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   LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85   

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https://dejure.org/1985,2751
LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85 (https://dejure.org/1985,2751)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85 (https://dejure.org/1985,2751)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - 8 TaBV 11/85 (https://dejure.org/1985,2751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe der Beschwerde des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab im Bestellungsverfahren; Abmahnung wegen Nichteinhaltung der vom Arbeitgeber vorgegebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1985, 1729
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17

    Einigungsstelle - Beschwerde von Arbeitnehmern wegen einer Abmahnung

    Denn auch wenn nach inzwischen vorherrschender Ansicht die Berechtigung einer Abmahnung als Rechtsfrage nicht Gegenstand einer Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG sein könne, könne wegen abweichender landesarbeitsgerichtlicher Entscheidungen wie z. B. des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985, Seite 191 und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 09.06.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 7 nicht von einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle ausgegangen werden.

    2.2.3 Die vorliegende offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil in der Rechtsprechung in einzelnen Entscheidungen die Zuständigkeit der Einigungsstelle bejaht wurde (LAG Hessen 3.11.2009 - 4 TaBV 185/09 - juris; LAG Köln Beschluss vom 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985, 191; LAG Hamburg Beschluss vom 10. Juli 1985 - 8 TaBV 11/85 -, juris).

  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

    erkennbar nicht unter die mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren" lasse 28 S. LAG Berlin 18.2.1980 (Fn. 24) [II.4 a.]; im Anschluss z.B.; LAG Hamburg 9.3.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 7 [1 a.]; LAG Hamm 16.4.1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359, 1360 [II.B.1.]; LAG Nürnberg 21.9.1992 - 7 TaBV 29/92 - NZA 1993, 281, 282; im gleichen Sinne etwa auch LAG Düsseldorf 4.11.1988 - 17 (6) TaBV 144/88 - NZA 1989, 146 [III.2 a.]: Bestellungsantrag nur dann zurückzuweisen, "wenn sich aus dem zu seiner Begründung unterbreiteten Sachverhalt bei fachkundiger Beurteilung sofort erkennbar ergibt, dass die Subsumtion unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht möglich ist.

    S. LAG Berlin 18.2.1980 (Fn. 24) [II.4 a.]; im Anschluss z.B.; LAG Hamburg 9.3.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 7 [1 a.]; LAG Hamm 16.4.1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359, 1360 [II.B.1.]; LAG Nürnberg 21.9.1992 - 7 TaBV 29/92 - NZA 1993, 281, 282; im gleichen Sinne etwa auch LAG Düsseldorf 4.11.1988 - 17 (6) TaBV 144/88 - NZA 1989, 146 [III.2 a.]: Bestellungsantrag nur dann zurückzuweisen, "wenn sich aus dem zu seiner Begründung unterbreiteten Sachverhalt bei fachkundiger Beurteilung sofort erkennbar ergibt, dass die Subsumtion unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht möglich ist.

    28) S. LAG Berlin 18.2.1980 (Fn. 24) [II.4 a.]; im Anschluss z.B.; LAG Hamburg 9.3.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 7 [1 a.]; LAG Hamm 16.4.1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359, 1360 [II.B.1.]; LAG Nürnberg 21.9.1992 - 7 TaBV 29/92 - NZA 1993, 281, 282; im gleichen Sinne etwa auch LAG Düsseldorf 4.11.1988 - 17 (6) TaBV 144/88 - NZA 1989, 146 [III.2 a.]: Bestellungsantrag nur dann zurückzuweisen, "wenn sich aus dem zu seiner Begründung unterbreiteten Sachverhalt bei fachkundiger Beurteilung sofort erkennbar ergibt, dass die Subsumtion unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht möglich ist.

  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    LAG Berlin18.2.1980 (Fn. 32) [II.4 a.]; im Anschluss z.B.; LAG Hamburg9.3.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 7 [1 a.]; LAG Hamm16.4.1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359, 1360 [II.B.1.]; LAG Nürnberg21.9.1992 - 7 TaBV 29/92 - NZA 1993, 281, 282; im gleichen Sinne etwa auch LAG Düsseldorf4.11.1988 - 17 (6) TaBV 144/88 - NZA 1989, 146 [III.2 a.]: Bestellungsantrag nur dann zurückzuweisen, "wenn sich aus dem zu seiner Begründung unterbreiteten Sachverhalt bei fachkundiger Beurteilung sofort erkennbar ergibt, dass die Subsumtion unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht möglich ist.

