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   OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05   

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OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05 (https://dejure.org/2005,3969)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.2005 - 8 U 100/05 (https://dejure.org/2005,3969)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 8 U 100/05 (https://dejure.org/2005,3969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz aus Produkthaftung: Kontroll- und Überprüfungspflicht des Importeurs einer Ware

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 1 ProdHaftG; § 513 Abs. 1 ZPO; § 529 ZPO; § 546 ZPO
    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus Produkthaftung ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus Produkthaftung ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 526
  • VersR 2006, 1647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Der Importeur haftet jedoch für Konstruktions und Fabrikationsfehler der von ihm eingeführten Ware nach allgemeinem Deliktsrecht grundsätzlich nicht (BGHZ 99, 167, 170f.; NJW 1994, 517, 519; VersR 1980, 380, 381; OLG Celle VersR 1981, 464; LG Köln NJW-RR 1987, 864; Palandt, a. a. O.; Münchener Kommentar - Wagner, BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 564).

    Zwar hat der BGH in einer älteren Entscheidung erwogen, den Importeur könnten u. U. weitergehende Pflichten auferlegt werden als den Großhändlern, die im Inland erzeugte Waren vertreiben (VersR 1980, 380, 381; ferner NJW 1994, 517, 519).

    Soweit hier für einen Händler überhaupt eine besondere Überprüfungspflicht in Form einer "Ablieferungsinspektion" in Betracht kommt, hat der BGH dies auf den letzten Händler in der Absatzkette und vom Grunde her auf Fabrikationsfehler, auf Konstruktionsfehler dagegen nur in geringerem Maße, beschränkt (VersR 1980, 380, 381).

  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Der Importeur haftet jedoch für Konstruktions und Fabrikationsfehler der von ihm eingeführten Ware nach allgemeinem Deliktsrecht grundsätzlich nicht (BGHZ 99, 167, 170f.; NJW 1994, 517, 519; VersR 1980, 380, 381; OLG Celle VersR 1981, 464; LG Köln NJW-RR 1987, 864; Palandt, a. a. O.; Münchener Kommentar - Wagner, BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 564).

    Zwar hat der BGH in einer älteren Entscheidung erwogen, den Importeur könnten u. U. weitergehende Pflichten auferlegt werden als den Großhändlern, die im Inland erzeugte Waren vertreiben (VersR 1980, 380, 381; ferner NJW 1994, 517, 519).

    Weitergehende Pflichten für die Beklagte könnten u. U. auch in Betracht kommen, wenn sie etwa Alleinimporteurin der entsprechenden Lager gewesen und diese vor dem Weiterverkauf noch mit ihrem eigenen Firmennamen versehen hätte, so dass hier für Abnehmer der Eindruck hätte entstehen können, sie selbst sei die Herstellerin oder nehme zumindest im Inland dessen Funktion ein (vgl. BGH NJW 1994, 517, 519).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Der Importeur haftet jedoch für Konstruktions und Fabrikationsfehler der von ihm eingeführten Ware nach allgemeinem Deliktsrecht grundsätzlich nicht (BGHZ 99, 167, 170f.; NJW 1994, 517, 519; VersR 1980, 380, 381; OLG Celle VersR 1981, 464; LG Köln NJW-RR 1987, 864; Palandt, a. a. O.; Münchener Kommentar - Wagner, BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 564).

    So kann den Importeur eine eigenständige Instruktionspflicht treffen, wenn der ausländische Hersteller ihn ausdrücklich mit der Produktinformation der Zwischenhändler und Endabnehmer betraut hat oder wenn der Importeur gar eine eigene Bedienungsanleitung verfasst hat (BGHZ 99, 167, 171; Palandt, Münchener Kommentar, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 06.03.1986 - 12 U 73/85
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Gegebenenfalls kann eine weitergehende Überprüfungspflicht und Haftung für Konstruktions- und Fabrikationsfehler in Betracht kommen, wenn der Geschädigte das außergerichtliche Verhalten des Importeurs dahin auffassen durfte, er solle und wolle für Rechnung des Herstellers für dessen Haftpflichtverbindlichkeiten gegenüber den Käufern einstehen (BGH VersR 1981, 773, 780; OLG Frankfurt BB 1986, 1117: Auftreten der "Honda Deutschland GmbH" für den japanischen PKW-Hersteller).
  • OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 146/01

