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   LAG Köln, 13.10.1995 - 8 Ta 210/95   

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https://dejure.org/1995,3459
LAG Köln, 13.10.1995 - 8 Ta 210/95 (https://dejure.org/1995,3459)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.10.1995 - 8 Ta 210/95 (https://dejure.org/1995,3459)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 1995 - 8 Ta 210/95 (https://dejure.org/1995,3459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwalt; Vergleichsgebühr; Anhängigkeit; Verfahren; Prozeßkostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 290
  • Rpfleger 1996, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Köln, 17.03.2003 - 7 Ta 350/02

    Vergleichsgebühr; PKH-Antrag für sog. Mehrvergleich

    Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts schließt sich damit der Auffassung an, die in dieser Frage auch von den anderen Kammern des hiesigen LAG vertreten wird (z.B. 12 Ta 317/02 vom 25.10.2002; 12 Ta 254/02 vom 03.09.2002; 5 Ta 258/02 vom 02.08.2002; 8 Ta 210/95 vom 13.10.1995; 9 Ta 176/99 vom 17.08.1999; 4 Ta 148/98 vom 22.06.1998; 11 Ta 176/00 vom 30.08.2000).
  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen

    Die zuletzt genannten Gerichte setzen die Vergleichsgebühr gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO auch bei intensiver Mitwirkung der Anwälte am Vergleich auf 10/10 herab, weil sie (teilweise) das Prozeßkostenhilfeverfahren über die Ehesache auch nach Bewilligung hierfür noch für anhängig i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO erachten, da § 122 Abs. 3 BRAGO die Beiordnung ohne weiteres auf etwaige Vergleiche über nicht anhängige Familiensachen (Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinnausgleich) erstreckt ,so OLG Köln, FamRZ 1997, 945 = Rpfleger 1997, 187, a.M. OLG Koblenz, JurBüro 1997, 81 ; für Erstreckung der Prozeßkostenhilfe über § 122 Abs. 3 BRAGO auch OLG Dresden, FamRZ 1997, 385 , jedoch zu weitgehend: auch Gerichtskostenbefreiung), oder weil sie jeden Antrag auf Bewilligung oder Erweiterung der Prozeßkostenhilfe auf nicht anhängige Vergleichsgegenstände bereits für ausreichend halten, um "ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO werden zu lassen (so OLG Koblenz, FamRZ 1997, 946 = JurBüro 1997, 306 ; OLG Saarbrücken MDR 1996, 1193 ; LAG Köln Rpfleger 1996, 262 ; Hartmann, Kostengesetze, 27. Auflage, BRAGO , § 23 Rn 82; Mümmler, JurBüro 1995, 353, 356; Hansens, JurBüro 1996, 27).
  • LAG Düsseldorf, 06.06.1997 - 7 Ta 3/97

    Mehrvergleich; Vergleichsgebühr

    Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle setzte (einer Entscheidung des LAG Köln vom 13.10.1995 - 8 Ta 210/95 - = Rpfleger 1996, 262 - nur Leitsatz - folgend) an PKH-Vergütung als Vergleichsgebühr lediglich eine 10/10-Gebühr nach dem Streitwert von 18.300,00 DM fest (485,00 DM).
  • LAG Düsseldorf, 10.06.1997 - 7 Ta 3/97

    Anwaltsgebühren: Anfall der 15/10-Gebühr bei "Mehrvergleich" - Frage der

    Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle setzte (einer Entscheidung des LAG Köln vom 13.10.1995 - 8 Ta 210/95 - = Rpfleger 1996, 262 - nur Leitsatz - folgend) an PKH-Vergütung als Vergleichsgebühr lediglich eine 10/10-Gebühr nach dem Streitwert von 18.300,00 DM fest (485,00 DM).
  • LAG Niedersachsen, 27.05.1999 - 10 Ta 562/98

    Prozesskostenhilfe: Anhängigkeit des Antrags

    Der von den Landesarbeitsgerichten Köln ( 13. Oktober 95 - 8 Ta 210/95 - in AnwBl 96, 290), Schleswig-Holstein ( 07. August 1997 - 2 Ta 144/97 - in LAGE § 23 BRAGO Nr. 5) und Nürnberg ( 04. November 1997 - 8 Ta 204/97 - in JurBüro 98, 190 f. mit ablehnender Anmerkung von Enders a.a.O. S. 191) eingenommene entgegengesetzte Standpunkt wird von der beschließenden Kammer nicht geteilt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger

    Demgegenüber wenden verschiedene Gerichte § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO generell dann an, wenn für nicht rechtshängige Ansprüche, die in einen Vergleich miteinbezogen werden sollen, Prozesskostenhilfe beantragt und gewährt wird (vgl. LAG Köln, Beschl. v. 13.10.1995 - 8 Ta 210/95 = Der Rpfleger 1996, 262; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.7.1997 - 10 W 94/97 = Der Rpfleger 1998, 29; LAG Nürnberg, Beschl. v. 4.11.1997 - 8 Ta 204/97 = Der, Rpfleger 1998, 164).
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