Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 05.07.2004

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   KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04   

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https://dejure.org/2005,4193
KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2005,4193)
KG, Entscheidung vom 25.04.2005 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2005,4193)
KG, Entscheidung vom 25. April 2005 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2005,4193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Individualisierung eines Mietzinsanspruchs in einem Mahnbescheid; Auswirkungen der Angabe eines falschen Vertragsdatums bei Bestehen mehrer Verträge zwischen den Parteien; Notwendigkeit der Kenntlichmachung abgetretener Ansprüche im Mahnbescheid; Rechte des ...

  • Judicialis

    ZPO § 690; ; ZPO § ... 690 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 195; ; BGB § 197; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 252; ; BGB § 398; ; BGB § 404; ; BGB § 535 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6

  • mieterschutzbund-berlin.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Individualisierungsanforderungen an Mahnbescheidsantrag zur Geltendmachung restlicher Mietzinsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Individualisierung von Mietzinsanspruch in Mahnbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 859
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 16.09.2002 - 8 U 62/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Die Angabe des falschen Datums könnte allenfalls dann für die Individualisierung des geltend gemachten Anspruch unerheblich sein, wenn zwischen der nnnn Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objektverwaltungs KG - nnnnnn - und der Beklagten keine weiteren Verträge geschlossen worden wären (BGH, NJW 2002, 520).
  • KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02

    Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161).
  • KG, 23.02.2006 - 8 U 164/05

    Mietzahlungsklage: Wirkung der Streitverkündung des auf Mietzahlung in Anspruch

    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (s. etwa BGH NJW 2001, 305, 306; NJW 1996, 2152; Urt. vom 17.11.2005, IX ZR 8/04 -JURIS-; Senat, MDR 2005, 859 für die fehlende Individualisierung einer Mietzinsforderung) .
  • OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzungen von Vertragspflichten durch einen

    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden kann, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305; KG, MDR 2005, 859).
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   OLG Dresden, 05.07.2004 - 8 U 236/04   

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https://dejure.org/2004,35783
OLG Dresden, 05.07.2004 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2004,35783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.07.2004 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2004,35783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Juli 2004 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2004,35783)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1664/04

    Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren für das

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Juli 2004 - 8 U 0236/04 -.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Juli 2004 - 8 U 0236/04 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1664/04

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Juli 2004 - 8 U 0236/04 -.
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