    Verbraucherrecht - Haftung für in Sandwich eingebackene Schraubenmutter

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Die Anforderungen an derartige Kontrollpflichten können nicht so hoch angesetzt werden, dass hiermit praktisch jede Gefährdung für den Kunden ausgeschlossen wird (OLG Köln NJW 2004, 521).
  • LG Köln, 17.12.1986 - 13 S 239/86
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Der Importeur haftet jedoch für Konstruktions und Fabrikationsfehler der von ihm eingeführten Ware nach allgemeinem Deliktsrecht grundsätzlich nicht (BGHZ 99, 167, 170f.; NJW 1994, 517, 519; VersR 1980, 380, 381; OLG Celle VersR 1981, 464; LG Köln NJW-RR 1987, 864; Palandt, a. a. O.; Münchener Kommentar - Wagner, BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 564).
  • BGH, 14.05.1985 - VI ZR 168/83

    Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Beschädigung der Kaufsache aufgrund

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Stoffgleichheit liegt vor, wenn sich der geltend gemachte Schaden mit dem im Augenblick des Eigentumsübergangs dem Produkt anhaftenden Mangelunwert, d. h. der im Mangel verkörperten Entwertung der Sache für das Äquivalenz und Nutzungsinteresse deckt (BGH NJW 1985, 2420; Palandt, a. a. O.).
  • LG Duisburg, 16.12.1980 - 1 O 419/80
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Gegebenenfalls kann eine weitergehende Überprüfungspflicht und Haftung für Konstruktions- und Fabrikationsfehler in Betracht kommen, wenn der Geschädigte das außergerichtliche Verhalten des Importeurs dahin auffassen durfte, er solle und wolle für Rechnung des Herstellers für dessen Haftpflichtverbindlichkeiten gegenüber den Käufern einstehen (BGH VersR 1981, 773, 780; OLG Frankfurt BB 1986, 1117: Auftreten der "Honda Deutschland GmbH" für den japanischen PKW-Hersteller).
  • OLG Celle, 28.01.1981 - 9 U 174/80
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
    Der Importeur haftet jedoch für Konstruktions und Fabrikationsfehler der von ihm eingeführten Ware nach allgemeinem Deliktsrecht grundsätzlich nicht (BGHZ 99, 167, 170f.; NJW 1994, 517, 519; VersR 1980, 380, 381; OLG Celle VersR 1981, 464; LG Köln NJW-RR 1987, 864; Palandt, a. a. O.; Münchener Kommentar - Wagner, BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 564).
  • LG Berlin, 10.02.2012 - 19 O 263/11

    Zur Frage der Haftung einer inländischen Konzernvertriebsgesellschaft für ein in

    Eine inländische Vertriebsgesellschaft eines ausländischen Herstellers haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die auf einem Konstruktions- oder Fabrikationsfehler des von ihr vertriebenen Produktes beruhen (BGH, Urt. v. 9.12.1986 - VI ZR 65/86 Tz. II.2. = NJW 1987, 1009, 1010; OLG Celle, NJW-RR 2006, 526).

    Eine originäre Gefahrabwendungspflicht des (konzernierten) Vertriebshändlers dahin, die von ihm vertriebenen Produkte auf ihre gefahrenfreie Beschaffenheit zu untersuchen, besteht nur, wenn dies aufgrund besonderer Umstände veranlasst ist bzw. wenn sich der Fehler auch ohne Überprüfung erkennen lässt (vgl. BGH, NJW 1981, 2250; OLG München, NJW-RR 1992, 287; OLG Celle, NJW-RR 2006, 526, 527).

    Ein Vertriebshändler hat angesichts der überlegenen Kontrollmöglichkeiten des Herstellers regelmäßig keine Veranlassung dazu, die Produktsicherheit in einem eigenen aufwendigen Verfahren erneut und eigenständig zu überprüfen (vgl. Hager, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. F 30; OLG Celle, NJW-RR 2006, 526, 527).

