Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 26.09.2002

Rechtsprechung
   KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02   

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KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02 (https://dejure.org/2003,6196)
KG, Entscheidung vom 05.05.2003 - 8 U 108/02 (https://dejure.org/2003,6196)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 8 U 108/02 (https://dejure.org/2003,6196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentgelt; Rechtsgrund für Grundstücksnutzung; Vereinbarung zur Verwaltungsübergabe als Mietvorvertrag ; Verjährung von Ansprüchen aus Vorvertrag

  • Judicialis

    BGB § 197; ; BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 812; ; ZPO § 139; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 411 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsentschädigung aus einem Mietvorvertrag? - Pflicht zur Ladung des Sachverständigen zum Termin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 25/88

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung des

    Auszug aus KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH verliert eine Partei seinen Anspruch darauf, dass das Erscheinen des Sachverständigen angeordnet wird, wenn er einen solchen Antrag im ersten Rechtszug nicht rechtzeitig stellt (BGHZ 35, 370; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW-RR 1989, 1275, OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1215).

    Zwar darf das Berufungsgericht einen solchen erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrag nicht ablehnen, wenn die Ladung des Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO schon von Amts wegen geboten ist, weil das Gutachten zur Behebung von Zweifeln oder Beseitigung von Unklarheiten und widersprüchen der mündlichen Erörterung bedurfte ( BGH NJW 1982, 2874; BHG NJW-RR 1989, 1275, NJW 1992, 1275).

  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH verliert eine Partei seinen Anspruch darauf, dass das Erscheinen des Sachverständigen angeordnet wird, wenn er einen solchen Antrag im ersten Rechtszug nicht rechtzeitig stellt (BGHZ 35, 370; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW-RR 1989, 1275, OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1215).

    Zwar darf das Berufungsgericht einen solchen erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrag nicht ablehnen, wenn die Ladung des Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO schon von Amts wegen geboten ist, weil das Gutachten zur Behebung von Zweifeln oder Beseitigung von Unklarheiten und widersprüchen der mündlichen Erörterung bedurfte ( BGH NJW 1982, 2874; BHG NJW-RR 1989, 1275, NJW 1992, 1275).

  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH verliert eine Partei seinen Anspruch darauf, dass das Erscheinen des Sachverständigen angeordnet wird, wenn er einen solchen Antrag im ersten Rechtszug nicht rechtzeitig stellt (BGHZ 35, 370; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW-RR 1989, 1275, OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1215).
  • OLG Koblenz, 12.03.1992 - 5 U 587/91

    Sachverständigengutachten; Antrag auf Erläuterung; Spätester Termin; Verspätung

    Auszug aus KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH verliert eine Partei seinen Anspruch darauf, dass das Erscheinen des Sachverständigen angeordnet wird, wenn er einen solchen Antrag im ersten Rechtszug nicht rechtzeitig stellt (BGHZ 35, 370; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW-RR 1989, 1275, OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1215).
  • OLG Köln, 08.04.1992 - 2 U 90/91
    Auszug aus KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02
    Zwar gibt er dem künftigen Mieter nicht das Recht zur Inbesitznahme des Mietobjektes, begründet aber ein Recht zum Besitz, sofern dem künftigen Mieter das Objekt im Hinblick auf den demnächst abzuschließenden Hauptvertrag bereits überlassen wurde, solange er Erfüllung des Vorvertrages verlangen kann ( Bub/ Treier/ Reinstorff, a.a.O., II, Rndr. 150, Sternel, a.a.O., I, Rdnr. 222; Staudinger/ Emmerich, BGB, 2001, Vorb. §§ 535, 536 BGB, Rdnr. 215; OLG Köln NJW-RR 1992, 1162).
  • BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85

    Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der

    Auszug aus KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02
    Ein Mietvorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich die Vertragsschließenden dazu verpflichten, demnächst einen anderen Mietvertrag ( Hauptvertrag) abzuschließen ( Bub/ Treier/ Reinstorff; Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete,3. Auflage, II, Rdnr. 137; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, I, Rdnr. 221; BGH WPM 1974, 238; BGH NJW 1986, 2820).
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus KG, 05.05.2003 - 8 U 108/02
    Ein Antrag ist im Rahmen des zumutbaren, also spätestens so rechtzeitig vor demjenigen Termin zu stellen, in dem das Gutachten vorgetragen und damit in den Rechtsstreit eingeführt wird, dass die Ladung des Sachverständigen noch möglich ist ( Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 411 ZPO, Rdnr. 11, BGH MDR 1998, 58).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06

    Rücktritt vom Neuwagenkauf: Sachmangel eines multifunktional nutzbaren Pkw bei

    Zwar ist die unterbliebene Geltendmachung von Einwendungen unschädlich, wenn die Ladung gem. § 411 Abs. 3 ZPO schon von Amts wegen geboten ist, weil das Gutachten zur Behebung von Zweifeln oder Beseitigung von Unklarheiten der Erörterung oder Ergänzung bedurfte (KG, v. 05.05.2003, 8 U 108/02, juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 8 U 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21587
OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 8 U 108/02 (https://dejure.org/2002,21587)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.09.2002 - 8 U 108/02 (https://dejure.org/2002,21587)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. September 2002 - 8 U 108/02 (https://dejure.org/2002,21587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 632 Abs. 1
    Vergütung für Werkleistungen bei fehlender Vergütungsvereinbarung

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 10 O 52/01
  • OLG Oldenburg, 26.09.2002 - 8 U 108/02
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