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   LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96   

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LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 (https://dejure.org/1996,3552)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 (https://dejure.org/1996,3552)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 (https://dejure.org/1996,3552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Feststellungsantrages bei Streitwertfestsetzung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7; ZPO § 256
    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
    Denn dieser allein für den rein theoretischen Fall einer Folgekündigung zur Vermeidung eines möglichen Rechtsverlustes pauschal gestellte Antrag (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.1988 - 2 AZR 581/86 -, AP 19 zu § 4 KSchG 1969) ist zumindest zunächst mit dem Kündigungsschutzantrag wirtschaftlich identisch und kann deshalb unter Berücksichtigung des Schutzzweckes des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG keine gesonderte Bewertung rechtfertigen.
  • LAG Hessen, 24.10.1994 - 16 Sa 379/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Kündigung eines schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
    Geht der Kläger in der Klagebegründung nur auf die Unwirksamkeit der angegriffenen Kündigung ein, so hat er nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in der angeführten Entscheidung deutlich gemacht, dass er keine Streitgegenstandserweiterung über den Klageantrag des § 4 KSchG hinaus beabsichtigt hat (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.1994 - 16 Sa 379/94 -, LAGE, § 4 KSchG Entsch. 25, offen gelassen in BAG, Urteil vom 07.12.1995 - 2 AZR 772/94 -, NZA 1996, 334 ; vgl. Kampen, Die punktuelle Streitgegenstandstheorie und die sich daraus ergebenden Probleme mit Anträgen und Tenorierungen in Kündigungsschutzverfahren, in Arbeit und Recht 1996, 172 f.).
  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
    Geht der Kläger in der Klagebegründung nur auf die Unwirksamkeit der angegriffenen Kündigung ein, so hat er nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in der angeführten Entscheidung deutlich gemacht, dass er keine Streitgegenstandserweiterung über den Klageantrag des § 4 KSchG hinaus beabsichtigt hat (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.1994 - 16 Sa 379/94 -, LAGE, § 4 KSchG Entsch. 25, offen gelassen in BAG, Urteil vom 07.12.1995 - 2 AZR 772/94 -, NZA 1996, 334 ; vgl. Kampen, Die punktuelle Streitgegenstandstheorie und die sich daraus ergebenden Probleme mit Anträgen und Tenorierungen in Kündigungsschutzverfahren, in Arbeit und Recht 1996, 172 f.).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
    Nach dem Urteil des BAG vom 16.03.1994 (- 8 AZR 97/93 -, EzA § 4 KSchG n. F., Entsch. 49) hat eine solche Floskel - wie auch ein gesondert formulierter Antrag - nur dann selbständige Bedeutung, wenn sich aus der weiteren Begründung der Klage eindeutig ergibt, dass der Kläger den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung über den reinen Klageantrag nach § 4 KSchG hinaus festgestellt wissen möchte.
  • LAG Düsseldorf, 30.12.1994 - 7 Ta 409/94

    Streitwert: Unzulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
    Es ist nämlich damit klargestellt, dass der Prozessbevollmächtigte nicht aus eigenem Recht eine Herabsetzung des Streitwertes begehrt, was mangels einer eigenen Beschwer unzulässig wäre (vgl. Gerold-Schmidt, BRAGO , 12. Aufl., § 9 Rdn. 72), und dass die Herabsetzung auch nicht allein im Interesse und auf Veranlassung der Rechtsschutzversicherung der Beschwerdeführerin begehrt wird, was nämlich auch die Unzulässigkeit der Beschwerde zur Folge hätte, weil die Rechtsschutzversicherung im Wertfestsetzungsverfahren kein eigenes Antrags- oder Beschwerderecht hat (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 20.07.1988, LAGE, § 10 BRAGO Entsch. 3; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1994, JurBüro 1995, 590 ).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
    Eine mehrfache Bewertung solcher wirtschaftlich identischen Anträge erscheint nach Sinn und Zweck der Einführung der Höchst- und Regelgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nicht angezeigt (ebenso BAG, Beschluss vom 06.12.1984 - 2 AZR 754/79 -, NZA 1985, 296 ; LAG Nürnberg, Beschluss vom 07.02.1992 - 4 Ta 144/91 -, NZA 1992, 617, KR-Friedrich, 4. Aufl., § 4 KSchG , Rdn. 279, Grunsky, ArbGG , 7. Aufl., § 12 Rdn. 4 b am Ende; zum Verbot der Zusammenrechnung mehrerer wirtschaftlich identischer Streitgegenstände vgl. Schumann, Anspruchsmehrheiten im Streitwertrecht, NJW 1982, 2800).
  • LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
    Eine mehrfache Bewertung solcher wirtschaftlich identischen Anträge erscheint nach Sinn und Zweck der Einführung der Höchst- und Regelgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nicht angezeigt (ebenso BAG, Beschluss vom 06.12.1984 - 2 AZR 754/79 -, NZA 1985, 296 ; LAG Nürnberg, Beschluss vom 07.02.1992 - 4 Ta 144/91 -, NZA 1992, 617, KR-Friedrich, 4. Aufl., § 4 KSchG , Rdn. 279, Grunsky, ArbGG , 7. Aufl., § 12 Rdn. 4 b am Ende; zum Verbot der Zusammenrechnung mehrerer wirtschaftlich identischer Streitgegenstände vgl. Schumann, Anspruchsmehrheiten im Streitwertrecht, NJW 1982, 2800).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Sie entspricht der nahezu einhelligen Ansicht von Rechtsprechung und Literatur (BAG v. 6.12.1984 - 2 AZR 754/79 - NZA 1985, 296, zu II 2 b der Gründe; LAG Hamburg v. 3.6. 2002 - 7 Ta 11/02 - n. v.; LAG Bremen v. 29.3. 2000 - 4 Ta 15/00 - JurBüro 2000, 418; LAG Köln v. 8.9.1998 - 4 Ta 207/98 - MDR 99, 102; LAG Thüringen v. 3.6.1996 - 8 Ta 76/96 - RAnB 96, 220; LAG Thüringen v. 14.11.2000 - 8 Ta 134/00 - MDR 01, 538; LAG Nürnberg v. 2.12.2003 - 9 Ta 190/03 - NZA-RR 04, 660; LAG Nürnberg v. 7.2.1992 - 4 Ta 144/91 - NZA 92, 617; GMP - Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. 2002, § 12 Rz 103 a; KR-Friedrich, 7. Aufl. 2004, § 4 KSchG Rz 279; ErfK/Koch, 4. Aufl. 2004, § 12 ArbGG Rz 17).
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Die Nichtberücksichtigung des allgemeinen Feststellungsantrags lässt sich allerdings nicht mit der Ansicht des Arbeitsgerichts begründen, mit diesem Antrag sei in Wahrheit, solange die klagende Partei nur auf die Unwirksamkeit der angegriffenen Kündigung eingehe und nicht substantiiert vortrage, dass tatsächlich mit weiteren Beendigungstatbeständen zu rechnen sei, eine Klageerweiterung nicht beabsichtigt; ebenso wenig kann des Weiteren der in Rechtsprechung und Literatur vielfach vertretenen Meinung gefolgt werden, dem Antrag komme ein eigener Wert nicht zu, weil er mit dem Kündigungsschutzantrag nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten identisch sei (vgl.: LAG Bremen, Beschluss v. 29.03.2000 - 4 Ta 15/00 - JurBüro 2000, 418; LAG Hessen, Beschluss v. 21.09.1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 116; LAG Köln, Beschluss v. 07.07.1998 - 4 Ta 207/98 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 115; LAG Thüringen, Beschluss v. 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 106; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 12 Rn. 103 a; KR-Friedrich, 6. Aufl., § 4 KSchG Rn. 279 [m.w.N.]; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., S. 790 Rn. 2070; ErfK/Schaub, 2. Aufl., § 12 ArbGG Rn. 17; a.A.: GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rn. 158; Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, Stand: August 2002, § 4 Rn. 164).

    Dem Arbeitsgericht sowie der oben aufgeführten Rechtsprechung und Literatur (LAG Bremen, Beschluss v. 29.03.2000 - 4 Ta 15/00 - JurBüro 2000, 418; LAG Hessen, Beschluss v. 21.09.1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 116; LAG Köln, Beschluss v. 07.07.1998 - 4 Ta 207/98 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 115; LAG Thüringen, Beschluss v. 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 106; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 12 Rn. 103 a; KR-Friedrich, 6. Aufl., § 4 KSchG Rn. 279 [m.w.N.]; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., S. 790 Rn. 2070; ErfK/Schaub, 2. Aufl., § 12 ArbGG Rn. 17) ist jedoch im Ergebnis darin zu folgen, dass für den allgemeinen Feststellungsantrag, der ergänzend zum Kündigungsschutzantrag gestellt wird, ein besonderer Streitwert nicht in Ansatz zu bringen ist (ebenso: BAG, Beschluss v. 06.12.1984 - 2 AZR 754/79 - NZA 1985, 296; zu II 2 b der Gründe).