    Die (passive) Produktbeobachtungspflicht der Beklagten geht dahin, Kundenbeschwerden zu sammeln und an den Hersteller, also die AMS Inc., weiterzuleiten (vgl. BGH, NJW 1987, 1009, 1010; BGH, NJW 1994, 517, 519; OLG Celle, NJW-RR 2006, 526, 528; Wagner; a.a.O. Rn. 646, 647).

  • OLG Stuttgart, 16.06.2009 - 12 U 206/08

    Feststellung eines Schadenersatzanspruchs: Pflicht eines Händlers zur

    Eine Pflicht des Händlers zur Untersuchung der vertriebenen Ware auf Fehler besteht nur im Ausnahmefall, insbesondere wenn bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekannt geworden sind oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahe legen (BGH NJW 1994, 517, 519; OLG Celle NJW-RR 2006, 526, 527; OLG Hamm VersR 2005, 1444; vgl. für vertragliche Ansprüche auch BGH NJW 1968, 2238).
  • OLG Hamm, 26.01.2023 - 2 U 49/21

    Lebensmittelproduzenten treffen ohne Anlass keine gesteigerten Prüfpflichten

    Eine Untersuchungspflicht kann sich für den Zwischenhändler jedoch aus einem konkreten Mangelverdacht oder aus sonstigen besonderen Umständen des Falles ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1968, aaO, vom 11. Juni 1979 - VIII ZR 224/78, BGHZ 74, 383, 388, vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 386/02, WM 2004, 2260, 2262 und vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05, NJW 2006, 1589 Rn. 19 ff. [zur deliktsrechtlichen Haftung des Importeurs]; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. April 1987 - 4 U 153/86, NJW 1987, 2684, 2685; OLG Celle, Urteile vom 1. Dezember 2005 - 8 U 100/05, NJW-RR 2006, 526 Rn. 32 ff. [ jeweils zur deliktsrechtlichen Haftung des Importeurs]; Staudinger/Beckmann, aaO Rn. 148 mwN).
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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05   

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https://dejure.org/2005,5568
KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05 (https://dejure.org/2005,5568)
KG, Entscheidung vom 28.11.2005 - 8 U 100/05 (https://dejure.org/2005,5568)
KG, Entscheidung vom 28. November 2005 - 8 U 100/05 (https://dejure.org/2005,5568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Gesamtgläubigerschaft mit Einverständnis des Schuldners ; Vorliegen einer schlüssig erteilten Vollmacht für die Beauftragung eines Anwalts mit der Prozessvertretung ; Bestimmung des Umfangs einer Vollmacht; Angemessenheit der Bedarfsdeckung durch ...

  • Judicialis

    BRAGO § 19; ; BRAGO § 19 Abs. 7; ; BRAGO a.F. § 19 Abs. 6; ; BGB a.F. § 211 Abs. 2; ; BG... B a.F. § 196 Abs. 1 Nr. 15; ; BGB a.F. § 198; ; BGB a.F. § 201; ; BGB a.F. § 217; ; BGB § 675; ; BGB § 667; ; BGB § 145 ff.; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 1357 Abs. 1; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a; ; BGB § 1360 a Abs. 1; ; BGB § 1357; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 2; ; BGB n.F. § 204 Abs. 2; ; BGB n.F. § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB n.F. § 209; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14; ; ZPO § 829 Abs. 3; ; ZPO § 81; ; EGBGB § 6 Abs. 3; ; EGBGB § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages sowie zu Frage der Verjährung von Honoraransprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH - C-91/00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Indem die Beklagte zu 2. in ihrem Schriftsatz vom 12.10.2001 im Vorprozess AG Wedding 12 a C 91/00 ihn, den Kläger, als "ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten" bezeichnet habe, habe sie dessen Vollmacht und sein Mandat bestätigt.

    2) Die der Höhe nach nicht streitige Gebührenforderung für die Tätigkeit des Klägers in dem auf Mietnachzahlung und Räumung betreffend das Objekt Snnnnnnnnnn gegen die Beklagten gerichteten Vorprozess vor dem Amtsgericht Wedding (12a C 91/00) und Landgericht Berlin (67 S 442/00) ist auch gegen die Beklagte zu 2. begründet.

