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LAG Brandenburg, 07.05.1998 - 8 TaBV 10/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausfüllung eines Konzernsozialplans; Restmandat des örtlichen Betriebsrats nach Stillegung des Betriebes; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausgestaltung von Sozialplanregelungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG §§ 24 25 111 112
Betriebsrat: Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Senftenberg, 26.03.1997 - 3 BV 11/96
- LAG Brandenburg, 07.05.1998 - 8 TaBV 10/97
- BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98
Papierfundstellen
- BB 1999, 793
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 28/90
Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei …
Auszug aus LAG Brandenburg, 07.05.1998 - 8 TaBV 10/97
Zur Sicherung der gerade für den Fall der Betriebsstillegung im Interesse der betriebsangehörigen Arbeitnehmer im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Beteiligungsrechte ist es geboten, den Betriebsrat so lange und so weit als fortbestehend und zuständig anzusehen, wie dies zur sachgerechten Ausübung der durch die Betriebseinstellung als der stärksten Form der Betriebsänderung gemäß den §§ 111 ff. BetrVG ausgelösten Beteiligungsrechte erforderlich ist (BAG Beschl. v. 30.10.1991 - 7 ABR 28/90 - n. v.). - BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77
Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …
Auszug aus LAG Brandenburg, 07.05.1998 - 8 TaBV 10/97
Es entspricht dem allgemeinen prozessualen Grundsatz, daß eine Person, deren Beteiligung an einem Verfahren streitig ist, hinsichtlich dieses Streites als Beteiligte gilt (BAG Beschl. v. 22.01.1980 - 1 ABR 48/77 - in BAGE 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Lohn- und Arbeitsentgelt Nr. 11 = DB 1980, 1895 = NJW 1981, 75). - BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der …
Auszug aus LAG Brandenburg, 07.05.1998 - 8 TaBV 10/97
Auch wenn der antragstellende Betriebsrat aufgrund seiner Beteiligungsfähigkeit ein Beschlußverfahren einleiten kann, so setzt eine Sachentscheidung über seinen Antrag voraus, daß er ein Recht zur Antragstellung hat (BAG Beschl. v. 25.08.1981 - 1 ABR 61/79 - in BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979 = DB 1982, 546, 547).
- BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98
Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts
Landesarbeitsgericht Brandenburg - 8 TaBV 10/97 - Beschluß vom 7. Mai 1998.7 ABR 61/98 8 TaBV 10/97.
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 7. Mai 1998 - 8 TaBV 10/97 - wird zurückgewiesen.