Rechtsprechung
LAG Köln, 24.06.2006 - 8 Ta 307/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Anhörungsrüge, Verweisungsbeschluss, Beschwerde
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 78 a ArbGG, 139 ZPO
Anhörungsrüge, Verweisungsbeschluss, Beschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss; Beschwerde gegen die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Anhörungsrüge bei fehlendem gerichtlichen Hinweis zu unschlüssigem Parteivortrag - keine uneingeschränkte Hinweispflicht des Gerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.com.br (Leitsatz)
Anhörungsrüge, gerichtliche Hinweispflicht, § 78a ArbGG, § 139 ZPO
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.01.2006 - 6 Ca 4001/05
- LAG Köln, 24.06.2006 - 8 Ta 307/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03
Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
Auszug aus LAG Köln, 24.06.2006 - 8 Ta 307/05
Gerichtlich wird einer Partei das rechtliche Gehör vielmehr nur versagt, wenn Anforderungen an den Sachvortrag gestellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abgestellt wird, mit denen auch ein gewissenhaft und kundiger Verfahrensbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03 - FamRZ 2005, 700-701; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - NJW 2003, 3687 - 3689). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus LAG Köln, 24.06.2006 - 8 Ta 307/05
Gerichtlich wird einer Partei das rechtliche Gehör vielmehr nur versagt, wenn Anforderungen an den Sachvortrag gestellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abgestellt wird, mit denen auch ein gewissenhaft und kundiger Verfahrensbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03 - FamRZ 2005, 700-701; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - NJW 2003, 3687 - 3689).