Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2006 - 8 Ta 226/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11428
LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2006 - 8 Ta 226/06 (https://dejure.org/2006,11428)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.2006 - 8 Ta 226/06 (https://dejure.org/2006,11428)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 8 Ta 226/06 (https://dejure.org/2006,11428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Ordnungsgeld bei Nichterscheinen vor Gericht trotz Anordnung zum persönlichen Erscheinen; Bedeutung einer Unfähigkeit zur Aufklärung von bestimmten Tatsachen auf Grund des Ausbleibens der Partei; Folgen des Fehlens einer Entschuldigung für das Ausbleiben

  • Judicialis

    ArbGG § 51 Abs. 1; ; ArbGG § 51 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 78 Abs. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 141 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO §§ 567 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 51 Abs. 1; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 2
    Ordnungsgeld bei Ausbleiben der geladenen Partei und Entsendung eines kenntnislosen Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 4 Ta 27/06

    Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei - Fernbleiben der geladen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2006 - 8 Ta 226/06
    In Übereinstimmung mit der Auffassung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 -) vertritt auch die erkennende Kammer die Auffassung, dass ein Ordnungsgeld gegen eine Partei, die der Anordnung zum persönlichen Erscheinen nicht nachgekommen ist, nur verhängt werden kann, wenn die ordnungsgemäße Ladung zum persönlichen Erscheinen in der Gerichtsakte dokumentiert ist, die persönlich geladene Partei sich nicht entschuldigt hat und keinen Vertreter entsandt hat, der zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen fähig ist.
  • LAG München, 09.01.1979 - 5 Ta 134/78
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2006 - 8 Ta 226/06
    Entsprechende Feststellungen des Arbeitsgerichts müssen sich entweder aus der Sitzungsniederschrift oder wenigstens aus der Begründung des Beschlusses ergeben (LAG München, Beschluss vom 09.01.1979 - 5 Ta 134/78).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2008 - 9 Ta 40/08

    Zu den Voraussetzungen eines Ordnungsgeldes wegen Missachtung der Anordnung des

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. etwa Beschl. v. 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 - Beschl. v. 01.12.2006 - 8 Ta 226/06 -) kann ein Ordnungsgeld gegen eine Partei, die der Anordnung zum persönlichen Erscheinen nicht nachgekommen ist, nur verhängt werden, wenn die ordnungsgemäße Ladung zum persönlichen Erscheinen in der Gerichtsakte dokumentiert ist, die persönlich geladene Partei sich nicht entschuldigt hat und keinen Vertreter entsandt hat, der zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen fähig ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Ta 86/08

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei

    Entsprechende Feststellungen des Arbeitsgerichts müssen sich entweder aus der Sitzungsniederschrift oder wenigstens aus der Begründung des Beschlusses ergeben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 - Juris; Beschluss vom 23.05.2007 - 6 Ta 120/07, Juris; Beschluss vom 01.12.2006 - 8 Ta 226/06 - Juris; jeweils mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht