Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03 (1)   

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OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03 (1) (https://dejure.org/2006,1105)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.2006 - 8 U 107/03 (1) (https://dejure.org/2006,1105)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 8 U 107/03 (1) (https://dejure.org/2006,1105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 793 BGB
    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates; Einwand des Staatsnotstands

  • nomos.de PDF, S. 22 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Argentinien-Anleihen; Staatsanleihen; Staatsnotstand; IWF-Übereinkommen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verweigerung der Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern seitens der Republik Argentinien mit der Berufung auf Staatsnotstand; Wegfallen der Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes des Staatsnotstands nach Durchführung eines umfangreichen ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 793; GG Art. 25; EGBGB Art. 6
    Kein Zahlungsverweigerungsrecht mehr nach Wegfall des Staatsnotfalls bei argentinischen Staatsanleihen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Argentinien muss Staatsanleihen zurückzahlen - Wirtschaftliche Situation hat sich deutlich gebessert

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 22 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Argentinien-Anleihen; Staatsanleihen; Staatsnotstand; IWF-Übereinkommen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Moratorium für argentinische Staatsanleihen; Staatsnotstand und Zahlungsnotstand; tatsächliche Grundlagen; Sonderanknüpfung von Eingriffsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2931
  • ZIP 2006, 1902
  • WM 2007, 929
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Der Senat hat durch Beschluss vom 29.7.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 471 ff. d. A.).

    Dort ist das Bundesverfassungsgericht gefragt worden, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (vgl. dazu Senatsentscheidung NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.; Pfeiffer a. a. O. 190).

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 294/02

    "Argentinienanleihen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Dies hat bereits das Landgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 14.3.2003 (AZ.: 2 - 21 O 294/02 = WM 2003, 783, 785) zutreffend herausgearbeitet.

    Der Senat folgt auch insoweit den Ausführungen des Landgerichts Frankfurt, wonach die genannte Vorschrift des Übereinkommens nur Zinszahlungen für gewöhnliche und kurzfristige Kreditgeschäfte, nicht aber die hier vereinbarten Zinsforderungen erfasst (LG Frankfurt WM 2003, 783, 785).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Das würde voraussetzen, dass sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können oder dass andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und deshalb ein korrigierendes Eingreifen des Revisionsgerichts erforderlich machen (BGH vom 1.10.2002 - XI ZR 71/2002 = JZ 2003, 263).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Es ist zwar richtig, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Normenverifikation auch über die Tragweite der reklamierten Völkerrechtsregel zu befinden hat (vgl. BVerfGE 64, 1).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Sonstige ausländische Rechtsnormen (z. B. Exportverbote) berücksichtigt die Rechtsprechung nicht als Rechtsnormen, sondern als Tatsachen, die ggf. einer Vertragserfüllung entgegenstehen, wenn dies zur Anwendung der Vorschriften über die Unmöglichkeit führt (BGH NJW 1984, 1746; Pfeiffer a. a. O.).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 216/92

    Anwendbarkeit des IWF-Ü auf Kapitalübertragungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Diese sind der o. g. Bestimmung des IWF - Übereinkommens nicht unterworfen (vgl. dazu BGH WM 1994, 54 ff.; Pfeiffer ZVglRWiss 2003, 141, 178).
  • BGH, 22.02.1994 - XI ZR 16/93

    Devisenkontrollen nach dem IWF-Übereinkommen (IWF-Ü)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Darüber hinaus kann sich die Beklagte auch deshalb nicht auf Artikel VIII Abschnitt 2 (b) Satz 1des IWF - Übereinkommens berufen, weil hiervon nur solche Devisenkontrollbestimmungen erfasst werden, die in Übereinstimmung mit dem Abkommen nach dem Beitritt des Erlassstaats aufrecht erhalten oder später nach dem Beitritt mit Genehmigung des Internationalen Währungsfonds eingeführt worden sind (BGH vom 22.2. 1994, Az.: XI ZR 16/93 = NJW 1994, 1868).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Vorlagegegenstand sind Existenz, Rechtscharakter, Tragweite und Bindungskraft einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 46, 342 (345); 75, 1; Jarass/Pieroth, GG-Kommentar, 7. Auflage, Rn 20 zu Artikel 100 GG m. w. N.).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Voraussetzung wäre gewesen, dass die Beklagte schlüssig darlegt, dass sie sich noch im Staatsnotstand befindet oder zumindest, dass sie zahlungsunfähig ist (vgl. zur Substantiierungslast: BGH NJW-RR 1988, 1529; BGH NJW 1999, 579, 580).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
    Voraussetzung wäre gewesen, dass die Beklagte schlüssig darlegt, dass sie sich noch im Staatsnotstand befindet oder zumindest, dass sie zahlungsunfähig ist (vgl. zur Substantiierungslast: BGH NJW-RR 1988, 1529; BGH NJW 1999, 579, 580).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03

    Völkerrecht

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 193/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    In Deutschland hat neben dem Berufungsgericht auch das in diversen Verfahren mit Argentinien-Anleihen befasste Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten verneint (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NJW 2006, 2931, 2932 ff.; Urteile vom 9. März 2012 - 8 U 149/11, juris Rn. 45, 47 und vom 4. Mai 2012 - 8 U 188/11, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 die eigene Prüfungskompetenz bejaht und das Vorliegen der Voraussetzungen eines Staatsnotstands zum Entscheidungszeitpunkt verneint (OLG Frankfurt am Main, NJW 2006, S. 2931 ; zustimmend Schroeter, EWiR 2006, S. 557 ; Schantz, a.a.O., S. 310 ).

