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   LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99   

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LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99 (https://dejure.org/1999,6283)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28.07.1999 - 8 Ta 62/99 (https://dejure.org/1999,6283)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 8 Ta 62/99 (https://dejure.org/1999,6283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertfestsetzung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten; Unterrichtung über die vom Betriebsrat als Betriebsänderung angesehene Neustrukturierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 111 112; BRAGO § 8
    Streitwert: Unterlassungsantrag des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1998 - 4 Ta 84/98

    Festsetzung des Streitwerts für anwaltliche Gebührenrechnung bei Streit um

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    Allerdings muß dabei stets im Auge behalten werden, daß es in Verfahren dieser Art zunächst nicht um unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Aspekte geht, sondern um die Teilhabe des Betriebsrates an der Gestaltung des betrieblichen Geschehens, also um Inhalt und Umfang seiner Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrecht (so zu Recht LAG Köln a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 29.09.1998 - 4 Ta 84/98 - LAGE a.a.O. Entscheidung 38).

    Insoweit weist das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 29.09.1998 (4 Ta 84/98 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 38) zu Recht darauf hin, daß "die richtige Begründung im Beschlussverfahren mit der gebotenen Sachverhaltsdarstellung ... zum selbstverständlichen Rüstzeug der das Beschlussverfahren betreibenden Verfahrensbevollmächtigten und des Gerichts (gehört)" und daß "bei Fragen der kollektiven Mitbestimmung keine besondere Schwierigkeit zu erkennen (ist), da die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 87 Abs. 1 BetrVG die einzelnen Mitbestimmungstatbestände verdeutlicht hat".

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    »Unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung der Kostenbeschwerdekammer (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1997, 8 Ta 137/96, LAGE § 8 BRAGO Nr. 34 = JurBüro 1997, 420 ) kann es angemessen sein, den Wert eines Antrages eines Betriebsrates auf Unterlassung von sechs Kündigungen bzw. von Versetzungen und Herabgruppierungen von drei Arbeitnehmern im Wege der Abänderungskündigung bzw. Rückgängigmachung einer Herabgruppierung eines Arbeitnehmers, jeweils bis zur Beendigung der Verhandlung um einen Interessenausgleich nach §§ 111, 112 BetrVG , mit dem Betrag von DM 20.000,00 anzusetzen.«.

    Sie sind zusammengefaßt in der Entscheidung vom 21.01.1997 (8 Ta 137/96 LAGE a.a.O. Entscheidung 34 = Juristisches Büro 1997, 420).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 204/87

    Zahlungsantrag; Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit; Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    Denn es hat naturgemäß Auswirkungen auf die angemessene Vergütung des Rechtsanwaltes, ob er in einer Vielzahl von Fällen jeweils verschiedene rechtliche und tatsächliche Probleme bearbeiten muß oder ob die anstehenden und tatsächlichen Probleme in den mehreren Fällen weitgehend oder völlig gleichgelagert sind, so daß eine einmalige Aufarbeitung der Problemstellung durch den Rechtsanwalt ausreicht (vgl. LAG Bremen Beschluss vom 29.06.1995 - 4 Ta 38/95 - Arbeitsrechtliche Entscheidungen 1/96 S. 35; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 05.12.1988 - 6 Ta 204/87 - LAGE § 8 BRAGO Entscheidung 10; anderer Auffassung offensichtlich LAG Hamm Beschluss vom 26.09.1985 - 8 Ta BV 118/85 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 4; LAG Hamm Beschluss vom 15.04.1993 - 8 Ta BV 183/92 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 22; LAG Hamm Beschluss vom 07.07.1994 - 8 Ta BV 80/94 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 26).".
  • LAG Bremen, 15.02.1990 - 2 Ta 85/89

    Wertberechnung; Einstweiliges Verfügungsverfahren; Geltendmachung von

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind.
  • LAG Hamburg, 17.12.1996 - 3 Ta 27/96

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung einer Gruppe von Arbeitnehmern zu