    Der sachkundigen Beurteilung - hier durch den Kammervorsitzenden - muss sich das Fehlen jeglichen erzwingbaren Mitbestimmungsrechts und damit die Unbegründetheit des Antrags ohne weiteres aufdrängen".S. LAG Berlin18.2.1980 (Fn. 32) [II.4 a.]; im Anschluss z.B.; LAG Hamburg9.3.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 7 [1 a.]; LAG Hamm16.4.1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359, 1360 [II.B.1.]; LAG Nürnberg21.9.1992 - 7 TaBV 29/92 - NZA 1993, 281, 282; im gleichen Sinne etwa auch LAG Düsseldorf4.11.1988 - 17 (6) TaBV 144/88 - NZA 1989, 146 [III.2 a.]: Bestellungsantrag nur dann zurückzuweisen, "wenn sich aus dem zu seiner Begründung unterbreiteten Sachverhalt bei fachkundiger Beurteilung sofort erkennbar ergibt, dass die Subsumtion unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht möglich ist.

    36) S. LAG Berlin18.2.1980 (Fn. 32) [II.4 a.]; im Anschluss z.B.; LAG Hamburg9.3.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 7 [1 a.]; LAG Hamm16.4.1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359, 1360 [II.B.1.]; LAG Nürnberg21.9.1992 - 7 TaBV 29/92 - NZA 1993, 281, 282; im gleichen Sinne etwa auch LAG Düsseldorf4.11.1988 - 17 (6) TaBV 144/88 - NZA 1989, 146 [III.2 a.]: Bestellungsantrag nur dann zurückzuweisen, "wenn sich aus dem zu seiner Begründung unterbreiteten Sachverhalt bei fachkundiger Beurteilung sofort erkennbar ergibt, dass die Subsumtion unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht möglich ist.

  • LAG Hessen, 03.11.2009 - 4 TaBV 185/09

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle - Beschwerde - Beisitzerbestellung

    In der veröffentlichten LAG-Rechtsprechung wird diese Frage bisher jedoch nicht einheitlich beantwortet (für die Errichtung einer derartigen Einigungsstelle LAG Köln 16. November 1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985/191; LAG Hamburg 09. Juli 1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 7; gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit auch GK-ArbGG-Dörner Stand September 2009 § 98 Rn 28) .
  • LAG Hamburg, 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06

    Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle ist nur dann anzunehmen, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des BetrVG subsumieren lässt (LAG Hamburg v. 10.07.1985 - 8 TaBV 11/85 - BB 85, 1729; LAG Schleswig-Holstein v. 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99 - n. v).
  • LAG Nürnberg, 21.09.1992 - 7 TaBV 29/92

    Einigungsstelle: Befugnis zur Anrufung durch Einzelbetriebsrat bei Untätigkeit

    Offensichtliche Unzuständigkeit liegt vor, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass kein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand gegeben ist (so LAG Berlin, Beschluss vom 18.02.1980 - 8 TaBV 5/79 -, BB 1980, 1046; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.1984 - 11 TaBV 4/84 -, NZA 1985, 163; LAG Nürnberg, Beschluss vom 23.08.1984 - 4 TaBV 5/83 -, AMBl 1985, C 28; LAG Hamburg, Beschluss vom 10.07.1985 - 8 TaBV 11/85 -, BB 1985, 1729).
  • LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Beschwerde; Abmahnung; Personalakte

    Das Landesarbeitsgericht Hamburg (BB 1985, Seite 1729) hat in einer Entscheidung die Auffassung vertreten, daß eine Einigungsstelle über die Beschwerde eines Arbeitnehmers nicht offensichtlich unzuständig sei.
  • LAG Hamburg, 04.07.1991 - 1 TaBV 2/91

    Veräußerung eines Betriebsteils; Betriebsaufspaltung; Betriebsänderung;

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