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   OLG Dresden, 30.06.2005 - 8 U 891/05   

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https://dejure.org/2005,12148
OLG Dresden, 30.06.2005 - 8 U 891/05 (https://dejure.org/2005,12148)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.06.2005 - 8 U 891/05 (https://dejure.org/2005,12148)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 8 U 891/05 (https://dejure.org/2005,12148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 406 HS 2 Alt. 2 BGB in Fällen der Abtretung eines durch Kündigung fällig zu stellenden Anspruchs; Sinn und Zweck des § 406 BGB

  • Judicialis

    BGB § 406

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 406
    Aufrechnungseinwand des Schuldners gegen vom bisherigen Gläubiger abgetretene Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 3563/04
  • OLG Dresden, 30.06.2005 - 8 U 891/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 55/03

    Erklärung der Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger nach Abtretung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2005 - 8 U 891/05
    Damit will die Vorschrift das Vertrauen des Schuldners in eine gegenüber dem bisherigen Gläubiger bestehende Aufrechnungslage sowie die Aussicht auf eine bis zur Fälligkeit der Gegenforderung möglicherweise entstehende Aufrechnungslage schützen (BFHE 206, 309 = BB 2004, 2000 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Dresden, 30.06.2005 - 8 U 891/05
    Die Rechtsprechung verstärkt diesen Schuldnerschutz sogar noch, indem sie die Einschränkungen des § 406 Hs. 2 BGB in manchen Konstellationen nicht zum Zuge kommen lässt (vgl. etwa BGHZ 63, 338, 343; BGH NJW 1974, 2001).
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