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    Je größer die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer, desto gewichtiger die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten (so zu Recht LAG Hamburg Beschluss vom 17.12.1996 - 3 Ta 27/96 - LAGE a.a.O. Entscheidung 37).
  • LAG Nürnberg, 02.11.1998 - 7 Ta 167/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    Aus diesem Grund kann auch der neueren Entscheidung des LAG Nürnberg (Beschluss vom 02.11.1998 - 7 Ta 167/98 - LAGE § 8 BRAGO Entscheidung 39), die eine analoge Anwendung von § 12 Abs. 7 S. 2 ArbGG bei Zustimmungsersetzungsverfahren wegen Umgruppierungen befürwortet, nicht gefolgt werden.
  • LAG München, 07.12.1995 - 3 Ta 10/95

    Streitwert: nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Beschlussverfahren wegen

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    "Mit diesem Betrag ist zunächst zu beginnen und zu prüfen, ob und in wie weit sich das zu bewertende Verfahren vom Normalfall eines nichtvermögensrechtlichen Gegenstandes unterscheidet, inwieweit bzw. in welchem Verhältnis es also davon nach unten oder oben abweicht" (so LAG München Beschluss vom 07.12.1995 - 3 Ta 10/95 - NZA-RR 96, 419 = LAGE § 8 BRAGO Entscheidung 29).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.1997 - 2 Ta 14/97

    Höhe des Streitwertes bei Streit um Inhalt von Mitbestimmungsrechten im

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind.
  • LAG Köln, 30.09.1997 - 5 Ta 196/97

    Gegenstandswert; Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99
    In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind.
  • LAG Hamburg, 27.08.2002 - 5 Ta 14/02

    Anwaltsvergütung; Mehrfache Festsetzung des Gegenstandswertes; Betriebsänderung;

    Mit diesem Betrag ist zu beginnen und zu prüfen, ob und inwieweit sich das zu bewertende Verfahren vom Normalfall eines nicht-vermögensrechtlichen Gegenstandes unterscheidet (LAG Thüringen, Beschluss vom 28. Juli 1999, 8 Ta 62/99, Juris).

    In diesem Rahmen können auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Arbeitgeberin sowie die Anzahl der betroffenen Beschäftigten berücksichtigt werden (LAG Thüringen, Beschluss vom 28. Juli 1999, 8 Ta 62/99, Juris).

    Schwierigkeit der Sache soll die Intensität der Arbeit, die Notwendigkeit der Einarbeitung in ein Spezialgebiet und die Aufarbeitung besonders gelagerter rechtlicher Probleme sein (LAG Thüringen, Beschluss vom 28. Juli 1999, 8 Ta 62/99, Juris).

  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung

    Auch in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ist in Fällen der vorliegenden Art stets der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO (heute § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG) zugrunde gelegt worden (LAG Hamburg, Beschluss vom 06.01.1999 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Thüringen, Beschluss vom 28.07.1999 - AuR 2000, 39; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 47; LAG Sachsen, Beschluss vom 11.12.2001 - AuR 2003, 35).
  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

    Auch in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ist in Fällen der vorliegenden Art stets der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO (heute § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG) zugrunde gelegt worden (LAG Hamburg, Beschluss vom 06.01.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Thüringen, Beschluss vom 28.07.1999 - AuR 2000, 39; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 47; LAG Sachsen, Beschluss vom 11.12.2001 - AuR 2003, 35).
  • LAG Hamburg, 22.05.2008 - 7 Ta 5/08

    Gegenstandswert - Unterlassungsanspruch - Betriebsänderung

    Auch in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ist in Fällen der vorliegenden Art stets der Ausgangswert des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG (früher: § 8 Abs. 2 S. 2 BRAGO) zugrunde gelegt worden (LAG Hamburg, Beschluss vom 06.01.1999 - 4 Ta 9/98 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 44; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999, NZA-RR 1999, 608; LAG Thüringen, Beschluss vom 28.07.1999, AuR 2000, 39; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.11.2000, LAGE § 8 BRAGO Nr. 47; LAG Sachsen, Beschluss vom 11.12.2001; AuR 2003, 35).
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