  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87

    Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Für die Bestimmung des Umfangs einer Vollmacht ist deren Zweck beachtlich (vgl. BGH NJW 1988, 3012, wo etwa angenommen wurde, dass die Vollmacht zur Veräußerung von Eigentumswohnungen die Befugnis zur Beauftragung eines Makler umfasse).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Eine Genehmigung durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willen zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH NJW 2002, 2325, 2327; NJW 1988, 1199, 1200).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00

    Werklohnanspruch gegen Ehegatten)

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Denn vorliegend geht es nicht um grundlegende Veränderungen, sondern gerade um die Erhaltung des geschaffenen Heims (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 und NJWE-FER 2001, 197 für die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von je ca. 20.000 DM).
  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 198/79

    Versteigerung eines Grundstücks - Verkehrswert eines Grundstücks - Schadensersatz

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Zwar kann ein Anwaltsvertrag auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (vgl. BGH NJW 1991, 2084, 2085), etwa durch Entgegennahme der Anwaltsleistung oder Ausübung von Frage- oder Informationsrechten gegenüber dem Anwalt (vgl. BGH VersR 1981, 460, 461; Zugehör/Sieg, a.a.O., Rn 13).
  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Der Begriff des "Lebensbedarfs" ist, nachdem das seit dem 01.07.1977 geltende Gesetz nicht mehr an die Haushaltsführung anknüpft, nicht funktional auf die Haushaltsführung und somit etwa auf Bedarfsgeschäfte des täglichen Lebens bezogen, sondern danach auszulegen, was unterhaltsrechtlich gemäß den §§ 1360, 1360 a BGB zum Lebensbedarf der Familie zu rechnen ist (BGHZ 94 ,1 ff = NJW 1985, 1394, 1395).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Eine Genehmigung durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willen zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH NJW 2002, 2325, 2327; NJW 1988, 1199, 1200).
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Zwar kann ein Anwaltsvertrag auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (vgl. BGH NJW 1991, 2084, 2085), etwa durch Entgegennahme der Anwaltsleistung oder Ausübung von Frage- oder Informationsrechten gegenüber dem Anwalt (vgl. BGH VersR 1981, 460, 461; Zugehör/Sieg, a.a.O., Rn 13).
  • BGH, 20.12.2000 - XII ZR 237/98

    Anrechnung von Zuwendungen zur Vermögensauseinandersetzung auf den

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
    Denn vorliegend geht es nicht um grundlegende Veränderungen, sondern gerade um die Erhaltung des geschaffenen Heims (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 und NJWE-FER 2001, 197 für die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von je ca. 20.000 DM).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    In der Rechtsprechung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten nur dann als ein solches Geschäft angesehen worden, wenn sie etwa der Abwehr einer Klage auf Räumung des Familienheims diente und damit der Sicherung der Ehewohnung und der Abwehr einer erheblichen Forderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.06.2010 - 24 U 194/09, FamRZ 2011, 35, juris Rn. 8 f.; KG, Urt. v 28.11.2005 - 8 U 100/05, ZMR 2006, 207, juris Rn. 32 f.).
  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    In der Rechtsprechung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten nur dann als ein solches Geschäft angesehen worden, wenn sie etwa der Abwehr einer Klage auf Räumung des Familienheims diente und damit der Sicherung der Ehewohnung und der Abwehr einer erheblichen Forderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.06.2010 - 24 U 194/09, FamRZ 2011, 35, juris Rn. 8 f.; KG, Urt. v 28.11.2005 - 8 U 100/05, ZMR 2006, 207, juris Rn. 32 f.).
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   OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - I-8 U 100/05   

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OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - I-8 U 100/05 (https://dejure.org/2007,74707)
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   SG Osnabrück, 31.05.2006 - S 8 U 100/05   

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SG Osnabrück, 31.05.2006 - S 8 U 100/05 (https://dejure.org/2006,107499)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 31.05.2006 - S 8 U 100/05 (https://dejure.org/2006,107499)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - S 8 U 100/05 (https://dejure.org/2006,107499)
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