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

    Der allgemeine Feststellungsantrag wurde dabei nicht streitwerterhöhend berücksichtigt (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - Arbeitsrecht Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1999 - 8 Ta 76/96 - zitiert nach Juris), die anderen drei Streitgegenstände wurden jeweils mit einem Bruttomonatsgehalt, insgesamt also mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt (§ 3 Hs. 1, § 5 Hs. 1 ZPO).
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Zutreffend nicht mit einem eigenen Wert angesetzt hat das Arbeitsgericht den zusätzlichen allgemeinen Feststellungsantrag, da dieser keinen eigenen und weiteren Beendigungstatbestand abdeckt und daher von wirtschaftlicher Identität auszugehen ist (ebenso LAG Thüringen Beschluß vom 03. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 106; LAG Köln Beschluß vom 12. Dezember 1996 - 3 Ta 274/96 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 108).
  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00

    Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt

    Der allgemeine Feststellungsantrag ist entsprechend den vom Beschwerdegericht im Beschluß vom 03.06.1996 (8 Ta 76/96 - LAGE a. a. O. Entscheidung 106) aufgestellten Grundsätzen, auf die verwiesen wird, vorliegend nicht gesondert zu bewerten (zustimmend zu dieser Rechtsprechung LAG Niedersachsen Beschluß vom 18.04.199.. - 7 Ta 41/97 - AE Jahrbuch 1997, Nr. 737; LAG Köln Beschluß vom 08.09.1998 - 4 Ta 207/98 - LAGE a. a. O. Nr. 115; Hessisches LAG Beschluß vom 21.01.1999 - 15 Ta 630/98 - a. a. O.; LAG Bremen Beschluß vom 29.03.2000 - 4 Ta 15/2000 - LAGE a. a. O. Entscheidung 120).
  • ArbG München, 19.01.2015 - 43 Ca 557/14

    Unverhältnismäßigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung bei möglicher

    Der allgemeine Feststellungsantrag, der nur dazu diente, mögliche weitere Kündigungen im Hinblick auf die Frist des § 4 Satz 1 KSchG rechtzeitig anzugreifen, rechtfertigt keine Erhöhung des Streitwerts (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - ArbR Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - Juris).
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 699/98

    Streitwert: Kündigung - begrenzter Zeitumfang

    Zutreffend nicht mit einem eigenen Wert angesetzt hat das Arbeitsgericht den zusätzlichen allgemeinen Feststellungsantrag, da dieser keinen eigenen und weiteren Beendigungstatbestand abdeckt und daher von wirtschaftlicher Identität auszugehen ist (ebenso LAG Thüringen Beschluß vom 03. Juni 1996 -- 8 Ta 76/96 -- LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 106; LAG Köln Beschluß vom 12. Dezember 1996 -- 3 Ta 274/96 -- LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 108).
  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 558/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

    Der allgemeine Feststellungsantrag diente nur dazu, mögliche weitere Kündigungen im Hinblick auf die Frist des § 4 Satz 1 KSchG rechtzeitig anzugreifen; dies rechtfertigt keine höhere Ansetzung des Streitwerts (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - ArbR Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - Juris).
  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

    Denn dieser diente nur dazu, mögliche weitere Kündigungen im Hinblick auf die Frist des § 4 Satz 1 KSchG rechtzeitig anzugreifen; dies rechtfertigt keine höhere Ansetzung des Streitwerts (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 04.02.2013 - 1 Ta 125/12 - ArbR Aktuell 2013, 188; LAG Thüringen 03.06.1996 - 8 Ta 76/96 - Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 3 Ta 90/00

    Streitwert: Kündigung - Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Der zugleich gestellte allgemeine Feststellungsantrag hingegen wirkt sich streitwertmäßig nicht aus, da andere Beendigungstatbestände zu der Zeit weder vorgetragen worden sind noch vorgelegen haben (so zutreffend: LAG Köln, Beschl. v. 12. Dezember 1996 - 3 Ta 274/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 108; LAG Thüringen, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 106; LAG Frankfurt/Main, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert Nr. 116).
  • LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00

    Streitwert bei mehreren Abmahnungen

  • ArbG München, 29.04.2015 - 9 Ca 14845/14

    Druckkündigung - Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

  • ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungen in einem

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