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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 8 Ta 224/06   

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https://dejure.org/2006,11874
LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 8 Ta 224/06 (https://dejure.org/2006,11874)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.12.2006 - 8 Ta 224/06 (https://dejure.org/2006,11874)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 8 Ta 224/06 (https://dejure.org/2006,11874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg bei einem Streit über die Zahlung von Provisionsansprüchen aus einer Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter im Bereich Arzneimittelvertrieb; Übertragung der Arbeitgeberfunktion im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses; Arbeitgeberstellung bei einem durch eine ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 4 S. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 a; ; ArbGG § 78; ; ZPO §§ 576 ff.; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4a; BGB § 611
    Kein Arbeitsrechtsweg für Provisionsansprüche gegen Entleiher bei atypischer Arbeitnehmerüberlassung in der Pharma-Werbung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 8 Ta 224/06
    Der Rahmenvertrag ist inhaltlich dadurch gekennzeichnet, dass die Firma Y., welche für die Beklagte tätig werden sollte, die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen erfüllen sollte und für die Erfüllung der im Rahmenvertrag vorgesehenen Dienste gegenüber dem Drittunternehmen - der Beklagten - verantwortlich war (vgl. BAG Urteil vom 22.06.1994 - 7 AZR 286/93 und BAG Urteil vom 30.01.1991, BAGE 67, 124,137 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG; auch Wank, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage 2006 § 1 AÜG Rz 14, 14 b, 28 ff.).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 8 Ta 224/06
    Der Rahmenvertrag ist inhaltlich dadurch gekennzeichnet, dass die Firma Y., welche für die Beklagte tätig werden sollte, die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen erfüllen sollte und für die Erfüllung der im Rahmenvertrag vorgesehenen Dienste gegenüber dem Drittunternehmen - der Beklagten - verantwortlich war (vgl. BAG Urteil vom 22.06.1994 - 7 AZR 286/93 und BAG Urteil vom 30.01.1991, BAGE 67, 124,137 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG; auch Wank, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Auflage 2006 § 1 AÜG Rz 14, 14 b, 28 ff.).
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