Rechtsprechung
LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einigungsstelle; Interessenausgleich
- IWW
§ 76 Abs. 5 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 4 ArbGG, § 76 Abs. 6 BetrVG, §§ 111 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 112 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 1 S. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand Abschluss eines Interessenausgleichs zur Betriebsstilllegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einigungsstelle; Interessenausgleich
- rechtsportal.de
ArbGG § 100 Abs. 1 S. 2
Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand Abschluss eines Interessenausgleichs zur Betriebsstilllegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Einsetzung einer Einigungsstelle für Interessenausgleich bei fortbestehender Standortsicherung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Standortsicherungsvereinbarung: Muss sich Arbeitgeber daran halten?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Standortsicherungsvertrag verbietet vorzeitige Schließung
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 07.03.2017 - 5 BV 4/17
- LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 44/17
Auszug aus LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Sie ist weiter der Auffassung, das vom Betriebsrat eingeleitete Verfahren (1 BV 6/17; 2. Instanz 8 TaBV 44/17) sei nicht vorrangig, jedenfalls nicht offensichtlich vorrangig.Das Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 11.05.2017 (8 TaBV 44/17) die stattgebende erstinstanzliche Entscheidung vom 16.03.2017 bestätigt.
- BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige …
Auszug aus LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Er ist - unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 11.02.2014 (1 ABR 76/12) und 23.02.2016 (1 ABR 5/14) - der Auffassung, die Anträge seien bereits wegen des in § 16 Abs. 1 BV 2014 vorgesehenen obligatorischen innerbetrieblichen Schlichtungsverfahrens unzulässig.Ein Antrag auf Feststellung des Inhalts einer betrieblichen Norm ist unzulässig, solange das vereinbarte Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt worden ist (BAG 11.02.2014 - 1 ABR 76/12 - mwN; BAG 23.02.2016 - 1 ABR 5/14).
- BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12
Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches …
Auszug aus LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Er ist - unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 11.02.2014 (1 ABR 76/12) und 23.02.2016 (1 ABR 5/14) - der Auffassung, die Anträge seien bereits wegen des in § 16 Abs. 1 BV 2014 vorgesehenen obligatorischen innerbetrieblichen Schlichtungsverfahrens unzulässig.Ein Antrag auf Feststellung des Inhalts einer betrieblichen Norm ist unzulässig, solange das vereinbarte Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt worden ist (BAG 11.02.2014 - 1 ABR 76/12 - mwN; BAG 23.02.2016 - 1 ABR 5/14).
- ArbG Siegburg, 07.03.2017 - 5 BV 4/17
Einrichtung einer Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs zur …
Auszug aus LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.03.2017- 5 BV 4/17 - abgeändert: Die Anträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen. - LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14
Einsetzung einer Einigungsstelle
Auszug aus LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. dazu etwa LAG Köln 19.02.2014 - 11 TaBV 90/13 - mwN; LAG Hamm 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14 - mwN). - LAG Köln, 19.02.2014 - 11 TaBV 90/13
Einigungsstelle
Auszug aus LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. dazu etwa LAG Köln 19.02.2014 - 11 TaBV 90/13 - mwN; LAG Hamm 14.05.2014 - 7 TaBV 21/14 - mwN).