldorf Beschluss v. 29.11.1999 - 15 Ta 553/99 -) waren die nach § 114 ZPO gesetzlich gebotenen Voraussetzungen, nämlich Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht gegeben.