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   LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09   

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LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09 (https://dejure.org/2009,12565)
LAG München, Entscheidung vom 07.09.2009 - 8 Ta 272/09 (https://dejure.org/2009,12565)
LAG München, Entscheidung vom 07. September 2009 - 8 Ta 272/09 (https://dejure.org/2009,12565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3
    Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09
    Denn das Arbeitsgericht hat dem Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht in vollem Umfang entsprochen, sondern dem Kläger abweichend von dessen Antrag Rechtsanwalt B. ohne dessen Einverständnis nur mit der Einschränkung beigeordnet, dass "Reisekosten sowie Tage- und Übernachtungsgelder des nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts (...) nicht erstattet" werden und damit dessen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse beschränkt, § 48 Abs. 1 RVG (BAG 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP ZPO § 121 Nr. 3; vgl. zur Beschwer von Partei und beigeordnetem Rechtsanwalt auch Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 127 Rn. 19; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 127 Rn. 71, 74; Reichhold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 121 Rn. 11).

    a) Durch die gesetzliche Verknüpfung des Erstattungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts mit dem Beiordnungsbeschluss in § 48 Abs. 1 RVG ist zwar klargestellt, dass durch den Beiordnungsbeschluss Eingriffe in Gebührenansprüche des Rechtsanwalts ermöglicht werden sollen (BAG 18.07.2005, aaO., Rn. 10).

    Auf eine "Zulassung" bei dem Prozessgericht - wie sie § 121 Abs. 3 ZPO a. F. vorsah und die wegen der auch nach altem Recht fehlenden Möglichkeit der Zulassung bei einem Gericht für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Abstellen auf die Ansässigkeit des Rechtsanwalts am Ort des Gerichts bedeutete (vgl. dazu BAG 18.07.2005, aaO., Rn. 8) -kommt es damit nach neuem Recht nicht mehr an.

  • OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04

    Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09
    Ein Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Gerichts hat, kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 121 Abs. 3 ZPO n. F. nicht als auswärtiger Anwalt im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden (ebenso LAG Köln 15.06.2007 - 14 Ta 143/07 - und 26.07.2007 -11 Ta 126/07 -, beide dokumentiert in Juris; zum Anspruch auf Reisekosten des im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Rechtsanwalts vgl. OLG Nürnberg 06.10.2004 - 10 WF 3403/04 - MDR 2005, 539; Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 13 a - jew. m. w. N.).
  • LAG Köln, 15.06.2007 - 14 Ta 143/07

    PKH-Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09
    Ein Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Gerichts hat, kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 121 Abs. 3 ZPO n. F. nicht als auswärtiger Anwalt im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden (ebenso LAG Köln 15.06.2007 - 14 Ta 143/07 - und 26.07.2007 -11 Ta 126/07 -, beide dokumentiert in Juris; zum Anspruch auf Reisekosten des im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Rechtsanwalts vgl. OLG Nürnberg 06.10.2004 - 10 WF 3403/04 - MDR 2005, 539; Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 13 a - jew. m. w. N.).
  • LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Bedingungen

    Auszug aus LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09
    Es kann deshalb als nicht entscheidungserheblich dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten verursacht im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO (vgl. dazu LAG München 04.12.2008 - 8 Ta 473/08 -, dokumentiert in Juris).
  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht

    Auszug aus LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09
    Für eine Einschränkung der Beiordnung eines nicht am Ort, aber im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines beim Prozessgericht ortsansässigen Rechtsanwalts fehlt es damit an einer Rechtsgrundlage (ebenso OLG Oldenburg 06.01.2006 - 3 UF 45/05 - MDR 2006, 777).
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Ein Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Gerichts hat, kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 121 Abs. 3 n.F. nicht als auswärtiger Anwalt im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden (vgl. auch LAG L. v. 26.07.2007 - 11 Ta 126/07, juris; LAG München v. 07.09.2009 - 8 Ta 272/09, juris; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 127 Rz. 13 a m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10

    Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    Ein Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Gerichts hat, kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 121 Abs. 3 n.F. nicht als auswärtiger Anwalt im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden (vgl. LAG Düsseldorf v. 03.11.2009 - 3 Ta 656/09, JurBüro 2010, 263; LAG Köln v. 26.07.2007 - 11 Ta 126/07, juris; LAG München v. 07.09.2009 - 8 Ta 272/09, juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer

    Ein Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Gerichts hat, kann nach dem eindeutigen Wortlaut des § 121 Abs. 3 ZPO n.F. nicht als auswärtiger Anwalt im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden (vgl. LAG Düsseldorf v. 03.11.2009 - 3 Ta 656/09, JurBüro 2010, 263; LAG Köln v. 26.07.2007 - 11 Ta 126/07, juris; LAG München v. 07.09.2009 - 8 Ta 272/09, juris).
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