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   OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - I-8 U 1/08, 8 U 1/08   

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https://dejure.org/2011,49003
OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - I-8 U 1/08, 8 U 1/08 (https://dejure.org/2011,49003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2011 - I-8 U 1/08, 8 U 1/08 (https://dejure.org/2011,49003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2011 - I-8 U 1/08, 8 U 1/08 (https://dejure.org/2011,49003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Betreiben einer Gemeinschaftspraxis begründet eine gesamtschuldnerische Haftung der Partner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Partner einer Gemeinschaftspraxis

  • rechtsportal.de

    Haftung der Partner einer Gemeinschaftspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08
    Der Beauftrage ist aber im Interesse des Patienten verpflichtet, den Überweisenden auf die Bedenken bezüglich der Diagnose hinzuweisen; will er angebrachte weitere Untersuchungen selbst vornehmen, muss er das Einverständnis des Überweisenden einholen (BGH NJW 1994, 797).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08
    Für berufshaftungsrechtliche Verbindlichkeiten gilt insoweit nichts anderes (vgl. BGH NJW 2007, 2490, 2491 f.).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1991, 788; NJW 1984, 1552, 1554) sowie der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist.
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08
    Da kein Arzt sehenden Auges eine Gefährdung eines Patienten in Kauf nehmen darf, wenn er den Verdacht haben muss, es könnte ein Fehler vorgekommen sein (BGH NJW 2002, 2944), waren die Ärzte der Beklagten zu 3) - bei Annahme eines Zielauftrags - zwar nicht verpflichtet, einer vaskulären Ursache selbst nachzugehen; sie hätten die Beklagten zu 1) und 2) aber - wenn nicht schon im Kurzbericht vom 18.01.1997 - jedenfalls in ihrem Arztbericht vom 23.01.1997 auf die Möglichkeit einer gefäßbedingten Genese und die Erforderlichkeit einer diesbezüglichen Abklärung aufmerksam machen und eine zusätzliche Diagnostik empfehlen müssen, zumal angesichts der höchst wahrscheinlichen Durchblutungsstörungen das Risiko eines Infarktes bestand, die weiterführenden Untersuchungen deswegen zwingend waren und ohnehin nur in einer Klinik erfolgen konnten.
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 8 U 1/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1991, 788; NJW 1984, 1552, 1554) sowie der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist.
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 7 U 10/19

    Umfang der therapeutischen Aufklärungspflicht eines hinzugezogenen Arztes;

    Es mag zwar sein, dass in diesem Fall - anders, als wenn die Überweisung ausschließlich zu einer konkret benannten Diagnosemaßnahme vorgenommen wird (BGH, NJW 1994, 797 f., juris Tz. 14; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris Tz. 61; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 - 8 U 1/08, juris Tz. 32; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., B 124 ff.) - die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen wird (OLG Jena, GesR 2014, 348 ff., juris Tz. 49; Geß/Greiner, a.a.O., B 132 ff. bei Übernahme der Behandlung).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13

    Arzthaftung wegen fehlerhafter Schwangerschaftsbetreuung: Verjährung von

    Die maßgebende Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hatte die Antragstellerin bereits am 5. Januar 2007 als ihr Prozessbevollmächtigter erstmals Ansprüche gegenüber der Antragsgegnerin zu 2. (vgl. zur Haftung der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011 - 8 U 1/08 - juris Rn. 25; OLG Dresden Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 U 1857/07 - juris Rn. 13 - OLGR Dresden 2008, 818-819; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. A 15) geltend machte.
  • LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Halbseitenlähmung nach Schlaganfall verbunden mit Bewegungseinschränkung der Gliedmaßen sowie Sprach-, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen: OLG München, Urteil v. 3.6.2004, Az. 1 U 5250/03, BeckRS 2004, 05568; OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.11.2011, Az. 8 U 1/08, BeckRS 2012, 10385.
  • OLG Hamm, 11.09.2015 - 11 U 86/13

    Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für auf seinem Gebiet liegende

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der Geschädigte nicht dazu verpflichtet, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 21.02.1991, III ZR 204/89 - Rz. 44-45 zitiert nach Juris sowie Urteil vom 30.03.1983, VIII ZR 3/83 - Rz. 27 zitiert nach Juris; ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011 - I-8 U 1/08, 8 U 1/08 - Rn. 54, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2010 - 8 U 86/09

    Zustandekommen eines Vergleichs aufgrund von Gesprächen zwischen Rechtsanwälten

    Damit hatte die Beklagte von Februar bis Mai 2007 keinen begründeten Mietzinsanspruch, worauf der erkennende Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss gemäß § 522 ZPO vom 09.09.2008 Seite 3/4 (Beiakte - 8 U 1/08 II 123 ff.) unter Bezug auf die Entscheidung des Landgerichts vom 30.11.2007 (Beiakte - 4 O 50/07 KfH -, dort LGU 9 f.) hingewiesen hat.
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