    Hinsichtlich des Hauptanspruchs kommt es demnach in den Ausgangsverfahren allein darauf an, ob der behauptete Notstand noch im Entscheidungszeitpunkt besteht (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 2006, S. 2931 ).

  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 47/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    In Deutschland hat neben dem Berufungsgericht auch das in diversen Verfahren mit Argentinien-Anleihen befasste Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten verneint (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NJW 2006, 2931, 2932 ff.; Urteile vom 9. März 2012 - 8 U 149/11, juris Rn. 45, 47 und vom 4. Mai 2012 - 8 U 188/11, juris Rn. 29).
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   OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03   

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https://dejure.org/2006,8529
OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03 (https://dejure.org/2006,8529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2006 - 8 U 107/03 (https://dejure.org/2006,8529)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 8 U 107/03 (https://dejure.org/2006,8529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung eines Zivilverfahrens gegen die Republik Argentinien; Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs bei Vorliegen eines Staatsnotstandes; Aussetzung des Zivilverfahrens zur Durchführung eines Normenverifikationsverfahrens; Weiterführung des Verfahrens bei ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfahren gegen die Republik Argentinien werden fortgesetzt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03
    Dort geht es um die Frage, ob es eine Regel des Völkerrechts gibt, die unmittelbar auf den Anspruch des Klägers dahin einwirkt, dass er ihn bis zur Beendigung des von der Beklagten erklärten Staatsnotstandes nicht bei Gericht durchsetzen kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688, 2689).

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 29.07.2003 (Bl. 471/473 d. A.) den Rechtsstreit in analoger Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt, um zunächst das in den Parallelverfahren 8 U 59/03 und 8 U 60/03 eingeleitete Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG vor dem Bundesverfassungsgericht durchführen zu lassen.

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 29.07.2003 (Bl. 471/473 d. A.) den Rechtsstreit in analoger Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt, um zunächst das in den Parallelverfahren 8 U 59/03 und 8 U 60/03 eingeleitete Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG vor dem Bundesverfassungsgericht durchführen zu lassen.

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03
    Die Aussetzung muss aber aufgehoben werden, wenn die Vorlagefrage für die Entscheidung des hiesigen Rechtsstreits nicht mehr vorgreiflich ist (vgl. Thomas/Putzo-Reichhold, ZPO, 26. Aufl. Rn. 2 zu § 150; BGH NJW 1998, 1957).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien:

    Der Senat hat die Beklagte in seinem Beschluss vom 16.2.2005 (8 U 107/03) darauf hingewiesen, dass er den Staatsnotstand mittlerweile für beendet hält.

    Beides ist nach den eindeutigen Hinweisen des Senats in seinem Beschluss vom 16.2.2006 und nach der Endentscheidung vom 13.6.2006 in dem Verfahren 8 U 107/03 sowie den weiteren danach gefällten Entscheidungen des Senats in den Verfahren 8 U 109 - 111/03 bzw. 8 U 213/03 nicht geschehen.

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung

    Beides ist nach den eindeutigen Hinweisen des Senats in seinem Beschluss vom 16.2.2006 (OLGR 2006, 696) und nach der Endentscheidung vom 13.6.2006 in dem Verfahren 8 U 107/03 sowie den weiteren danach gefällten Entscheidungen des Senats in den Verfahren 8 U 109 - 111/03 bzw. 8 U 213/03 nicht geschehen.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 235/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung

    Beides ist nach den eindeutigen Hinweisen des Senats in seinem Beschluss vom 16.2.2006 (OLGR 2006, 696) und nach der Endentscheidung vom 13.6.2006 in dem Verfahren 8 U 107/03 sowie den weiteren danach gefällten Entscheidungen des Senats in den Verfahren 8 U 109 - 111/03 bzw. 8 U 213/03 nicht geschehen.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 236/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung

    Beides ist nach den eindeutigen Hinweisen des Senats in seinem Beschluss vom 16.2.2006 (OLGR 2006, 696) und nach der Endentscheidung vom 13.6.2006 in dem Verfahren 8 U 107/03 sowie den weiteren danach gefällten Entscheidungen des Senats in den Verfahren 8 U 109 - 111/03 bzw. 8 U 213/03 nicht geschehen.
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