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   LAG Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 8 Ta 5/92   

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LAG Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 8 Ta 5/92 (https://dejure.org/1992,7520)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.1992 - 8 Ta 5/92 (https://dejure.org/1992,7520)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 1992 - 8 Ta 5/92 (https://dejure.org/1992,7520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtvermögensrechtliche arbeitsgerichtliche Streitigkeiten; Ausgangswert; Umfang der anwaltlichen Tätigkeit; Bemessungsfaktor

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG München, 07.12.1995 - 3 Ta 10/95

    Streitwert: nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Beschlussverfahren wegen

    Bei dem in § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BRAGO genannten Betrag von 6.000,-- DM handelt es sich nach der überwiegenden Meinung und der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer nicht um einen sogenannten Regelwert, der nur in besonderen Ausnahmefällen zu unter- oder überschreiten ist (Gerold/Schmidt/Madert (11. Aufl.), § 8 BRAGO Rdn. 23 a.E.; Riedel/Sußbauer/Fraunholz (7. Aufl.), § 8 BRAGO Rdn. 49 ff.; Hartmann, Kostengesetze (26. Aufl.), § 8 BRAGO Rdn. 18; LAG Baden-Württemberg vom 2.4.1992, JurBüro 1992, 601 f.; LAG Hamburg vom 4.8.1992, LAGE § 8 BRAGO Nr. 18 mit weiteren Nachweisen; LAG München vom 1.9.1993 - 3 Ta 67/93 -, DB 1993, 2604 ; vom 8.11.1993 - 3 Ta 192/93 - vom 22.11.1993 - 3 Ta 86/93 - vom 28.12.1993 - 3 Ta 79/93 - vom 23.3.1995 - 3 Ta 242/93 - vom 24.3.1995 - 3 Ta 258/93 - vom 7.4.1995 - 3 Ta 299/93 - (alle nicht veröffentlicht).

    Mit diesem Betrag ist zunächst zu beginnen und dann zu prüfen, ob und inwieweit sich der zu bewertende Gegenstand entsprechend seinen bewertungsrelevanten Umständen von dem abstrakten Normalfall eines nicht vermögensrechtlichen Gegenstandes unterscheidet, um wie viel bzw. in welchem Verhältnis er also davon nach unten oder nach oben abweicht (LAG Baden-Württemberg vom 2.4.1992, aaO; LAG München vom 7.4.1995 - 3 Ta 299/93 - vom 25.7.1995 - 3 Ta 268/93 -).

  • LAG Hamm, 04.09.2007 - 10 Ta 355/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06

    Gegenstandswert; Betriebsratsbüro; Ausstattung; Büro; Betriebsrat

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hält es die Beschwerdekammer (siehe Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04) in Übereinstimmung mit der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03) und dem Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) für falladäquat, den Antrag des Betriebsrats, ihm ein Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, mit dem 1, 5fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG zu bewerten, insoweit also einen Betrag in Höhe von 6.000,00 EUR in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 06.09.2007 - 13 Ta 354/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15

    Streitwert - personelle Maßnahme - betriebliche Praxis

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts erschöpft sich die Bedeutung dieses Werts von 5.000,00 EUR nicht darin, als "Hilfswert" ausschließlich und erst dann herangezogen zu werden, wenn eine "individuelle Bewertung nicht möglich" ist (so aber Riedel/Sußbauer-Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 23 Rn 49; zur Darstellung des Meinungsstandes: GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn 427), sondern dass es sich nach Wortlaut und Systematik wie auch nach Sinn und Zweck der Bestimmung um einen vom Gesetzgeber für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten bestimmten "Ausgangs"- oder "Anknüpfungswert" handelt, von dem ausgehend zu prüfen ist, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren zu einer Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes führen (vgl. etwa erkennende Kammer 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - juris sowie die zuvor zuständige 3. und 8. Kammer <2. April 1992 - 8 Ta 5/92 - JurBüro 1992, 601>).
  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

    Ansonsten sind die in diesen Wertfestsetzungsnormen aufgeführten Kriterien auch im Rahmen von § 8 Abs. 2 S. 2 2. Halbsatz BRAGO durchaus anwendbar (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993, 3 Ta 67/93, Der Betrieb 1993, 2604; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.04.1992, 8 Ta 5/92, Juristisches Büro 1992, 601; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1993, a. a. O.; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 24.05.1993, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 07.12.1995, a. a. O.; LAG Mecklenburg, Beschluss vom 13.10.1994, 4 TaBV 57/94 n. v.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2014 - 6 Ta 47/13

    Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Betriebsrat,

    Ein entsprechender Gegenstandswert wird auch von anderen Landesarbeitsgerichten für zutreffend gehalten, wenn es um die Zurverfügungstellung eines Betriebsratsbüros geht (LAG Hamm 29.08.2007 - 10 Ta 353/07 - LAG Baden-Württemberg 02.04.1992 - 8 Ta 5/92 -).
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