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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05   

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https://dejure.org/2005,13824
LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05 (https://dejure.org/2005,13824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.08.2005 - 8 Ta 201/05 (https://dejure.org/2005,13824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 2005 - 8 Ta 201/05 (https://dejure.org/2005,13824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG § 78 Abs. 1 ZPO § 114 ZPO § 117 Abs. 2 ZPO § 127 Abs. 2
    EArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Bewilligungsreife eines Gesuchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ArbGG § 78 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2
    Bewilligungsreife bei der Prozesskostenhilfe erst mit vollständiger Vorlage sämtlicher Belege

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 15 Ta 553/99

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsprognose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05
    Zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Gesuchs - das ist der Zeitpunkt, in welchem die formalen und materiellen Voraussetzungen für die Bewilligung vorhanden sein müssen (vgl. zutreffend: LAG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.1999 - 15 Ta 553/99) - konnten für den zusätzlich verfolgten Anspruch keine hinreichenden Erfolgsaussichten nach § 114 ZPO mehr angenommen werden.
  • LAG Köln, 13.12.1999 - 6 Ta 304/99

    Prozesskostenhilfe; Rückwirkung; Bewilligungsreife; Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 8 Ta 201/05
    Mit der vollständigen Vorlage der Belege trat die Prüfungsnotwendigkeit für das Gericht ein, den dann gegebenen Sach- und Streitstand zu berücksichtigten (vgl. zutreffend: LAG Köln, Beschluss vom 13.12.1999 - 6 Ta 304/99 - m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2009 - 6 Ta 113/09

    Fehlende Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren

    Zum rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss v. 30.08.2005 - 8 Ta 201/05 m. w. N. auf LAG Düsseldorf Beschluss v. 29.11.1999 - 15 Ta 553/99 -) waren die nach § 114 ZPO gesetzlich gebotenen Voraussetzungen, nämlich Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht gegeben.
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